Zahlungsbestimmungen. Die genannten Bruttosummen inklusive der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer (derzeit 19 %) werden mit Montage der Wärmeübergabestation fällig. Der Anschlussnehmer erhält hierzu vom FVU eine Rechnung. Das Recht des FVU aus § 28 Abs. 3 AVBFernwärmeV, für die Erstellung oder Veränderung des Hausanschlusses eine Vorauszahlung zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.
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Samples: Netzanschluss Und Versorgungsvertrag Fernwärme, Netzanschluss Und Versorgungsvertrag Fernwärme, Netzanschluss Und Versorgungsvertrag Fernwärme
Zahlungsbestimmungen. Die genannten Bruttosummen inklusive der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer (derzeit 19 7 %) werden mit Montage der Wärmeübergabestation fällig. Der Anschlussnehmer erhält hierzu vom FVU eine Rechnung. Das Recht des FVU aus § 28 Abs. 3 AVBFernwärmeV, für die Erstellung oder Veränderung des Hausanschlusses eine Vorauszahlung zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.
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Samples: Netzanschluss Und Versorgungsvertrag Fernwärme, Netzanschluss Und Versorgungsvertrag Fernwärme, Netzanschluss Und Versorgungsvertrag
Zahlungsbestimmungen. Die genannten Bruttosummen inklusive der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer (derzeit 19 %) werden zu 80 % mit Montage der Wärmeübergabestation fällig, die Schlussrechnung erfolgt bei Inbetriebnahme des Anschlusses. Der Anschlussnehmer erhält hierzu vom FVU eine Rechnung. Das Recht des FVU aus § 28 Abs. 3 AVBFernwärmeV, für die Erstellung oder Veränderung des Hausanschlusses eine Vorauszahlung zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.
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Samples: Netzanschluss Und Versorgungsvertrag Fernwärme, Netzanschluss Und Versorgungsvertrag Fernwärme
Zahlungsbestimmungen. Die genannten Bruttosummen inklusive der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer (derzeit 19 %) werden mit Montage der Wärmeübergabestation fällig. Der Anschlussnehmer erhält hierzu vom FVU eine Rechnung. Das Recht des FVU aus § 28 Abs. 3 AVBFernwärmeV, für die Erstellung oder Veränderung des Hausanschlusses eine Vorauszahlung zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.
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Zahlungsbestimmungen. Die genannten Bruttosummen inklusive der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer (derzeit 19 %) werden werden mit Montage der Wärmeübergabestation fällig, bei Abschluss des Start Tarifes mit der Fertigstellung der Rohr- und Tiefbauarbeiten. Der Anschlussnehmer erhält hierzu vom FVU eine Rechnung. Das Recht des FVU aus § 28 Abs. 3 AVBFernwärmeV, für die Erstellung oder Veränderung des Hausanschlusses eine Vorauszahlung zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.
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