Zahlung Und Folgen Verspäteter Zahlung Folge Beitrag. 3.1 Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versiche- rungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt.
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