Zeitliche Begrenzung. Der Versicherungsschutz gemäß Teil L (BVB LHB Produkte 2015) umfasst die Folgen aller Versicherungsfälle, die dem Versicherer nicht später als 3 Jahre nach Beendigung des Versicherungs- vertrages gemeldet werden. Unberührt bleiben die vertraglichen Anzeigeobliegenheiten.
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Samples: www.kopter-profi.de, www.drohnen-versicherung.com, www.luftfahrt-haftpflichtversicherung.de