Zahlungspflicht. Die Berufung auf Mängel entbindet nicht von der Pflicht zur Einhaltung der Zahlungsfristen.
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Samples: www.scrinaria-schwarz.ch, www.tfag.ch, soltermann.ch
Zahlungspflicht. Die Berufung auf Mängel entbindet nicht von der Pflicht Pflichten zur Einhaltung der Zahlungsfristen.
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Samples: www.blaettler-schreinerei.ch
Zahlungspflicht. Die Berufung auf Mängel entbindet nicht von der Pflicht zur Einhaltung der Zahlungsfristen. Ebenso berechtigt eine Mängelrüge nicht zu einem Rech- nungsabzug oder einer Preisminderung.
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Samples: www.alpsteg.ch