Zeitlicher Geltungsbereich. 8 .1 Versichert sind Personen, die im Zeitpunkt des Eintritts eines Rechtsschutzfalles eine entsprechende Zusatz- versicherung abgeschlossen haben. 8 .2 Mit der Auflösung dieser Versicherung erlischt auch der Anspruch auf Rechtsschutz für nach diesem Zeit- punkt eingetretene Fälle. 8 .3 Der Fall gilt zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung als eingetreten.
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Samples: Zusätzliche Versicherungsbedingungen
Zeitlicher Geltungsbereich. 8 7 .1 Versichert sind Personen, die im Zeitpunkt des Eintritts Ein- trittes eines Rechtsschutzfalles eine entsprechende Zusatz- versicherung Zusatzversicherung abgeschlossen haben.
8 7 .2 Mit der Auflösung dieser Versicherung erlischt auch der Anspruch auf Rechtsschutz für nach diesem Zeit- punkt Zeitpunkt eingetretene Fälle.
8 7 .3 Der Fall gilt zum im Zeitpunkt der Rechtsverletzung als eingetreten, in versicherungsrechtlichen Fällen im Zeitpunkt des versicherten Ereignisses.
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Zeitlicher Geltungsbereich. 8 .1 Versichert sind Personen, die im Zeitpunkt des Eintritts Eintrittes eines Rechtsschutzfalles eine entsprechende Zusatz- versicherung abgeschlossen haben.
8 .2 Mit der Auflösung dieser Versicherung erlischt auch der Anspruch auf Rechtsschutz für nach diesem Zeit- punkt Zeitpunkt eingetretene Fälle.
8 .3 Der Fall gilt zum im Zeitpunkt der Rechtsverletzung als eingetreten.
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Zeitlicher Geltungsbereich. 8 7 .1 Versichert sind Personen, die im Zeitpunkt des Eintritts Eintrittes eines Rechtsschutzfalles eine entsprechende Zusatz- versicherung abgeschlossen haben.
8 7 .2 Mit der Auflösung dieser Versicherung erlischt auch der Anspruch auf Rechtsschutz für nach diesem Zeit- punkt eingetretene Fälle.
8 7 .3 Der Fall gilt zum im Zeitpunkt der Rechtsverletzung als eingetreten, in versicherungsrechtlichen Fällen im Zeitpunkt des versicherten Ereignisses.
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