Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung der Prämie rechtzeitig erfolgt. Den bei Aushändigung dieser Produktinformation zugrunde gelegten Zeitpunkt für den Beginn Ihres Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte Ziffer 3. Dort finden Sie auch Hinweise auf den Beginn und das Ende der Vertragslaufzeit. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir den Vertrag nicht spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen und wir im Versicherungsschein nicht eine automatische Verlängerung des Vertrages ausgeschlossen haben. Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 5 AHB-Lu 2008 (Lu H 1).
Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungs- schein angegebenen Zeitpunkt, jedoch nicht vor Ab- schluss des Versicherungsvertrages, nicht vor Ablauf der Wartezeiten und nicht vor Zahlung der Erstprämie. Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung des Ver- sicherungsvertrages.
Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz?. Ihr Versicherungsschutz beginnt mit Abschluss des Vertrags, frühestens jedoch am 01.03.2023. Unsere Leistungspflicht entfällt bei nicht rechtzeitiger Beitragszahlung. Die Rentenzahlungen beginnen am 01.03.2053 und erfolgen lebenslang, mindestens 5 Jahre. Vertragsgemäß endet der Vertrag mit dem Tod der versicherten Person, bei Tod in der Rentenbezugszeit jedoch frühestens mit Ablauf der Rentengarantiezeit. Bei Xxxx der Kapitalabfindung endet der Vertrag am 01.03.2053.
Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein angegebe- nen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrages rechtzeitig erfolgt. Hinweise auf Vertragslaufzeit und Vertragsende entnehmen Sie bitte dem Antrag. Ihr Vertrag verlängert sich nach § 8 AUXILIA ARB/2012 automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir den Vertrag nicht spätestens drei Mo- nate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen.
Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt zum in der Versicherungsbestätigung angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrags gemäß Ziffer 3 dieses Blattes rechtzeitig erfolgt. Den bei Erteilung dieses Blattes zugrunde gelegten Zeitpunkt für den Beginn Ihres Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte ebenfalls Ziffer 3 dieses Blattes. Dort finden Sie auch Hinweise auf Vertragslaufzeit und -ende. Ihre Anmeldung hat eine Laufzeit bis zur nächsten Beitragsfälligkeit (30.06. oder 31.12.) und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Halbjahr, wenn Sie den Vertrag nicht spätestens zwei Wochen vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Weitere Einzelheiten können Sie Abschnitt B § 20 VHB 2008 entnehmen.
Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrags rechtzeitig erfolgt. Den zugrunde gelegten Zeitpunkt für den Beginn Ihres Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte dem Antrag. Dort finden Sie auch Hinweise auf Vertragslaufzeit und -ende. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie den Vertrag nicht spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Zudem endet der Vertrag mit Beendigung der Versicherung in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ziffern 2, 15 und 17 der AVB-KK 2011.
Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt nach Erhalt des Versicherungsschei- nes und mit Zahlung des Erstbeitrages und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrags rechtzeitig erfolgt. Den bei Erteilung dieses Blattes zugrunde gelegten Zeitpunkt entnehmen Sie bitte Xxxxxx 3 dieses Blattes. Dort finden Sie auch Hinweise auf Vertragslaufzeit und -ende. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir den Vertrag nicht spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen.
Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. Dies ist häufig der Tag der Zulassung des Fahrzeuges. Soll neben der Kraftfahrt-Haftpflicht- versicherung auch Versicherungsschutz in anderen, von Ihnen gewünschten Versicherungsarten bereits ab der Zulassung des Fahrzeuges bestehen, so ist dies gesondert zu beantragen. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von einem Jahr, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir den Vertrag nicht spätestens einen Monat vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Einzelheiten hierzu finden Sie unter G.1 bis G.5 der AKB.
Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz?. Die Vertragsdauer beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr, wenn er zu dem vereinbarten Vertragsablauf nicht fristgerecht gekündigt wurde. Sie können den Vertrag zum ersten eines jeden Monats in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) kündigen. Der Vertrag kann von uns jeweils zum Ende des Versicherungsjahres, frühestens zum vereinbarten Ablauf, gekündigt werden. Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat vor dem Kündigungstermin zugegangen sein. Der Vertrag endet an dem jeweiligen Tag mittags 12 Uhr. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den zu Grunde liegenden Bedingungen.