Zahlungsbestimmungen. Die unter Ziff. 11.1 und 11.2 genannten Nettosummen zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Um- satzsteuer (derzeit 19 %) werden mit der Fertigstellung des Hausanschlusses fällig. Die unter Ziff. 11.4 genannte Nettosumme zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer (derzeit 19 %) wird nach Inbetriebnahme der Kundenanlage fällig. Der Kunde erhält hierzu vom FVU jeweils eine Rechnung. Das Recht des FVU aus § 28 Abs. 3 AVBFernwärmeV, für die Erstellung oder Verände- rung des Hausanschlusses eine Vorauszahlung zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.
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Samples: Netzanschluss Und Versorgungsvertrag Fernwärme, Netzanschluss Und Versorgungsvertrag
Zahlungsbestimmungen. Die unter Ziff. 11.1 und 11.2 im Angebot vom ... genannten Nettosummen zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Um- satzsteuer Umsatzsteuer (derzeit 19 %) werden mit der Fertigstellung des Hausanschlusses fällig. Die unter Ziff. 11.4 genannte Nettosumme für die Inbetriebnahme gemäß Angebot vom … zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer (derzeit 19 %) wird nach Inbetriebnahme der Kundenanlage fällig. Der Kunde Anschlussnehmer erhält hierzu vom FVU jeweils eine Rechnung. Das Recht des FVU aus § 28 Abs. 3 AVBFernwärmeV, für die Erstellung oder Verände- rung Veränderung des Hausanschlusses eine Vorauszahlung zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.
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Samples: Netzanschlussvertrag
Zahlungsbestimmungen. Die unter Ziff. 11.1 11.1. und 11.2 11.2. genannten Nettosummen zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Um- satzsteuer Umsatzsteuer (derzeit 19 16 %) werden mit der Fertigstellung des Hausanschlusses fällig. Die unter Ziff. 11.4 11.4. genannte Nettosumme zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer (derzeit 19 16 %) wird nach Inbetriebnahme der Kundenanlage fällig. Der Kunde erhält hierzu vom FVU von der GEO jeweils eine Rechnung. Das Recht des FVU der GEO aus § 28 Abs. 3 AVBFernwärmeV, für die Erstellung oder Verände- rung Veränderung des Hausanschlusses eine Vorauszahlung zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.unberührt.
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Zahlungsbestimmungen. Die unter Ziff. 11.1 13.1 und 11.2 13.2 genannten Nettosummen zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Um- satzsteuer Umsatzsteu- er (derzeit 19 %) werden mit der Fertigstellung des Hausanschlusses fällig. Die unter Ziff. 11.4 13.4 genannte Nettosumme zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer (derzeit 19 %) wird nach Inbetriebnahme der Kundenanlage Kunden-Anschlussanlage fällig. Der Kunde erhält hierzu vom FVU jeweils eine Rechnung. Das Recht des FVU aus § 28 Abs. 3 AVBFernwärmeV, für die Erstellung oder Verände- rung Veränderung des Hausanschlusses eine Vorauszahlung zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.
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