Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf aus?. Im Jahr der Übernahme a) Beträgt die Unterbrechung höchstens sechs Monate, übernehmen wir den Schadenverlauf, als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden. b) Beträgt die Unterbrechung mehr als sechs Monate und höchstens zehn Jahre, übernehmen wir den Schadenverlauf, wie er vor der Unterbrechung bestand. Dies gilt nur, wenn Sie uns auf Verlangen nachweisen, dass Sie während dieses Zeitraums ohne Unterbrechung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis waren. Erbringen Sie diesen Nachweis nicht, ziehen wir beim Schadenverlauf für jedes volle Kalenderjahr der Unterbrechung ein schadenfreies Jahr ab. c) Beträgt die Unterbrechung mehr als zehn Jahre, übernehmen wir den Schadenverlauf nicht. Die Einstufung erfolgt dann nach I.2. Schäden, die sich bei der Unterbrechung des Vertrags noch nicht auf die SF-Klasse ausgewirkt haben, berücksichtigen wir bei Übernahme des Scha- denverlaufs. Sofern neben einer Rückstufung aufgrund einer Unterbrechung, während derer Sie nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis waren (I.6.3.1b), auch eine Rückstufung aufgrund einer Schadenmeldung zu erfolgen hat, gilt Folgendes: Zunächst wird die Rückstufung aufgrund des Scha- dens, danach die Rückstufung aufgrund der Unterbrechung vorgenommen. I.6.3.2 In dem auf die Übernahme folgenden Kalenderjahr richtet sich die Einstufung des Vertrags nach dessen Schadenverlauf und danach, wie lange der Versicherungsschutz in dem Kalenderjahr der Übernahme bestand:
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Samples: Kraftfahrtversicherung
Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf aus?. I.6.3.1 Im Jahr der Übernahme
a) Beträgt die Unterbrechung höchstens sechs Monate, übernehmen wir den Schadenverlauf, als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbrochen un- terbrochen worden.
b) Beträgt die Unterbrechung mehr als sechs Monate und höchstens zehn Monate, aber nicht mehr als sieben Jahre, übernehmen wir den Schadenverlauf, wie er vor der Unterbrechung bestand. Dies gilt nurVoraussetzung ist, wenn dass Sie uns auf Verlangen durch Einreichung einer Kopie des Führerscheins nachweisen, dass Sie während dieses Zeitraums ohne des gesamten Unterbrechungszeitraums eine gültige Fahrerlaubnis für die vor der Unterbrechung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis warenversicherte Fahrzeugart besessen haben. Erbringen Sie diesen Wird dieser Nachweis nichtnicht erbracht, ziehen wir beim Schadenverlauf wird der Versicherungsvertrag für jedes volle Kalenderjahr angefangene Jahr der Unterbrechung ein schadenfreies Jahr abeine Scha- denfreiheitsklasse zurückgestuft.
c) Beträgt die Unterbrechung mehr als zehn sieben Jahre, übernehmen wir den Schadenverlauf schadenfreien Verlauf nicht. Die Einstufung erfolgt dann nach I.2. SchädenWir übernehmen jedoch den Scha- denverlauf, die sich bei wie er vor der Unterbrechung des Vertrags noch nicht auf bestand, wenn uns die SF-Klasse ausgewirkt haben, berücksichtigen wir bei Übernahme des Scha- denverlaufsVorversicherung die Vorversicherungszeit nach I.8 bestätigt. Sofern neben einer Rückstufung aufgrund einer Unterbrechung, während derer Sie nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis waren (I.6.3.1b), auch Unterbrechung von mehr als einem Jahr gleichzeitig eine Rückstufung aufgrund einer Schadenmeldung Schaden- meldung zu erfolgen hat, gilt Folgendes: Zunächst wird ist die Rückstufung aufgrund des Scha- densSchadens, danach die Rückstufung aufgrund der Unterbrechung vorgenommenUnterbre- chung vorzunehmen. I.6.3.2 In dem auf die Übernahme folgenden Kalenderjahr richtet sich die Einstufung des Vertrags nach dessen Schadenverlauf und danach, wie lange der Versicherungsschutz in dem Kalenderjahr der Übernahme bestand:
a) Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme mindestens sechs Monate, wird der Vertrag entsprechend seines Verlaufs so eingestuft, als hätte er ein volles Kalenderjahr bestanden.
b) Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme weniger als sechs Monate, unterbleibt eine Besserstufung trotz scha- denfreien Verlaufs.
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Samples: KFZ Versicherung
Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf aus?. Im Jahr der Übernahme
a) a Beträgt die Unterbrechung höchstens sechs Monate, übernehmen wir den Schadenverlauf, als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbrochen un- terbrochen worden.
b) b Beträgt die Unterbrechung mehr als sechs Monate und höchstens zehn Jahrezwölf Mo- nate, übernehmen wir den Schadenverlauf, wie er vor der Unterbrechung Unterbre- chung bestand. Dies gilt nur, wenn Sie uns auf Verlangen nachweisen, dass Sie während dieses Zeitraums ohne Unterbrechung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis waren. Erbringen Sie diesen Nachweis nicht, ziehen wir beim Schadenverlauf für jedes volle Kalenderjahr der Unterbrechung ein schadenfreies Jahr ab.
c) c Beträgt die Unterbrechung mehr als zehn zwölf Monate, so übernehmen wir den Schadenverlauf der KfzHaftpflichtversicherung, wie er vor der Unterbrechung galt; die Einstufung des Schadenverlaufs in der Vollkaskoversicherung richtet sich nach der in der KfzHaftpflichtver- sicherung.
d Beträgt die Unterbrechung mehr als sieben Jahre, übernehmen wir den Schadenverlauf schadenfreien Verlauf nicht. Die Einstufung erfolgt dann nach I.2. Schäden, die sich bei Wir übernehmen jedoch den Scha- denverlauf wie er vor der Unterbrechung des Vertrags noch nicht auf bestand, wenn uns der Vor- versicherer die SF-Klasse ausgewirkt haben, berücksichtigen wir bei Übernahme des Scha- denverlaufs. Sofern neben einer Rückstufung aufgrund einer Unterbrechung, während derer Sie nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis waren (I.6.3.1b), auch eine Rückstufung aufgrund einer Schadenmeldung zu erfolgen hat, gilt Folgendes: Zunächst wird die Rückstufung aufgrund des Scha- dens, danach die Rückstufung aufgrund der Unterbrechung vorgenommenVorversicherungszeit nach I.8 bestätigt. I.6.3.2 In dem auf die Übernahme folgenden Kalenderjahr richtet sich die Einstufung des Vertrags Versicherungsvertrags nach dessen Schadenverlauf und danach, wie lange der Versicherungsschutz in dem Kalenderjahr der Übernahme bestand:
a Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme mindestens sechs Monate, wird der Versicherungsvertrag entspre- chend seines Verlaufs eingestuft, als hätte er ein volles Kalenderjahr bestanden.
b Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme weniger als sechs Monate, unterbleibt eine Besserstufung trotz scha- denfreien Verlaufs. Sofern neben einer Rückstufung aufgrund einer Unterbrechung von mehr als einem Jahr gleichzeitig eine Rückstufung aufgrund einer Scha- denmeldung zu erfolgen hat, ist zunächst die Rückstufung aufgrund des Schadens, danach die Rückstufung aufgrund der Unterbrechung vor- zunehmen.
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Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf aus?. Im Jahr der Übernahme
a1. Nach einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes (Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen außerhalb der Saison, Vertragsbeendigung, Veräußerung, Wagniswegfall) gilt folgendes:
a. Beträgt die Unterbrechung höchstens sechs Monate, übernehmen wir den Schadenverlauf, als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden.
b) b. Beträgt die Unterbrechung mehr als sechs Monate und höchstens zehn sieben Jahre, übernehmen wir den Schadenverlauf, wie er vor der Unterbrechung bestand. Dies gilt nur, wenn Sie uns auf Verlangen nachweisen, dass Sie während dieses Zeitraums ohne Unterbrechung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis waren. Erbringen Sie diesen Nachweis nicht, ziehen wir beim Schadenverlauf für jedes volle Kalenderjahr der Unterbrechung ein schadenfreies Jahr ab.
c) c. Beträgt die Unterbrechung mehr als zehn sieben Jahre, übernehmen wir den schadenfreien Verlauf nicht, es sei denn, Sie können aufgrund einer Originalbescheinigung Ihres bisherigen Versicherers einen Schadenverlauf nichtnachweisen. Die Einstufung erfolgt dann Soweit bisher noch nicht erfolgt, werden nach I.2. Schäden, die sich bei der Unterbrechung des Vertrags noch nicht auf die SF-Klasse ausgewirkt haben, berücksichtigen wir bei Übernahme des Scha- denverlaufsSchadenmeldungen nach I.3.5 berücksichtigt.
2. Sofern neben einer Rückstufung aufgrund einer Unterbrechung, während derer Sie nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis waren (I.6.3.1b), auch eine Rückstufung aufgrund einer Schadenmeldung zu erfolgen hat, gilt Folgendes: Zunächst wird die Rückstufung aufgrund des Scha- dens, danach die Rückstufung aufgrund der Unterbrechung vorgenommen. I.6.3.2 In dem auf die Übernahme folgenden Kalenderjahr richtet sich die Einstufung des Vertrags nach dessen Schadenverlauf und danach, wie lange der Versicherungsschutz in dem Kalenderjahr der Übernahme bestand:
a. Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme mindestens sechs Monate, wird der Vertrag entsprechend seinem Verlauf so eingestuft, als hätte er ein volles Kalenderjahr bestanden.
b. Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme weniger als sechs Monate, unterbleibt eine Besserstufung trotz schadenfreien Verlaufs.
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Samples: KFZ Versicherung
Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf aus?. Im Jahr der Übernahme
a) Beträgt die Unterbrechung höchstens sechs Monate, übernehmen wir den Schadenverlauf, als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden.
b) Beträgt die Unterbrechung mehr als sechs Monate und höchstens zehn Jahre, übernehmen wir den Schadenverlauf, wie er vor der Unterbrechung bestand. Dies gilt nur, wenn Sie uns auf Verlangen nachweisen, dass Sie während dieses Zeitraums ohne Unterbrechung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis waren. Erbringen Sie diesen Nachweis nicht, ziehen wir beim Schadenverlauf für jedes volle Kalenderjahr der Unterbrechung ein schadenfreies Jahr ab.
c) Beträgt die Unterbrechung mehr als zehn Jahre, übernehmen wir den Schadenverlauf nicht. Die Einstufung erfolgt dann nach I.2. Schäden, die sich bei der Unterbrechung des Vertrags noch nicht auf die SF-Klasse ausgewirkt haben, berücksichtigen wir bei Übernahme des Scha- denverlaufs. Sofern neben einer Rückstufung aufgrund einer Unterbrechung, während derer Sie nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis waren (I.6.3.1bI.6.3.1.b), auch gleichzeitig eine Rückstufung aufgrund einer Schadenmeldung zu erfolgen hat, gilt Folgendes: Zunächst wird ist die Rückstufung aufgrund des Scha- densXxxxxxxx, danach die Rückstufung aufgrund der Unterbrechung vorgenommenvorzunehmen. I.6.3.2 In dem auf die Übernahme folgenden Kalenderjahr richtet sich die Einstufung des Vertrags nach dessen Schadenverlauf und danach, wie lange der Versicherungsschutz in dem Kalenderjahr der Übernahme bestand:
a) Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme mindestens sechs Monate, wird der Vertrag entsprechend seines Verlaufs so eingestuft, als hätte er ein volles Kalenderjahr bestanden.
b) Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme weniger als sechs Monate, unterbleibt eine Besserstufung trotz schadenfreien Verlaufs. Das Wirksamwerden der Einstufung richtet sich nach I.3.1.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die KFZ Versicherung