Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erste oder einmalige Prämie. 9.1 Die erste oder einmalige Prämie wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Ist die Zahlung der Jahresprämie in Raten vereinbart, gilt als erste Prämie nur die erste Rate der ersten Jahresprämie. 7003021011
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Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erste oder einmalige Prämie. 9.1 Die erste oder einmalige Prämie wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Ist die Zahlung der Jahresprämie in Raten vereinbart, gilt als erste Prämie nur die erste Rate der ersten Jahresprämie. 7003021011.
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Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erste oder einmalige Prämie. 9.1 Die erste oder einmalige Prämie wird – wenn nichts anderes vereinbart ist –, unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Ist die Zahlung der Jahresprämie in Raten vereinbart, gilt als erste Prämie nur die erste Rate der ersten Jahresprämie. 7003021011.
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Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erste oder einmalige Prämie. 9.1 10.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Die erste oder einmalige Prämie wird - wenn nichts anderes vereinbart ist - unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins Versicherungs- scheins fällig. Ist die Zahlung der Jahresprämie in Raten vereinbart, gilt als erste Prämie nur die erste Rate der ersten Jahresprämie. 7003021011.
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Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erste oder einmalige Prämie. 9.1 Die erste oder einmalige Prämie wird unverzüglich nach Ablauf von ist zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Ist die Zahlung der Jahresprämie in Raten vereinbart, gilt als erste Prämie nur die erste Rate der ersten Jahresprämie. 7003021011Jahresprä- mie.
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Samples: www.jagd-versicherungen-24.de
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erste oder einmalige Prämie. 9.1 15.1 Die erste oder einmalige Prämie wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Ist die Zahlung der Jahresprämie in Raten vereinbart, gilt als erste Prämie nur die erste Rate der ersten Jahresprämie. 7003021011.
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Samples: bdp-wirtschaftsdienst.de