Zahlung Und Verzinsung Der Entschädigung. 23.1 Steht der Anspruch des Versicherungsnehmers dem Grunde und der Höhe nach fest, ist die Entschädigung innerhalb von zwei Wochen zu zahlen. Der Versicherungs- nehmer kann einen Monat nach Meldung des Scha- dens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist. 23.2 D23.2 Für die Verzinsung gilt: a) Die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird seit Anzeige des Schadens zu verzinsen. b) Der Zinssatz liegt ein Prozent unter dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank und beträgt mindestens vier Prozent und höchstens sechs Prozent pro Jahr, soweit nicht aus rechtlichen Gründen ein höherer Zins zu zahlen ist. c) Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig. 23.3 Der Lauf der Fristen gemäß Ziffer 23.1 und 23.2a) ist gehemmt, solange infolge Verschuldens des Versiche- rungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann. 23.4 AXA ART kann die Zahlung aufschieben, solange: a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versiche- rungsnehmers bestehen; b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Reprä- sentanten aus Anlass des Versicherungsfalles läuft. 23.5 Mit Zahlung der Entschädigung bei abhanden gekom- menen Sachen tritt der Versicherungsnehmer seinen Herausgabeanspruch nach § 931 BGB einschließlich sämtlicher sonstiger mit den Gegenständen verbun- dener Rechte an AXA ART ab. Dies gilt nicht, soweit AXA ART bereits vor Entschädigungszahlung auf die Abtretung des Herausgabeanspruches verzichtet. 23.6 Hat AXA ART den Schadenfall auf Totalschadenbasis reguliert, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, AXA ART auf Verlangen den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm in Bezug auf die entschädigte Sache zustehen.
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Samples: Insurance Agreement
Zahlung Und Verzinsung Der Entschädigung. 23.1 21.1 Steht der Anspruch des Versicherungsnehmers dem Grunde und der Höhe nach fest, ist hat die Entschädigung Entschädi- gungszahlung innerhalb von zwei Wochen zu zahlenerfolgen. Der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Scha- dens Schadens den Betrag als Abschlagszahlung Abschlagszah- lung beanspruchen, der nach Lage der Sache voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
23.2 D23.2 Für die Verzinsung gilt:
a) 21.2 Die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird seit Anzeige des Schadens – zu verzinsen.
b) . Der Zinssatz liegt ein Prozent 1 % unter dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank und beträgt mindestens vier Prozent 4 % und höchstens sechs Prozent 6 % pro Jahr, soweit nicht aus rechtlichen Gründen ein höherer Zins zu zahlen ist.
c) . Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
23.3 21.3 Der Lauf der Fristen gemäß Ziffer 23.1 21.1 und 23.2a) 21.2 Satz 1 ist gehemmt, solange infolge Verschuldens des Versiche- rungsnehmers Ver- sicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
23.4 21.4 AXA ART kann die Zahlung aufschieben, solange:
a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versiche- rungsnehmers bestehen;
b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Reprä- sentanten aus Anlass des Versicherungsfalles läuft.
23.5 21.5 Mit Zahlung der Entschädigung bei abhanden gekom- menen Sachen tritt der Versicherungsnehmer seinen Herausgabeanspruch nach § 931 BGB einschließlich sämtlicher sonstiger mit den Gegenständen verbun- dener Rechte an AXA ART ab. Dies gilt nicht, soweit AXA ART bereits vor Entschädigungszahlung auf die Abtretung des Herausgabeanspruches verzichtet. Die Rechte des Versicherungsnehmers aus Ziffer 22 bleiben davon unberührt.
23.6 Hat AXA ART den Schadenfall auf Totalschadenbasis reguliert21.6 Wenn ein versicherungspflichtiger Schaden durch Beschädigung an einem Objekt aus Museumsbesitz entsteht, ist gleich ob eine Teilbeschädigung oder ein Totalschaden, verbleibt das beschädigte Objekt im Besitz des Museums, ungeachtet der Versicherungsnehmer verpflichtet, AXA ART auf Verlangen den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm in Bezug auf die entschädigte Sache zustehenHöhe des Scha- dens oder der Entschädigung. Die Bestimmungen der Ziffern 22.4 – 22.6 bleiben davon unberührt.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Museen
Zahlung Und Verzinsung Der Entschädigung. 23.1 21.1 Steht der Anspruch des Versicherungsnehmers dem Grunde und der Höhe nach fest, ist hat die Entschädigung Entschädigungszahlung innerhalb von zwei Wochen zu zahlenerfolgen. Der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Scha- dens Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der nach Lage der Sache voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
23.2 D23.2 Für die Verzinsung gilt:
a) 21.2 Die Entschädigung ist – — soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird seit Anzeige des Schadens — zu verzinsen.
b) . Der Zinssatz liegt ein Prozent 1 % unter dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank und beträgt mindestens vier Prozent 4 % und höchstens sechs Prozent pro Jahr, soweit nicht aus rechtlichen Gründen ein höherer Zins zu zahlen ist.höchstens
c) Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
23.3 21.3 Der Lauf der Fristen gemäß Ziffer 23.1 21.1 und 23.2a) 21.2 Satz 1 ist gehemmt, solange infolge Verschuldens des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
23.4 21.4 AXA ART kann die Zahlung aufschieben, solange:
a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers bestehen;
b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Reprä- sentanten Repräsentanten aus Anlass des Versicherungsfalles läuft.
23.5 21.5 Mit Zahlung der Entschädigung bei abhanden gekom- menen gekommenen Sachen tritt der Versicherungsnehmer seinen Herausgabeanspruch nach § 931 BGB einschließlich sämtlicher sonstiger mit den Gegenständen verbun- dener verbundener Rechte an AXA ART ab. Dies gilt nicht, soweit AXA ART bereits vor Entschädigungszahlung auf die Abtretung des Herausgabeanspruches verzichtet. Die Rechte des Versicherungsnehmers aus Ziffer 22 bleiben davon unberührt.
23.6 Hat AXA ART den Schadenfall auf Totalschadenbasis reguliert21.6 Wenn ein versicherungspflichtiger Schaden durch Beschädigung an einem Objekt aus Museumsbesitz entsteht, ist gleich ob eine Teilbeschädigung oder ein Totalschaden, verbleibt das beschädigte Objekt im Besitz des Museums, ungeachtet der Versicherungsnehmer verpflichtet, AXA ART auf Verlangen den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm in Bezug auf die entschädigte Sache zustehenHöhe des Schadens oder der Entschädigung. Die Bestimmungen der Ziffern 22.4 – 22.6 bleiben davon unberührt.
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Samples: Insurance Agreement
Zahlung Und Verzinsung Der Entschädigung. 23.1 21.1 Steht der Anspruch des Versicherungsnehmers dem Grunde und der Höhe nach fest, ist hat die Entschädigung Entschädigungszahlung innerhalb von zwei Wochen zu zahlenerfolgen. Der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Scha- dens Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der nach Lage der Sache voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
23.2 D23.2 Für die Verzinsung gilt:
a) 21.2 Die Entschädigung ist – — soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird seit Anzeige des Schadens — zu verzinsen.
b) . Der Zinssatz liegt ein Prozent 1 % unter dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank und beträgt mindestens vier Prozent 4 % und höchstens sechs Prozent pro Jahr, soweit nicht aus rechtlichen Gründen ein höherer Zins zu zahlen ist.höchstens
c) Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
23.3 21.3 Der Lauf der Fristen gemäß Ziffer 23.1 21.1 und 23.2a) 21.2 Satz 1 ist gehemmt, solange infolge Verschuldens des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
23.4 AXA ART 21.4 XLICSE kann die Zahlung aufschieben, solange:
a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers bestehen;
b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Reprä- sentanten Repräsentanten aus Anlass des Versicherungsfalles läuft.
23.5 21.5 Mit Zahlung der Entschädigung bei abhanden gekom- menen gekommenen Sachen tritt der Versicherungsnehmer seinen Herausgabeanspruch nach § 931 BGB einschließlich sämtlicher sonstiger mit den Gegenständen verbun- dener verbundener Rechte an AXA ART XLICSE ab. Dies gilt nicht, soweit AXA ART XLICSE bereits vor Entschädigungszahlung auf die Abtretung des Herausgabeanspruches verzichtet. Die Rechte des Versi- cherungsnehmers aus Ziffer 22 bleiben davon unberührt.
23.6 Hat AXA ART den Schadenfall auf Totalschadenbasis reguliert21.6 Wenn ein versicherungspflichtiger Schaden durch Beschädigung an einem Objekt aus Museumsbesitz entsteht, ist gleich ob eine Teilbeschädigung oder ein Totalschaden, verbleibt das beschädigte Objekt im Besitz des Museums, ungeachtet der Versicherungsnehmer verpflichtet, AXA ART auf Verlangen den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm in Bezug auf die entschädigte Sache zustehenHöhe des Schadens oder der Entschädigung. Die Bestimmungen der Ziffern 22.4 – 22.6 bleiben hiervon unberührt.
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Samples: Insurance Agreement
Zahlung Und Verzinsung Der Entschädigung. 23.1 Steht der Anspruch des Versicherungsnehmers dem Grunde und der Höhe nach fest, ist die Entschädigung innerhalb von zwei Wochen zu zahlen. Der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Scha- dens Schadens den Betrag als Abschlagszahlung Abschlags- zahlung beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
23.2 D23.2 Für die Verzinsung gilt:
a) Die Entschädigung ist – — soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird — seit Anzeige des Schadens zu verzinsen.
b) Der Zinssatz liegt ein Prozent unter dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank und beträgt mindestens vier Prozent und höchstens sechs Prozent pro Jahr, soweit nicht aus rechtlichen Gründen ein höherer Zins zu zahlen ist.
c) Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
23.3 Der Lauf der Fristen gemäß Ziffer 23.1 und 23.2a) 23.2a ist gehemmt, solange infolge Verschuldens des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
23.4 AXA ART XLICSE kann die Zahlung aufschieben, solange:solange
a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers bestehen;
b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Reprä- sentanten Repräsentanten aus Anlass des Versicherungsfalles läuft.
23.5 Mit Zahlung der Entschädigung bei abhanden gekom- menen gekommenen Sachen tritt der Versicherungsnehmer seinen Herausgabeanspruch nach § 931 BGB einschließlich sämtlicher sonstiger mit den Gegenständen verbun- dener verbundener Rechte an AXA ART XLICSE ab. Dies gilt nicht, soweit AXA ART XLICSE bereits vor Entschädigungszahlung auf die Abtretung des Herausgabeanspruches verzichtet.
23.6 Hat AXA ART XLICSE den Schadenfall auf Totalschadenbasis reguliert, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, AXA ART XLICSE auf Verlangen den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm in Bezug auf die entschädigte Sache zustehen.
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Samples: Insurance Agreement