Common use of Zeitliche Begrenzung Clause in Contracts

Zeitliche Begrenzung. A3-11.1 Der Versicherungsschutz gemäß A3-7.1 ff. umfasst die Folgen aller während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Versicherungsfälle, die dem Versicherer nicht später als drei Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrags gemeldet werden. Unberührt bleiben die vertraglichen Anzeigeobliegenheiten. Diese dreijährige Befristung des Versicherungsschutzes gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer den Nachweis erbringt, dass diese Frist von ihm un- verschuldet versäumt wurde.

Appears in 2 contracts

Samples: www.gdv.de, www.gdv.de

Zeitliche Begrenzung. A3-11.1 3.11.1 Der Versicherungsschutz gemäß A3-7.1 ff. Ziffer 3.6 umfasst die Folgen aller während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Versicherungsfälle, die dem Versicherer nicht später als drei sechs Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrags Versicherungsvertrages gemeldet werden. Unberührt bleiben die vertraglichen Anzeigeobliegenheiten. Diese dreijährige sechsjährige Befristung des Versicherungsschutzes gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer den Nachweis erbringt, dass diese Frist von ihm un- verschuldet unverschuldet versäumt wurde.

Appears in 2 contracts

Samples: www.ruv.de, www.ruv.de

Zeitliche Begrenzung. A3-11.1 6.1 Der Versicherungsschutz gemäß A3-7.1 Ziffer 4.2 ff. umfasst die Folgen aller während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Versicherungsfälle, die dem Versicherer nicht später als drei Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrags Versicherungsvertrages gemeldet werden. Unberührt bleiben die vertraglichen Anzeigeobliegenheiten. Diese dreijährige Befristung des Versicherungsschutzes gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer den Nachweis erbringt, dass diese Frist von ihm un- verschuldet unverschuldet versäumt wurde.

Appears in 1 contract

Samples: www.asspario.de

Zeitliche Begrenzung. A3-11.1 1 Der Versicherungsschutz gemäß A3-7.1 ff. 3.4.2 - 3.4.5 umfasst die Folgen aller während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Versicherungsfälle, die dem Versicherer nicht später als drei fünf Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrags Versicherungsvertrages gemeldet werden. Unberührt bleiben die vertraglichen Anzeigeobliegenheiten. Diese dreijährige fünfjährige Befristung des Versicherungsschutzes gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer den Nachweis erbringt, dass diese Frist von ihm un- verschuldet unverschuldet versäumt wurde.

Appears in 1 contract

Samples: www.ov-boerse.de

Zeitliche Begrenzung. A3-11.1 7.1 Der Versicherungsschutz gemäß A3-7.1 Ziffer 4.2 ff. umfasst die Folgen aller während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Versicherungsfälle, die dem Versicherer nicht später als drei Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrags Versicherungs- vertrages gemeldet werden. Unberührt bleiben die vertraglichen AnzeigeobliegenheitenAnzeige- obliegenheiten. Diese dreijährige Befristung des Versicherungsschutzes gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer den Nachweis erbringt, dass diese Frist von ihm un- verschuldet unverschuldet versäumt wurde.

Appears in 1 contract

Samples: www.mecklenburgische.de

Zeitliche Begrenzung. A3-11.1 1 Der Versicherungsschutz gemäß A3-7.1 ff. 3.4.2 - 3.4.5 umfasst die Folgen aller während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Versicherungsfälle, die dem Versicherer nicht später als drei fünf Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrags gemeldet werden. Unberührt bleiben die vertraglichen Anzeigeobliegenheiten. Diese dreijährige Befristung des Versicherungsschutzes gilt nichtDie in Satz 1 genannte Meldefrist findet keine Anwendung, wenn der Versicherungsnehmer den Nachweis erbringt, dass diese Frist sie von ihm un- verschuldet unverschuldet versäumt wurde.

Appears in 1 contract

Samples: www.bass-makler.de