Common use of Zeitliche Begrenzung Clause in Contracts

Zeitliche Begrenzung. 3.11.1 Der Versicherungsschutz gemäß Ziffer 3.6 umfasst die Folgen aller während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Versicherungsfälle, die dem Versicherer nicht später als sechs Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet werden. Unberührt bleiben die vertraglichen Anzeigeobliegenheiten. Diese sechsjährige Befristung des Versicherungsschutzes gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer den Nachweis erbringt, dass diese Frist von ihm unverschuldet versäumt wurde. 3.11.2 Versicherungsschutz besteht auch für Ansprüche wegen Schäden durch Erzeugnisse, die vor Beginn des Vertrages ausgeliefert wurden, soweit der Versicherungsnehmer die Mangelhaftigkeit der Erzeugnisse bei Abschluss des Vertrages nicht kannte. Ausgeschlossen bleiben Ansprüche gemäß Ziffer 3.6 wegen Schäden durch Erzeugnisse, die vor Beginn des Vertrages bzw. Einschluss dieser Erweiterung ausgeliefert wurden, wenn der Versicherungsschutz gemäß Ziffer 3.6 erstmals vereinbart wurde. 3.11.3 Besonderer Vereinbarung bedarf der Versicherungsschutz wegen Schäden durch Erzeugnisse, die vor Inkrafttreten des Versicherungsvertrages vom Versicherungsnehmer nach USA, US-Territorien oder Kanada ausgeliefert wurden.

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Samples: Haftpflicht Police, Haftpflicht Police

Zeitliche Begrenzung. 3.11.1 1 Der Versicherungsschutz gemäß Ziffer 3.6 3.4.2 - 3.4.5 umfasst die Folgen aller während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Versicherungsfälle, die dem Versicherer nicht später als sechs fünf Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages Versicherungsvertrags gemeldet werden. Unberührt bleiben die vertraglichen Anzeigeobliegenheiten. Diese sechsjährige Befristung des Versicherungsschutzes gilt nichtDie in Satz 1 genannte Meldefrist findet keine Anwendung, wenn der Versicherungsnehmer den Nachweis erbringt, dass diese Frist sie von ihm unverschuldet versäumt wurde. 3.11.2 2 Versicherungsschutz besteht auch für Ansprüche wegen Schäden durch Erzeugnissegelieferte Erzeugnisse des Versicherungsnehmers, die vor Beginn des Vertrages Vertrags ausgeliefert wurden, soweit der Versicherungsnehmer die Mangelhaftigkeit der Erzeugnisse bei Abschluss des Vertrages Vertrags nicht kannte. Ausgeschlossen bleiben Ansprüche gemäß Ziffer 3.6 3.4.2 - 3.4.5 wegen Schäden durch Erzeugnisse, die vor Beginn des Vertrages Vertrags bzw. Einschluss dieser Erweiterung ausgeliefert wurden, wenn der Versicherungsschutz gemäß Ziffer 3.6 3.4.2 - 3.4.5 erstmals vereinbart wurde. 3.11.3 Besonderer Vereinbarung bedarf der 3 Kein Versicherungsschutz besteht wegen Schäden durch Erzeugnisse, die vor Inkrafttreten des Versicherungsvertrages Versicherungsvertrags vom Versicherungsnehmer nach USA, /US-Territorien oder Kanada ausgeliefert wurden.

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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Haftpflichtversicherung

Zeitliche Begrenzung. 3.11.1 1 Der Versicherungsschutz gemäß Ziffer 3.6 3.4.2 - 3.4.5 umfasst die Folgen aller während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Versicherungsfälle, die dem Versicherer nicht später als sechs fünf Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet werden. Unberührt bleiben die vertraglichen Anzeigeobliegenheiten. Diese sechsjährige fünfjährige Befristung des Versicherungsschutzes gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer den Nachweis erbringt, dass diese Frist von ihm unverschuldet versäumt wurde. 3.11.2 2 Versicherungsschutz besteht auch für Ansprüche wegen Schäden durch Erzeugnissehergestellte oder gelieferte Erzeugnisse des Versicherungsnehmers, die vor Beginn des Vertrages ausgeliefert wurden, soweit der Versicherungsnehmer die Mangelhaftigkeit der Erzeugnisse bei Abschluss des Vertrages nicht kannte. Ausgeschlossen bleiben Ansprüche gemäß Ziffer 3.6 3.4.2 - 3.4.5 wegen Schäden durch Erzeugnisse, die vor Beginn des Vertrages bzw. Einschluss dieser Erweiterung ausgeliefert wurden, wenn der Versicherungsschutz gemäß Ziffer 3.6 3.4.2 - 3.4.5 erstmals vereinbart wurde. 3.11.3 Besonderer Vereinbarung bedarf der 3 Kein Versicherungsschutz wegen besteht für Schäden durch Erzeugnisse, die vor Inkrafttreten des Versicherungsvertrages vom Versicherungsnehmer nach USA, /US-Territorien oder Kanada ausgeliefert wurden.

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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Condor Haftpflichtpolice