Zahlungsvereinbarungen Musterklauseln

Zahlungsvereinbarungen. 4.1 Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, binnen eines Monats (Ausnahme: bei Aufenthalten, die nach dem 15. September enden: binnen 14 Tagen) nach Beendigung der Mobilität der Hochschuleinrichtung folgende Unterlagen vorzulegen: Eine/n vollständig ausgefüllte/n und unterschriebene/n Dienstreiseauftrag und Dienstreiserechnung die abzurechnenden Belege im Original (z.B. Ticket, Rechnung und Zahlungsbeleg für das Ticket, Rechnung für die Unterkunft bzw. gleichwertige Unterlagen), Original Boarding Pässe ein Dokument im Original (mit Unterschrift und Stempel), welches die Dauer der Mobilität (und, falls zutreffend, der Lehrtätigkeit) bestätigt (Aufenthaltsbestätigung im Original) Die Übermittlung der notwendigen Unterlagen/Belege (Dienstreiseauftrag, etc.) und des EU-Online-Fragebogens (s. Artikel 5) gilt als Antrag des/der Teilnehmers/in auf Abrechnung/Zahlung der Fördermittel.
Zahlungsvereinbarungen. 2.1. Es gelten die im Zahlungsplan vereinbarten Fristen. Sofern Abschlagszahlungen vereinbart sind, ist der AG berechtigt, bis zur endgültigen Abnahme der Leistung nur 90 % der Abschlagsrechnung auszuzahlen. 2.2. Schlusszahlungen werden 60 Tage nach Prüfung und Abnahme der Leistung fällig. Die vorbehaltlose Annahme der Schlusszahlung schließt sämtliche weitere Forderungen des AN aus dem Vertragsverhältnis aus. Wenn nicht innerhalb von 28 Tagen nach Leistung der Schlusszahlung ein Vorbehalt geltend gemacht wird, gilt die Schlusszahlung als vorbehaltlos angenommen. 2.3. Kürzt der Auftraggeber des AG den Gesamtauftragsumfang, so ist der AG berechtigt, in gleichem Maße den Auftragsumfang des AN zu kürzen. Die Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen bleibt dem AG vorbehalten. 2.4. Alle Rechnungen sind in prüffähiger Ausfertigung, unter Beifügung der für die Abrechnung erforderlichen Aufmaße, Lieferscheine, Material- und Arbeitsnachweise einzureichen. Rechnungsempfänger ist immer, auch bei Lieferung an Niederlassungen des AG: Hölscher Wasserbau Hauptverwaltung Haren Xxxxxxx Xxxxx 00 00000 Xxxxx (Xxx) Die Rechnung muss enthalten: - Die komplette AG Bestellnummer - Projektname Für die formrichtige Übermittlung der Rechnung ist auch die rein elektronische Übermittlung an das elektronische Rechnungspostfach: xx-xxxx-xx@xxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx ausreichend. 2.5. Die Rechnungen sind einzeln pro Bestellnummer einzureichen. 2.6. Rechnungen, die nicht der erforderlichen Form entsprechen, werden zurückgewiesen. Skontonachforderungen oder Zinsbelastungen sind in solchen Fällen ausdrücklich ausgeschlossen. 2.7. Die Rechnungen müssen den Anforderungen der jeweils geltenden Umsatzsteuergesetze entsprechen. 2.8. Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung oder Auszahlung von einem Konto des AG der Tag der Abgabe oder Absendung des Überweisungsauftrages an das Geldinstitut, soweit das Konto des AG eine für die Ausführung des Überweisungsauftrages ausreichende Deckung ausweist. Gleiches gilt für die Übersendung eines Schecks. 2.9. Der AG ist berechtigt, soweit Ansprüche gegen den AN bestehen unabhängig ob die Forderung gegen den Lieferanten rechtskräftig entschieden oder anerkannt ist, die Aufrechnung zu erklären.
Zahlungsvereinbarungen. 4.1 entfällt bei Option 2 4.2 Die Übermittlung des EU-Online-Fragebogens und der notwendigen Unterlagen/Belege gilt als Antrag des/der Teilnehmers/in auf Zahlung der Fördermittel. Die Hochschuleinrichtung hat die Erstattung der Kosten innerhalb von 45 Kalendertagen zu leisten oder, falls eine Rückzahlung fällig ist, eine Rückforderung geltend zu machen. 4.3 Der/die Teilnehmer/in hat anhand einer Teilnahmebescheinigung, die die aufnehmende Einrichtung ausstellt, das tatsächliche Start- und Enddatum der Mobilitätsphase nachzuweisen.
Zahlungsvereinbarungen. Die Bestimmungen des § 11 ABFE-BMU (Anlage 4) werden durch die folgende Vereinbarung ersetzt:
Zahlungsvereinbarungen. 4.1 Die Übermittlung des EU-Online-Fragebogens [und sonstiger notwendiger Unterlagen/Belege] gilt als Antrag des/der Teilnehmers/in auf [Zahlung des Restbetrags/Abrechnung] der Förder- mittel. Die Hochschuleinrichtung hat die [Zahlung des Restbetrags/Erstattung der Kosten] in- nerhalb von 45 Kalendertagen zu leisten oder, falls eine Rückzahlung fällig ist, eine Rückforde- rung geltend zu machen. 4.2 Der/die Teilnehmer/in hat anhand einer Teilnahmebescheinigung, die die aufnehmende Einrichtung ausstellt, das tatsächliche Start- und Enddatum der Mobilitätsphase nach- zuweisen.
Zahlungsvereinbarungen. Bis zur Beendigung seiner Leistungen hat der Auftragnehmer wäh- rend der Vertragsausführung Anspruch auf Abschlagszahlungen zu- züglich vereinbarter Nebenkosten und der jeweils gültigen Mehrwert- steuer. Diese können spätestens nach Abschluss einer Planungs- phase in Rechnung gestellt werden. Ist ein Zahlungsplan vereinbart wird dieser Vertragsbestandteil. Der Auftragnehmer ist berechtigt über durchgeführte Teilleistungen eine Abschlagsrechnung zu stellen. Die betrifft ausdrücklich auch nicht abgeschlossene Teilleistungen, deren Abschluss aufgrund von, durch den Auftragnehmer, unverschuldeten Verzögerungen im Pla- nungs- und Bauablauf nicht möglich ist. Nach vertragsgemäßer Erbringung der beauftragten Leistungspha- sen bis einschließlich Ausführungsplanung kann der Auftragnehmer das Honorar für diese Leistungsphasen mit einer Teilschlussrech- nung geltend machen. Die Rechnungen / Zahlungsanforderungen sind innerhalb von 14 Ka- lendertagen zu begleichen. Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes gegen den Honoraranspruch des Auftragnehmers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festge- stellten Forderungen zulässig. Das Honorar für die Leistungen der Leistungsphasen eins bis acht, für die besonderen Leistungen und die zusätzlichen Leistungen wird fällig, wenn der AN die Leistungen vertragsmäßig erbracht und eine prüffähige Honorarteilschlussrechnung auf diese Leistungen über- reicht hat. Abschlagsrechnungen verjähren frühestens mit der Schlussrech- nung. Bis zur Übergabe einer gegebenenfalls vereinbarten oder schriftlich verlangten Bürgschaft ist der AN nicht verpflichtet Leistungen zu er- bringen. Der AN ist weiter nicht verpflichtet Leistungen zu erbringen, welche nach ihrem Honorarwert über die jeweils gezahlten Ab- schlagszahlungen zuzügl. Teilschluss-, zuzügl. Schlusszahlungen und schließlich zuzügl. des Betrages der Erfüllungsbürgschaft hin- ausgehen.
Zahlungsvereinbarungen. 3.1 Ist der Mieter eine Privatperson, ist die Rechnung binnen 7 Tagen nach der Bestellung sofort fällig. 3.2 Ist der Mieter Unternehmer, sind Zahlungen binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten. 3.3 Ergeben sich durch Verschiebung von Anfang- und Endzeiten von Veranstaltungen Mehrzeiten oder ergeben sich zusätzliche (Warte-)Zeiten so ist der Kunde verpflichtet, diese nachzuberechnenden Zeiten entsprechend zu bezahlen, es sei denn, er kann nachweisen, dass er diese nicht zu vertreten hat. 3.4 Nimmt ein Xxxxxx am Lastschriftverfahren teil und wird eine solche aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, zurückgegeben, hat er eine Mehraufwandsentschädigung i.H.v. 25€ je zurückgegebener Lastschrift zu zahlen, es sei denn, er weist nach, dass dem Vermieter ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. 3.5 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Mieter insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht oder der Gegenanspruch anerkannt oder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
Zahlungsvereinbarungen. 5.1. Der Netzanschlusspreis wird wie folgt zur Zahlung fällig: Teilbetrag 1 (30 %): EUR incl. MwSt. nach Auftragsbestätigung des Angebotes. Teilbetrag 2 (70 %): EUR incl. MwSt. nach Fertigstellung des Netzanschlusses. Voraussetzung für den Baubeginn ist die Überweisung des ersten Teilbetrages auf das Konto der SWN. Voraussetzung für die Inbetriebnahme ist die Überweisung der vollständigen Summe auf das Konto der SWN.
Zahlungsvereinbarungen. 4.1. Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der Teilnehmer zur Zahlung der entsprechend vereinbarten Teilnahmegebühr. 4.2. Die Höhe der Teilnahmegebühr und Zahlungsmodalitäten ergeben sich rechtsverbindlich aus der entsprechenden Anmeldung. 4.3. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das Konto IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00, BIC XXXXXXX0XXX, bei der Sparkasse Unna, Kontoinhaber: Xxxxx Xxxxxxxxx. 4.4. Die Zahlung der Gebühren erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserstellung. 4.5. Erfolgt die Anmeldung innerhalb von weniger als vierzehn Tagen vor Kursbeginn, ist die Zahlung sofort fällig. 4.6. So der Teilnehmer die Zahlung der Gebühren in monatlichen Raten wünscht, kann dies mit dem Teilnehmer vereinbart werden. Erfolgt die Zahlung der Gebühren durch eine Ratenzahlung bedarf es hierfür der Schriftform. Die Höhe und Anzahl der Raten ergeben sich aus der jeweiligen Anmeldung bzw. schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Teilnehmer. 4.7. Bei einer Komplettbuchung der Ausbildungen TCM-Ernährungsberatung und TCM-Ausbildung und einer fristgerechten Vorauszahlung der Gesamtkosten erhält der Teilnehmer jeweils einen Skonto. Wird die Ausbildung von Seiten des Teilnehmers vorzeitig abgebrochen, ergibt sich hieraus keinerlei Erstattungsanspruch der gezahlten Gebühren an den Teilnehmer. 4.8. Sollte der Teilnehmer seine Buchung zurückziehen gelten - soweit in der Leistungsbeschreibung nicht anders angegeben und unabhängig vom Widerrufsrecht - folgende Bedingungen: - der Teilnehmer kann seine Buchung bis 3 Wochen vor Kursbeginn kostenfrei stornieren - storniert der Teilnehmer seine Buchung bis 3 Wochen vor Kursbeginn ist eine Zahlung in Höhe von 20% der Kursgebühren fällig 4.9. Die durch den Anbieter genannten Angebote werden ohne Umsatzsteuer ausgewiesen und sind umsatzsteuerbefreit.
Zahlungsvereinbarungen. Der/Die Auftritt(e) des/der Künstler(s) ist/sind abhängig von der gemäß Vertrag vereinbarten termingerechten Zahlung in bar oder wertmäßig einlangend auf dem gemäß Auftrag angeführtem Konto. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, dann kann die Eventagentur und/oder der/die Künstler den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Der Kunde ist aus diesem Titel nicht berechtigt, Schadenersatzanforderungen, in welcher Form auch immer, zu stellen. Der Kunde bezahlt nach Beendigung der gemäß Auftrag vereinbarten Veranstaltung an die Eventagentur und/oder den/die Künstler bzw. dessen bekanntgegebenen und bevollmächtigten Vertreter das gemäß Auftrag vereinbarte Leistungsentgelt ohne Abzüge und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in bar. Der Kunde verpflichtet sich, einen eventuell vereinbarten offenen Restbetrag aus dem Auftrag innerhalb von 7 Tagen nach Beendigung der Veranstaltung inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf das gemäß im Auftrag angeführte Bankkonto ohne weitere Abzüge zu überweisen. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung von offenen Forderungen verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten zu tragen. Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen der Eventagentur aufzurechnen, außer die Forderungen des Kunden wurden von der Eventagentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungs- recht des Kunden wird ausgeschlossen.