Common use of Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf aus? Clause in Contracts

Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf aus?. (1) Im Jahr der Beendigung der Unterbrechung a) Xxxxxxx der Vertrag im Kalenderjahr der Unterbrechung mindestens sechs Monate, gilt: Wir übernehmen den Schadenverlauf, als wäre der Versiche- rungsschutz nicht unterbrochen worden. b) Bestand der Vertrag im Kalenderjahr der Unterbrechung weniger als sechs Monate, gilt: Wir übernehmen den Schadenverlauf, wie er vor der Unter- brechung bestand. c) Beträgt die Unterbrechung mehr als zehn Jahre, gilt: Wir übernehmen den Schadenverlauf nicht. Der Vertrag wird gem. Ziffer 13.3 eingestuft. Ziffer 13.3 Absatz 5 bleibt unberührt. (2) Im Folgejahr In dem auf die Übernahme folgenden Kalenderjahr richtet sich die Einstufung des Vertrags nach dessen Schadenverlauf und danach, wie lange der Versi- cherungsschutz in dem Kalenderjahr der Übernahme bestand: a) Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme minde- stens sechs Monate, wird der Vertrag entsprechend seines Verlaufs so ein- gestuft, als hätte er ein volles Kalenderjahr bestanden. b) Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme weniger als sechs Monate, unterbleibt eine Besserstufung trotz schadenfreien Ver- laufs.

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Samples: Adac Classic Car Versicherung, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen

Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf aus?. (1) Im Jahr der Beendigung der UnterbrechungÜbernahme a) Xxxxxxx der Vertrag im Kalenderjahr der a. Beträgt die Unterbrechung mindestens höchstens sechs Monate, gilt: Wir übernehmen wir den Schadenverlauf, als wäre der Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden. b) Bestand der Vertrag im Kalenderjahr der b. Beträgt die Unterbrechung weniger mehr als sechs MonateMonate und höchstens sieben Jahre, gilt: Wir übernehmen wir den Schadenverlauf, wie er vor der Unter- brechung Unterbrechung bestand. c) c. Beträgt die Unterbrechung mehr als zehn sieben Jahre, gilt: Wir übernehmen wir den schadenfreien Verlauf nur dann, wenn Sie uns den Schadenverlauf nichtnachweisen. Der Vertrag wird gemHierfür benötigen wir eine Originalbescheinigung Ihres bisherigen Versicherers. Ziffer 13.3 eingestuftSoweit bisher noch nicht erfolgt, werden nach der Unterbrechung Schadenmeldungen nach I.3.5 berücksichtigt. Ziffer 13.3 Absatz 5 bleibt unberührt. (2) Im Folgejahr In dem I.6.3.2 Für das auf die Übernahme folgenden folgende Kalenderjahr richtet sich die gilt: Die Einstufung des Vertrags richtet sich nach dessen Schadenverlauf und danach, wie lange der Versi- cherungsschutz Versicherungsschutz in dem Kalenderjahr der Übernahme bestand: a) a. Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme minde- stens mindestens sechs Monate, wird der Vertrag entsprechend seines Verlaufs so ein- gestufteingestuft, als hätte er ein volles Kalenderjahr bestanden. b) b. Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme weniger als sechs Monate, unterbleibt eine Besserstufung trotz schadenfreien Ver- laufsVerlaufs.

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Samples: KFZ Versicherung

Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf aus?. (1) Im Jahr der Beendigung der Unterbrechung a) Xxxxxxx der Vertrag im Kalenderjahr der a. Beträgt die Unterbrechung mindestens sechs höchstens zwölf Monate, gilt: Wir übernehmen den Schadenverlauf, als wäre der Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden. b) Bestand der Vertrag im Kalenderjahr der b. Beträgt die Unterbrechung weniger als sechs Monatehöchstens zehn Jahre, gilt: Wir übernehmen den Schadenverlauf, wie er vor der Unter- brechung Unterbrechung bestand. c) c. Beträgt die Unterbrechung mehr als zehn Jahre, gilt: Wir übernehmen den Schadenverlauf schadenfreien Verlauf nicht. Der Vertrag wird gem. gemäß Ziffer 13.3 11.1 eingestuft. Ziffer 13.3 Absatz 5 bleibt unberührt. (2) Im Folgejahr In dem auf Folgejahr a. Beträgt die Übernahme folgenden Unterbrechung höchstens zwölf Monate, gilt: Der Vertrag wird entsprechend seines Verlaufs so eingestuft, als hätte er ein volles Kalenderjahr richtet sich bestanden. b. Beträgt die Einstufung des Vertrags nach dessen Schadenverlauf und danachUnterbrechung höchstens zehn Jahre, wie lange der Versi- cherungsschutz in dem Kalenderjahr der Übernahme bestand: a) gilt: - Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme minde- stens mindestens sechs Monate, wird der Vertrag entsprechend seines Verlaufs so ein- gestufteingestuft, als hätte er ein volles Kalenderjahr bestanden. b) . - Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme weniger als sechs Monate, Monate unterbleibt eine Besserstufung trotz schadenfreien Ver- laufsVerlaufs.

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Samples: KFZ Versicherung

Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf aus?. (1) Im Jahr der Beendigung der Unterbrechung a) Xxxxxxx der Vertrag im Kalenderjahr der Unterbrechung mindestens sechs Monate, gilt: Wir übernehmen den Schadenverlauf, als wäre der Versiche- rungsschutz nicht unterbrochen worden. b) Bestand der Vertrag im Kalenderjahr der Unterbrechung weniger als sechs Monate, gilt: Wir übernehmen den Schadenverlauf, wie er vor der Unter- brechung bestand. c) Beträgt die Unterbrechung mehr als zehn Jahre, gilt: Wir übernehmen den Schadenverlauf nicht. Der Vertrag wird gem. Ziffer 13.3 11.3 eingestuft. Ziffer 13.3 11.3 Absatz 5 bleibt unberührt. (2) Im Folgejahr In dem auf die Übernahme folgenden Kalenderjahr richtet sich die Einstufung des Vertrags nach dessen Schadenverlauf und danach, wie lange der Versi- cherungsschutz in dem Kalenderjahr der Übernahme bestand: a) Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme minde- stens sechs Monate, wird der Vertrag entsprechend seines Verlaufs so ein- gestuft, als hätte er ein volles Kalenderjahr bestanden. b) Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme weniger als sechs Monate, unterbleibt eine Besserstufung trotz schadenfreien Ver- laufs.

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Samples: Adac Classic Car Versicherung

Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf aus?. (1) Im Jahr der Beendigung Übernahme I.6.3.1 Nach einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes (Außer- betriebsetzung, Saisonkennzeichen außerhalb der UnterbrechungSaison, Vertragsbe- endigung, Veräußerung, Risikowegfall) gilt: a) Xxxxxxx der Vertrag im Kalenderjahr der Beträgt die Unterbrechung mindestens höchstens sechs Monate, gilt: Wir übernehmen wir den Schadenverlauf, als wäre der Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz nicht unterbrochen unter- brochen worden. b) Bestand der Vertrag im Kalenderjahr der Beträgt die Unterbrechung weniger mehr als sechs MonateMonate und nicht länger als sieben Jahre, gilt: Wir übernehmen wir den Schadenverlauf, wie er vor der Unter- brechung Unterbrechung bestand. c) Beträgt die Unterbrechung mehr als zehn sieben Jahre, gilt: Wir übernehmen wir den Schadenverlauf schadenfreien Verlauf nicht. Der Vertrag wird gemSofern neben einer Rückstufung aufgrund einer Unterbrechung von mehr als sechs Monaten gleichzeitig eine Rückstufung aufgrund einer Schadenmeldung zu erfolgen hat, ist zunächst die Rückstufung auf- grund des Schadens, danach die Rückstufung aufgrund der Unterbre- chung vorzunehmen. Ziffer 13.3 eingestuft. Ziffer 13.3 Absatz 5 bleibt unberührt. (2) Im Folgejahr nach der Übernahme I.6.3.2 In dem auf die Übernahme folgenden Kalenderjahr richtet sich die Einstufung des Vertrags nach dessen Schadenverlauf und danach, wie lange der Versi- cherungsschutz Versicherungsschutz in dem Kalenderjahr der Übernahme bestand: a) Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme minde- stens mindestens sechs Monate, wird der Vertrag entsprechend seines Verlaufs Ver- laufs so ein- gestufteingestuft, als hätte er ein volles Kalenderjahr bestanden. b) Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme weniger als sechs Monate, unterbleibt eine Besserstufung trotz schadenfreien Ver- laufsscha- denfreien Verlaufs.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung

Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf aus?. (1) Im Jahr der Beendigung Übernahme I.6.3.1 Nach einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes (Außerbetrieb- setzung, Saisonkennzeichen außerhalb der Unterbrechung aSaison, Vertragsbeendigung, Veräußerung, Wagniswegfall) Xxxxxxx der Vertrag im Kalenderjahr der gilt: Beträgt die Unterbrechung mindestens höchstens sechs Monate, gilt: Wir übernehmen wir den Schadenverlauf, als wäre der Versiche- rungsschutz Versi- cherungsschutz nicht unterbrochen worden. b) Bestand der Vertrag im Kalenderjahr der a Beträgt die Unterbrechung weniger als höchstens sechs Monate, gilt: Wir übernehmen wir den Schadenverlauf, als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden. b Beträgt die Unterbrechung mehr als sechs Monate aber nicht länger als sieben Jahre, übernehmen wir den Schadenverlauf, wie er vor der Unter- brechung Unterbrechung bestand. c) c Beträgt die Unterbrechung mehr als zehn sieben Jahre, gilt: Wir übernehmen wir den Schadenverlauf schadenfreien Verlauf nicht. Der Vertrag wird gemSofern neben einer Rückstufung aufgrund einer Unterbrechung von mehr als einem Jahr gleichzeitig eine Rückstufung aufgrund einer Schaden- meldung zu erfolgen hat, gilt Folgendes: Zunächst ist die Rückstufung aufgrund des Schadens, danach die Rückstufung aufgrund der Unterbre- chung vorzunehmen. Ziffer 13.3 eingestuft. Ziffer 13.3 Absatz 5 bleibt unberührt. (2) Im Folgejahr nach der Übernahme I.6.3.2 In dem auf die Übernahme folgenden Kalenderjahr richtet sich die Einstufung Einstu- fung des Vertrags nach dessen Schadenverlauf und danach, wie lange der Versi- cherungsschutz Versicherungsschutz in dem Kalenderjahr der Übernahme bestand: a) a Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme minde- stens mindestens sechs Monate, wird der Vertrag entsprechend seines Verlaufs so ein- gestufteingestuft, als hätte er ein volles Kalenderjahr bestanden. b) b Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme weniger als sechs Monate, unterbleibt eine Besserstufung trotz schadenfreien Ver- laufsscha- denfreien Verlaufs.

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Samples: KFZ Versicherung

Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf aus?. (1) I.6.3.1 Im Jahr der Beendigung Übernahme Nach einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes (Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen außerhalb der UnterbrechungSaison, Vertrags- beendigung, Veräußerung, Wagniswegfall) gilt: a) Xxxxxxx der Vertrag im Kalenderjahr der a Beträgt die Unterbrechung mindestens höchstens sechs Monate, gilt: Wir übernehmen wir den Schadenverlauf, als wäre der Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden. b) Bestand der Vertrag im Kalenderjahr der b Beträgt die Unterbrechung weniger mehr als sechs Monate, gilt: Wir aber nicht mehr als zehn Jahre, übernehmen wir den Schadenverlauf, wie er vor der Unter- brechung Unterbrechung bestand. c) c Beträgt die Unterbrechung mehr als zehn Jahre, gilt: Wir übernehmen wir den Schadenverlauf nicht. Der Vertrag wird gem. Ziffer 13.3 eingestuft. Ziffer 13.3 Absatz 5 wie ein erstmalig abgeschlossener behandelt; I.2.2.1 bleibt unberührt. (2) . Soweit bei Übernahme des Schadenverlaufs bisher noch nicht erfolgt, werden nach der Unterbrechung Schadenmeldungen nach I.3.5 berücksichtigt. I.6.3.2 Im Folgejahr nach der Übernahme In dem auf die Übernahme folgenden Kalenderjahr richtet sich die Einstufung des Vertrags nach dessen Schadenverlauf und danach, wie lange der Versi- cherungsschutz Versicherungsschutz in dem Kalenderjahr der Übernahme bestand: a) a Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme minde- stens mindestens sechs Monate, wird der Vertrag entsprechend seines Verlaufs so ein- gestufteingestuft, als hätte er ein volles Kalenderjahr bestanden. b) b Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme weniger als sechs Monate, unterbleibt eine Besserstufung trotz schadenfreien Ver- laufsVerlaufs.

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Samples: KFZ Versicherung

Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf aus?. (1) Im Jahr der Beendigung der UnterbrechungUnterbrechung I.6.3.1 Nach einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes (Außerbetriebset- zung, Saisonkennzeichen außerhalb der Saison, Vertragsbeendigung, Veräuße- rung, Wagniswegfall) gilt: a) Xxxxxxx der Vertrag im Kalenderjahr der a Beträgt die Unterbrechung mindestens höchstens sechs Monate, gilt: Wir übernehmen wir den SchadenverlaufScha- denverlauf, als wäre der Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden. b) Bestand der Vertrag im Kalenderjahr der b Beträgt die Unterbrechung weniger mehr als sechs Monate, gilt: Wir aber nicht länger als zehn Jahre, übernehmen wir den Schadenverlauf, wie er vor der Unter- brechung Unterbrechung bestand. c) c Beträgt die Unterbrechung mehr als zehn Jahre, gilt: Wir übernehmen wir den Schadenverlauf schaden- freien Verlauf nicht. Der Vertrag wird gem. Ziffer 13.3 eingestuft. Ziffer 13.3 Absatz 5 bleibt unberührt. (2) Im Folgejahr nach der Beendigung der Unterbrechung I.6.3.2 In dem Versicherungsjahr, das in dem auf die Übernahme folgenden Kalenderjahr Kalen- derjahr beginnt, richtet sich die Einstufung des Vertrags nach dessen Schadenverlauf Schaden- verlauf und danach, wie lange der Versi- cherungsschutz Versicherungsschutz in dem Kalenderjahr der Übernahme bestand: a) a Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme minde- stens mindestens sechs Monate, wird der Vertrag entsprechend seines Verlaufs seinem Verlauf so ein- gestufteingestuft, als hätte er ein volles Kalenderjahr bestanden. b) b Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme weniger als sechs Monate, unterbleibt eine Besserstufung trotz schadenfreien Ver- laufsVerlaufs.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung

Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf aus?. (1) Im Jahr der Beendigung der UnterbrechungÜbernahme a) Xxxxxxx der Vertrag im Kalenderjahr der a. Beträgt die Unterbrechung mindestens höchstens sechs Monate, gilt: Wir übernehmen wir den Schadenverlauf, als wäre der Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden. b) Bestand der Vertrag im Kalenderjahr der b. Beträgt die Unterbrechung weniger mehr als sechs MonateMonate und höchstens sieben Jahre, gilt: Wir übernehmen wir den Schadenverlauf, wie er vor der Unter- brechung Unterbrechung bestand. c) c. Beträgt die Unterbrechung mehr als zehn sieben Jahre, gilt: Wir - in der KfzPolice premium übernehmen wir den Schadenverlauf nur dann, wenn Sie uns den Schadenverlauf nachweisen. Die Übernahme ist eine Sonder-Ersteinstufung im Sinne von I.2.2. Hierfür benötigen wir eine Originalbescheinigung Ihres bisherigen Versicherers. - in den KfzPolicen comfort und classic übernehmen wir den Schadenverlauf nicht. Der Vertrag wird gemSoweit bisher noch nicht erfolgt, werden nach der Unterbrechung Schadenmeldungen nach I.3.5 berücksichtigt. Ziffer 13.3 eingestuft. Ziffer 13.3 Absatz 5 bleibt unberührt. (2) Im Folgejahr In dem I.6.3.2 Für das auf die Übernahme folgenden folgende Kalenderjahr richtet sich die gilt: Die Einstufung des Vertrags richtet sich nach dessen Schadenverlauf und danach, wie lange der Versi- cherungsschutz Versicherungsschutz in dem Kalenderjahr der Übernahme bestand: a) a. Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme minde- stens mindestens sechs Monate, wird der Vertrag entsprechend seines Verlaufs so ein- gestufteingestuft, als hätte er ein volles Kalenderjahr bestanden. b) b. Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme weniger als sechs Monate, unterbleibt eine Besserstufung trotz schadenfreien Ver- laufsVerlaufs.

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Samples: KFZ Versicherung