Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf aus?. Im Jahr der Übernahme a Beträgt die Unterbrechung höchstens sechs Mo- nate, übernehmen wir den Schadenverlauf, als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden. b Beträgt die Unterbrechung mehr als sechs Monate, übernehmen wir den Schadenverlauf, wie er vor der Unterbrechung bestand. c Beträgt die Unterbrechung mehr als zehn Jahre, übernehmen wir den schadenfreien Verlauf nicht. I.6.3.2 In dem auf die Übernahme folgenden Kalenderjahr richtet sich die Einstufung des Vertrags nach dessen Schadenverlauf und danach, wie lange der Versicherungsschutz in dem Kalenderjahr der Übernahme bestand: a Bestand der Versicherungsschutz im Kalender- jahr der Übernahme mindestens sechs Monate, wird der Vertrag entsprechend seines Verlaufs so eingestuft, als hätte er ein volles Kalenderjahr bestanden. b Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme weniger als sechs Monate, unterbleibt eine Besserstufung trotz schadenfreien Verlaufs.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung, KFZ Versicherung
Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf aus?. Im Jahr der Übernahme
a Beträgt die Unterbrechung höchstens sechs Mo- nateMonate, übernehmen wir den Schadenverlauf, Schadenverlauf als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbrochen wordenwor- den. Mehrere Unterbrechungen in einem Kalenderjahr werden jedoch zu- sammengerechnet. I.1.3.4 bleibt unberührt.
b Beträgt die Unterbrechung mehr als sechs MonateMonate und höchstens sieben Jahre, übernehmen wir den Schadenverlauf, wie er vor der Unterbrechung bestand.
c Beträgt die Unterbrechung mehr als zehn sieben Jahre, übernehmen wir den schadenfreien Verlauf nicht. In diesem Fall wird der Versicherungsvertrag nach I.2.2 oder in die Klasse 0 eingestuft. Sofern neben einer Rückstufung aufgrund einer Unterbrechung von mehr als einem Jahr gleichzeitig eine Rückstufung aufgrund einer Schadenmeldung zu erfolgen hat, ist zunächst die Rückstufung aufgrund des Schadens, danach die Rückstufung aufgrund der Unterbrechung vorzunehmen. I.6.3.2 In dem auf die Übernahme folgenden Kalenderjahr richtet sich die Einstufung des Vertrags nach dessen Schadenverlauf und danach, wie lange der Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz in dem Kalenderjahr der Übernahme bestand:
a Bestand der Versicherungsschutz im Kalender- jahr Kalenderjahr der Übernahme mindestens minde- stens sechs Monate, wird der Vertrag entsprechend seines Verlaufs so eingestuftein- gestuft, als hätte er ein volles Kalenderjahr bestanden.
b Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme weniger als sechs Monate, unterbleibt eine Besserstufung trotz schadenfreien Verlaufs.
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Samples: KFZ Versicherung
Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf aus?. Im Jahr der Übernahme
a Beträgt die Unterbrechung höchstens sechs Mo- nateMonate, übernehmen wir den Schadenverlauf, als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden.
b Beträgt die Unterbrechung mehr als sechs MonateMonate und höchstens 10 Jahre, übernehmen wir den Schadenverlauf, wie er vor der Unterbrechung bestand.
c Beträgt die Unterbrechung mehr als zehn 10 Jahre, übernehmen wir den schadenfreien schaden- freien Verlauf nicht. I.6.3.2 In dem auf die Übernahme folgenden Kalenderjahr richtet sich die Einstufung des Vertrags nach dessen Schadenverlauf und danach, wie lange der Versicherungsschutz Versicherungs- schutz in dem Kalenderjahr der Übernahme bestand:
a Bestand der Versicherungsschutz im Kalender- jahr Kalenderjahr der Übernahme mindestens sechs Monate, wird der Vertrag entsprechend seines Verlaufs so eingestuft, als hätte er ein volles Kalenderjahr bestanden.
b Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme weniger als sechs Monate, unterbleibt eine Besserstufung trotz schadenfreien Verlaufs.
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Samples: KFZ Versicherung
Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf aus?. Im Jahr der Übernahme
a Beträgt die Unterbrechung höchstens sechs Mo- nateMonate, übernehmen wir den Schadenverlauf, als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden.
b Beträgt die Unterbrechung mehr als sechs und höchstens zwölf Monate, übernehmen wir den Schadenverlauf, wie er vor der Unterbrechung bestand.
c Beträgt die Unterbrechung mehr als zehn zwölf Monate, ziehen wir beim Schadenverlauf für jedes weitere angefangene Kalenderjahr seit der Unterbrechung ein schadenfreies Jahr ab.
d Beträgt die Unterbrechung mehr als sieben Jahre, übernehmen wir den schadenfreien Verlauf nicht. I.6.3.2 In dem auf die Übernahme folgenden Kalenderjahr richtet sich die Einstufung des Vertrags nach dessen Schadenverlauf und danach, wie lange der Versicherungsschutz in dem Kalenderjahr der Übernahme bestand:.
a Bestand der Versicherungsschutz im Kalender- jahr Kalenderjahr der Übernahme mindestens sechs Monate, wird der Vertrag entsprechend seines Verlaufs so eingestuft, als hätte er ein volles Kalenderjahr bestanden.
b Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme weniger als sechs Monate, unterbleibt eine Besserstufung trotz schadenfreien Verlaufs.
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Samples: KFZ Flottenvertrag
Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf aus?. Im Jahr der Übernahme
a a) Beträgt die Unterbrechung höchstens sechs Mo- nateMonate, übernehmen über- nehmen wir den Schadenverlauf, als wäre der Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz nicht unterbrochen worden.
b b) Beträgt die Unterbrechung mehr als sechs MonateMonate aber nicht länger als sieben Jahre, übernehmen wir den SchadenverlaufScha- denverlauf, wie er vor der Unterbrechung bestand.
c . Beträgt die Unterbrechung mehr als zehn sieben Jahre, übernehmen überneh- men wir den schadenfreien Verlauf nicht. Sofern neben einer Rückstufung aufgrund einer Unterbrechung von mehr als einem Jahr gleichzeitig eine Rückstufung auf- grund einer Schaden- Schadenmeldung zu erfolgen hat, ist zu- nächst die Rückstufung aufgrund des Schadens, danach die Rückstufung aufgrund der Unterbrechung vorzunehmen. I.6.3.2 In dem auf die Übernahme folgenden Kalenderjahr richtet sich die Einstufung des Vertrags nach dessen Schadenverlauf und danach, wie lange der Versicherungsschutz in dem Kalenderjahr der Übernahme bestand:
a a) Bestand der Versicherungsschutz im Kalender- jahr Kalenderjahr der Übernahme mindestens sechs Monate, wird der Vertrag entsprechend seines Verlaufs so eingestuft, als hätte er ein volles Kalenderjahr bestanden.
b b) Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme weniger als sechs Monate, unterbleibt eine Besserstufung trotz schadenfreien Verlaufs.
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Samples: Haftpflichtversicherung Für Die Land Und Forstwirtschaft
Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf aus?. Im Jahr der Übernahme
a Beträgt die Unterbrechung höchstens sechs Mo- nateMonate, übernehmen wir den Schadenverlauf, als wäre der Versicherungsschutz Ver- sicherungsschutz nicht unterbrochen worden.
b Beträgt die Unterbrechung mehr als sechs MonateMonate und höchstens zehn Jahre, übernehmen wir den SchadenverlaufSchaden- verlauf, wie er vor der Unterbrechung bestand.
c Beträgt die Unterbrechung mehr als zehn Jahre, übernehmen über- nehmen wir den schadenfreien Verlauf nicht. Die Ein- stufung erfolgt dann nach I.2.1 bzw. I.2.2. I.6.3.2 In dem auf die Übernahme folgenden Kalenderjahr richtet sich die Einstufung des Vertrags nach dessen Schadenverlauf Schaden- verlauf und danach, wie lange der Versicherungsschutz in dem Kalenderjahr der Übernahme bestand:
a Bestand der Versicherungsschutz im Kalender- jahr Kalenderjahr der Übernahme mindestens sechs Monate, wird der Vertrag Ver- trag entsprechend seines Verlaufs so eingestuft, als hätte er ein volles Kalenderjahr bestanden.
b Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme weniger als sechs Monate, unterbleibt eine ei- ne Besserstufung trotz schadenfreien Verlaufs.
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Samples: KFZ Versicherung
Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf aus?. Im Jahr der Übernahme
a (1) Nach einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes (Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen außerhalb der Saison, Vertragsbeendigung, Veräußerung, Risikowegfall) gilt:
a) Beträgt die Unterbrechung höchstens sechs Mo- nate6 Monate, übernehmen so berücksichtigen wir den Schadenverlauf, Schadenver- lauf als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden.
b b) Beträgt die Unterbrechung mehr als sechs Monate6 Monate und höchstens 7 Jahre, übernehmen wir den Schadenverlauf, wie er vor Schadenverlauf bis zum Zeitpunkt der Unterbrechung bestandUnterbrechung.
c c) Beträgt die Unterbrechung mehr als zehn 7 Jahre, übernehmen wir den schadenfreien Verlauf nicht. I.6.3.2 Die Einstufung erfolgt nach I.2.
(2) Werden Schadenfälle im Kalenderjahr der Unterbrechung gemeldet, werden diese bei Übernahme des Schadenverlaufs als schadenbelastend berücksichtigt.
(1) In dem auf die der Übernahme folgenden Kalenderjahr richtet sich die Einstufung des Vertrags nach dessen Schadenverlauf und danach, wie lange der Versicherungsschutz in dem Kalenderjahr der Übernahme bestand:.
a (2) Bestand der Versicherungsschutz im Kalender- jahr Kalenderjahr der Übernahme mindestens sechs 6 Monate, so wird der Vertrag entsprechend seines Verlaufs so eingestuft, als hätte er ein volles Kalenderjahr Kalen- derjahr bestanden.
b (3) Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme weniger als sechs 6 Monate, unterbleibt eine Besserstufung trotz schadenfreien Verlaufsauch nach schadenfreiem Verlauf.
(4) Die Regelungen gelten entsprechend, wenn nach einer Ruheversicherung nach 18 Monaten das Fahrzeug wieder in Betrieb gesetzt wird.
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Samples: Kraftfahrtversicherung