Zahlung, Zahlungsverzug Musterklauseln

Zahlung, Zahlungsverzug. 1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sowie verauslagte Kosten sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar fällig.
Zahlung, Zahlungsverzug. 1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes - spätestens jedoch 8 Tage nach Zugang der Bereitstellungsanzeige - und Aushändigung der Rechnung zur Zahlung fällig.
Zahlung, Zahlungsverzug. 3.1. Sämtliche Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto bar zu leisten. Bei Dienstleistungs- oder Reparaturaufträgen ist die Rechnung ohne Skonto sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. XXXXXXXXX ist berechtigt Vorauszahlung zu verlangen, insbesondere bei Auslandsgeschäften und erstmaligen Lieferungen.
Zahlung, Zahlungsverzug. 8.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug sofort fällig und ab Fälligkeit gem. § 288 II BGB mit 9 % über Basiszinssatz zu verzinsen.
Zahlung, Zahlungsverzug. Die Zahlung bei Maschinen hat – ohne jeden Abzug - zu erfolgen: • 30% sofort rein netto, nach Eingang der Auftragsbestätigung. • 50% sofort rein netto, nach Lieferung der Maschine. • 20% innerhalb von 30 Tagen rein netto, gerechnet ab Rechnungsdatum = Maschinenversanddatum.
Zahlung, Zahlungsverzug. 2.1. Ist der Schuldner mit der Zahlung einer der vereinbarten Raten während länger als sieben Tagen in Verzug, so wird der gesamte zum Zeitpunkt dieser Ratenfälligkeit noch offene Betrag sofort zur Zahlung fällig. Der Schuldner schuldet dem Gläubiger bei weiterem Verzug zudem einen Verzugszins von 5 % p.a. auf den ausstehenden Restbetrag ab dem Fälligkeitsdatum.
Zahlung, Zahlungsverzug. 3.1. Die Zahlung ist innerhalb 14 Tagen mit 2% Skonto oder ohne Abzug innerhalb 30 Tagen, jeweils in bar und ab Rechnungsdatum zu leisten. Vertreter haben keine Inkassovollmacht.
Zahlung, Zahlungsverzug. 1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Zahlung des Kaufpreises hat gemäß den getroffenen Vereinbarungen spesenfrei auf das vom Verkäufer genannte Konto zu erfolgen. Akkreditive, Wechsel, Schecks und Zahlungsanweisungen werden nur gemäß getroffener Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht an Erfüllungs statt, angenommen unter Berechnung aller angefallenen Wechsel-, Einziehungs- und sonstigen Spesen. Die Weitergabe und Prolongation gelten nicht als Erfüllung. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung bei Nichthonorierung übernimmt der Verkäufer keine Haftung. Etwaige Anzahlungen werden nicht verzinst. Ist der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (xxx.xxxxxxxxxx.xx) zu fordern.
Zahlung, Zahlungsverzug. 1. Das vereinbarte Honorar wird mit Zugang des Gutachtens beim AG fällig. Die postalische Übersendung des Gutachtens unter gleichzei- tiger Einziehung der fälligen Vergütungen durch Nachnahme ist zu- lässig. Es können im Verlauf der Tätigkeit angemessene Vorschüs- se und Abschläge verlangt werden.
Zahlung, Zahlungsverzug. 8.1. Rechnungen von Alpha Productions sind nach Rechnungslegung prompt rein netto zur Zahlung fällig. Ein Abzug von Skonto ist unzulässig, es sei denn, ein Skonto wurde ausdrücklich und schriftlich vereinbart.