Zahlungsvereinbarungen Musterklauseln

Zahlungsvereinbarungen. 4.1 Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, binnen eines Monats (Ausnahme: bei Aufenthalten, die nach dem 15. September enden: binnen 14 Tagen) nach Beendigung der Mobilität der Hochschuleinrichtung folgende Unterlagen vorzulegen: Eine/n vollständig ausgefüllte/n und unterschriebene/n Dienstreiseauftrag und Dienstreiserechnung die abzurechnenden Belege im Original (z.B. Ticket, Rechnung und Zahlungsbeleg für das Ticket, Rechnung für die Unterkunft bzw. gleichwertige Unterlagen), Original Boarding Pässe ein Dokument im Original (mit Unterschrift und Stempel), welches die Dauer der Mobilität (und, falls zutreffend, der Lehrtätigkeit) bestätigt (Aufenthaltsbestätigung im Original) Die Übermittlung der notwendigen Unterlagen/Belege (Dienstreiseauftrag, etc.) und des EU-Online-Fragebogens (s. Artikel 5) gilt als Antrag des/der Teilnehmers/in auf Abrechnung/Zahlung der Fördermittel.
Zahlungsvereinbarungen. 4.1 Die Übermittlung des EU-Online-Fragebogens [und sonstiger notwendiger Unterlagen/Belege] gilt als Antrag des/der Teilnehmers/in auf [Zahlung des Restbetrags/Abrechnung] der Förder- mittel. Die Hochschuleinrichtung hat die [Zahlung des Restbetrags/Erstattung der Kosten] in- nerhalb von 45 Kalendertagen zu leisten oder, falls eine Rückzahlung fällig ist, eine Rückforde- rung geltend zu machen.
Zahlungsvereinbarungen. 5.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme.
Zahlungsvereinbarungen. 4.1 entfällt bei Option 2
Zahlungsvereinbarungen. Die Bestimmungen des § 11 ABFE-BMU (Anlage 4) werden durch die folgende Vereinbarung ersetzt:
Zahlungsvereinbarungen. Der Auftraggeber zahlt auf Verlangen des Auftragnehmers an diesen einen Vorschuss und leistet für nachgewiesene Teilleistungen Abschlagszahlungen. Das Gutachten wird nach Fertigstellung per Nachnahme an den Auftraggeber übersandt.
Zahlungsvereinbarungen. 3.1. Die Preise werden nach der zum Zeitpunkt des Angebotes gXࡇltigen Preisliste berechnet, zuzXࡇglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Zahlungsvereinbarungen. Der Käufer gibt durch seine geleistete Unterschrift an, dass zum Zeitpunkt der Auftragserteilung die Kaufsumme seine finanziellen Möglichkeiten nicht übersteigt. Die Zahlung erfolgt auf Grund der getroffenen Vereinbarung; sind keine Vereinbarungen getroffen, gelten die umstehend angeführten Preise für Zahlung bar bei Lieferung bzw. Abholung. Bei Überschreitung des Zahlungstermines hat der Käufer, ohne dass es einer förmlichen Inverzugsmeldung bedarf, für die jeweils überfälligen Beträge 2% pro Monat, Kontokorrent mäßig gerechnet, an Verzugszinsen zu bezahlen, welche sofort fällig werden. Bei nicht fristgerechter Zahlung sind die aufkommenden Rechtskosten vom Kunden zu tragen. Sollten Finanzierungsschwierigkeiten des Käufers vorliegen oder erwartet werden, so hat der Verkäufer das Recht, auf eigene Kosten eine Bankgarantie zur Absicherung der Zahlungsfähigkeit des Käufers zu verlangen. Im Falle der Nichterbringung der Bankgarantie gilt als Zahlungsvereinbarung: Zahlung sofort bei Bekannt werden einer eventuellen Zahlungsunfähigkeit. Derartige Umstände können Lieferverzögerungen verursachen, welche nicht zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Forderung von Schadensersatzleistungen seitens des Käufers berechtigen. Wird diese Zahlungsvereinbarung nicht eingehalten, so gilt der Kaufantrag als vom Käufer nicht eingehalten. Der Verkäufer behält sich in diesem Falle vor, den entstandenen Schaden, jedoch mindestens 30% des Kaufpreises in Rechnung zu stellen.
Zahlungsvereinbarungen. (1) Es gelten die jeweils vereinbarten und in unseren Auftragsbestätigungen aufgeführten Zahlungsbedingungen.
Zahlungsvereinbarungen. Der/Die Auftritt(e) des/der Künstler(s) ist/sind abhängig von der gemäß Vertrag vereinbarten termingerechten Zahlung in bar oder wertmäßig einlangend auf dem gemäß Auftrag angeführtem Konto. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, dann kann die Eventagentur und/oder der/die Künstler den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Der Kunde ist aus diesem Titel nicht berechtigt, Schadenersatzanforderungen, in welcher Form auch immer, zu stellen. Der Kunde bezahlt nach Beendigung der gemäß Auftrag vereinbarten Veranstaltung an die Eventagentur und/oder den/die Künstler bzw. dessen bekanntgegebenen und bevollmächtigten Vertreter das gemäß Auftrag vereinbarte Leistungsentgelt ohne Abzüge und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in bar. Der Kunde verpflichtet sich, einen eventuell vereinbarten offenen Restbetrag aus dem Auftrag innerhalb von 7 Tagen nach Beendigung der Veranstaltung inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf das gemäß im Auftrag angeführte Bankkonto ohne weitere Abzüge zu überweisen. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung von offenen Forderungen verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten zu tragen. Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen der Eventagentur aufzurechnen, außer die Forderungen des Kunden wurden von der Eventagentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungs- recht des Kunden wird ausgeschlossen.