Zeitliche Begrenzung. Der Versicherungsschutz gemäß Ziffern 4.2 ff umfasst die Folgen aller Versicherungsfälle, die dem Versicherer nicht später als fünf Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet werden. Unberührt bleiben die vertraglichen Anzeigenobliegenheiten.
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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung
Zeitliche Begrenzung. Der Versicherungsschutz gemäß Ziffern Ziffer 4.2 ff ff. umfasst die Folgen aller Versicherungsfälle, die dem Versicherer nicht später als fünf Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet gemel- det werden. Unberührt bleiben die vertraglichen AnzeigenobliegenheitenAnzeigeobliegenheiten.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Zeitliche Begrenzung. Der Versicherungsschutz gemäß Ziffern 4.2 ff umfasst die Folgen aller Versicherungsfälle, die dem Versicherer der Gothaer nicht später als fünf Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet werden. Unberührt bleiben die vertraglichen Anzeigenobliegenheiten.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Zeitliche Begrenzung. 7.1 Der Versicherungsschutz gemäß Ziffern Ziffer 4.2 ff ff. umfasst die Folgen aller Versicherungsfälle, die dem Versicherer nicht später als fünf Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet werden. Unberührt bleiben die vertraglichen AnzeigenobliegenheitenAnzeigeobliegenheiten.
7.2 Für Ansprüche nach Ziffer 4.2 ff. wegen Schäden durch Erzeugnisse des Versicherungsnehmers, die mehr als 1 Jahr vor Inkrafttreten dieses Versicherungsvertrages bzw. dieser Deckungserweiterung ausgeliefert wurden, besteht kein Versicherungsschutz.
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Samples: Haftpflichtversicherung