Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz? Musterklauseln

Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrags rechtzeitig erfolgt. Den bei Erteilung dieses Blattes zugrunde gelegten Zeitpunkt für den Beginn Ihres Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte dem Antrag. Dort finden Sie auch Hinweise auf Vertragslaufzeit und -ende. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir den Vertrag nicht spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei Jahren, können Sie diesen schon zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Beachten Sie auch hier, dass uns Ihre Kündigung hierbei drei Monate vor Ablauf der ersten drei Jahre Ihrer Vertragslaufzeit oder jedes darauf folgenden Jahres zugehen muss. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Xxxxxx 10 der beigefügten AUB 2011.
Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungs- schein angegebenen Zeitpunkt, jedoch nicht vor Ab- schluss des Versicherungsvertrages, nicht vor Ablauf der Wartezeiten und nicht vor Zahlung der Erstprämie. Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung des Ver- sicherungsvertrages.
Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz?. Ihr Versicherungsschutz beginnt mit Abschluss des Vertrags, frühestens jedoch am 01.03.2023. Unsere Leistungspflicht entfällt bei nicht rechtzeitiger Beitragszahlung. Die Rentenzahlungen beginnen am 01.03.2043 und erfolgen lebenslang, mindestens 5 Jahre. Vertragsgemäß endet der Vertrag mit dem Tod der versicherten Person, bei Tod in der Rentenbezugszeit jedoch frühestens mit Ablauf der Rentengarantiezeit. Bei Xxxx der Kapitalabfindung endet der Vertrag am 01.03.2043.
Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein angegebe- nen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrages rechtzeitig erfolgt. Hinweise auf Vertragslaufzeit und Vertragsende entnehmen Sie bitte dem Antrag. Ihr Vertrag verlängert sich nach § 8 AUXILIA ARB/2012 automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir den Vertrag nicht spätestens drei Mo- nate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen.
Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung der Prämie rechtzeitig erfolgt. Den bei Aushändigung dieser Produktinformation zugrunde gelegten Zeitpunkt für den Beginn Ihres Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte Ziffer 3. Dort finden Sie auch Hinweise auf den Beginn und das Ende der Vertragslaufzeit. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir den Vertrag nicht spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen und wir im Versicherungsschein nicht eine automatische Verlängerung des Vertrages ausgeschlossen haben. Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 5 AHB-Lu 2008 (Lu H 1). 9.
Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrags rechtzeitig erfolgt. Den zugrunde gelegten Zeitpunkt für den Beginn Ihres Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte dem Antrag. Dort finden Sie auch Hinweise auf Vertragslaufzeit und -ende. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie den Vertrag nicht spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Zudem endet der Vertrag mit Beendigung der Versicherung in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ziffern 2, 15 und 17 der AVB-KK 2011.
Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt nach Erhalt des Versicherungsschei- nes und mit Zahlung des Erstbeitrages und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. Dies ist häufig der Tag der Zulassung des Fahrzeuges. Soll neben der Kraftfahrt-Haftpflicht- versicherung auch Versicherungsschutz in anderen, von Ihnen gewünschten Versicherungsarten bereits ab der Zulassung des Fahrzeuges bestehen, so ist dies gesondert zu beantragen. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von einem Jahr, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir den Vertrag nicht spätestens einen Monat vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Einzelheiten hierzu finden Sie unter G.1 bis G.5 der AKB-G.
Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeit- punkt (Versicherungsbeginn Police), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsver- trags (insbesondere Zugang des Versicherungsscheins oder einer schriftlichen Annahme- erklärung) und nicht vor Ablauf von Wartezeiten. Er endet bei wirksamer Kündigung durch den Versicherungsnehmer bzw. Versicherer sowie bei Obliegenheitsverletzungen – vgl. Punkt 3, 5 bis 7. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Paragraphen „Beginn/Ende des Ver- sicherungsschutzes“ in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrages rechtzeitig erfolgt. Den bei Erteilung dieses Blattes zugrunde- gelegten Zeitpunkt für den Beginn Ihres Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte Ziffer 3 dieses Blattes. Die Vertragslaufzeit sowie das Vertragsende entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag und Ihrem Versicherungsschein. Hat Ihr Vertragsverhältnis eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert es sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir den Vertrag nicht spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit in Textform kündigen. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann das Vertragsverhältnis bereits zum Ende des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres gekündigt werden. Beachten Sie auch hier, dass uns Ihre Kündigung hierbei drei Monate vor Ablauf der ersten drei Jahre Ihrer Vertragslaufzeit zugehen muss. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag, dem Versicherungsschein und § 8 ARB 2010.