Zeitliche Begrenzung. Der Versicherungsschutz gemäß Ziffern 4.2 ff umfasst die Folgen aller Versicherungsfälle, die dem Versicherer nicht später als fünf Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet werden. Unberührt bleiben die vertraglichen Anzeigenobliegenheiten.
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Samples: Tierhalter Haftpflichtversicherung, Tierhalter Haftpflichtversicherung, www.eventassec.de
Zeitliche Begrenzung. Der Versicherungsschutz gemäß Ziffern 4.2 ff umfasst die Folgen aller Versicherungsfälle, die dem Versicherer der Gothaer nicht später als fünf Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet werden. Unberührt bleiben die vertraglichen Anzeigenobliegenheiten.
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Samples: www.pferd-versichert.de
Zeitliche Begrenzung. 7.1 Der Versicherungsschutz gemäß Ziffern Ziffer 4.2 ff ff. umfasst die Folgen aller Versicherungsfälle, die dem Versicherer nicht später als fünf Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet werden. Unberührt bleiben die vertraglichen AnzeigenobliegenheitenAnzeigeobliegenheiten.
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Samples: www.aim-makler.eu
Zeitliche Begrenzung. Der Versicherungsschutz gemäß Ziffern Ziffer 4.2 ff ff. umfasst die Folgen aller Versicherungsfälle, die dem Versicherer nicht später als fünf Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet gemel- det werden. Unberührt bleiben die vertraglichen AnzeigenobliegenheitenAnzeigeobliegenheiten.
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Samples: www.recura.de