Zielerreichung Musterklauseln

Zielerreichung. Auf der Grundlage des Berichts der Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fachhochschule Neu-Ulm erfolgt eine gemeinsame Analyse und Bewertung der Zieler- reichung. Aufgrund des Zwischenberichts im Jahr 2011 kann nachgesteuert werden. Grundsätzlich gilt: Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben die der Hochschule in dieser Zielvereinbarung zugewiesenen Ressourcen erhalten. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die Hochschule die Möglichkeit nachzuweisen, dass sie die vereinbarten Ziele aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht zu vertreten hat, insbesondere obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlungen zum Erreichen der Ziele vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeugend geführt, so ver- schlechtert sich die finanzielle Ausgangsposition der Hochschule für die nächste Ziel- vereinbarung entsprechend. Für den Fall, dass eine Hochschule sich ganz oder zu erheblichen Teilen dem verein- barten Erneuerungsprozess verschließt, können auch in der Zielvereinbarung zugewie- sene Ressourcen zurückgefordert oder Haushaltsansätze gesperrt werden.
Zielerreichung. Auf der Grundlage des Berichts der Fachhochschule Augsburg erfolgt eine gemein- same Analyse und Bewertung der Zielerreichung. Dies ist der wesentliche Aus- gangspunkt für die Festlegung weiterführender Entwicklungsschwerpunkte der Hoch- schule im Rahmen der neuerlichen Zielvereinbarung und entscheidend für die damit verbundene Ressourcenausstattung. Grundsätzlich gilt: Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben die der Fachhoch- schule in diesen Zielvereinbarungen zugewiesenen Ressourcen dauerhaft erhalten, soweit es sich nicht um von vorneherein befristete Stellen handelt, ebenso gilt für in Aussicht gestellte Ressourcen und nicht monetäre Anreize, dass sie entsprechend der Zielerreichung zugewiesen werden. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die Fachhochschule die Möglichkeit nachzu- weisen, dass sie das vereinbarte Ziel aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht zu ver- treten hat, insbesondere obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlungen zum Erreichen der Ziele vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeugend geführt, so verschlechtert sich die finanzielle Ausgangsposition der Fachhochschule für die ab 2008 geplante zweite Phase der Zielvereinbarungen entsprechend. Für den Fall, dass eine Hochschule sich ganz oder zu erheblichen Teilen dem ver- einbarten Erneuerungsprozess verschließt, können auch in Zielvereinbarungen zu- gewiesene Ressourcen zurückgefordert oder Haushaltsansätze gesperrt werden.
Zielerreichung. Die Inaussichtstellung von Haushaltsmitteln ab dem Jahre 2011 steht unter dem Vorbehalt der Fortschreibung der Mittelbereitstellung für den Innovationsfonds durch den Haushaltsgesetzgeber in bisheriger Höhe auch für die Jahre 2011 bis 2013. Fer- ner können für die Erreichung konkreter Ziele weitere Ressourcen oder nichtmonetä- re Anreize gewährt werden. Die Nichterreichung vereinbarter Ziele führt zu Konsequenzen, es sei denn, die Uni- versität kann nachweisen, dass sie notwendige und geeignete Handlungen zur Ziel- erreichung vorgenommen hat, das vereinbarte Ziel aber gleichwohl aus Gründen ver- fehlt wurde, die sie nicht zu vertreten hat. Als Konsequenzen kommen insbesondere die (teilweise) Rückforderung der in den Zielvereinbarungen zugewiesenen Ressour- cen, die Sperre von Haushaltsansätzen oder die Umsetzung von Haushaltsstellen und -mitteln der Universitäten in Betracht. Ferner können auch gewährte bzw. in Aussicht gestellte monetäre oder nicht monetäre Anreize wieder entzogen oder ver- sagt werden. Ob und ggfs. welche konkreten Konsequenzen zu ziehen sind, wird nach Abschluss der Erfolgskontrolle individuell entschieden.
Zielerreichung. Adjusted EBIT– Zielerreichungskurve ESG-Ziele – Gewichtung: 20 %
Zielerreichung. 0 % 200 % 100 % 0 %
Zielerreichung. Leistungskriterium Unterer Schwellenwert (50 % Zielerreichung) Oberer Schwellenwert (150 % Zielerreichung) Zielwert (100 % Zielerreichung) Ist-Wert Zielerreichungsgrad Gewichtete Zielerreichung Nichtfinanzielle Leistungskriterien
Zielerreichung. Xxx xxx Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxxxx erfolgt eine gemeinsame Analyse und Bewertung der Zielerreichung. Dies ist der wesentli- che Ausgangspunkt für die Festlegung weiterführender Entwicklungsschwerpunkte der Hochschule im Rahmen der neuerlichen Zielvereinbarung und entscheidend für die damit verbundene Ressourcenausstattung. Grundsätzlich gilt: Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben die der Fachhoch- schule in diesen Zielvereinbarungen zugewiesenen Ressourcen dauerhaft erhalten, soweit es sich nicht um von vorneherein befristete Stellen handelt, ebenso gilt für in Aussicht gestellte Ressourcen und nicht monetäre Anreize, dass sie entsprechend der Zielerreichung zugewiesen werden. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die Fachhochschule die Möglichkeit nachzu- weisen, dass sie das vereinbarte Ziel aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht zu ver- treten hat, insbesondere obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlungen zum Erreichen der Ziele vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeugend geführt, so verschlechtert sich die finanzielle Ausgangsposition der Fachhochschule für die ab 2008 geplante zweite Phase der Zielvereinbarungen entsprechend. Für den Fall, dass eine Hochschule sich ganz oder zu erheblichen Teilen dem ver- einbarten Erneuerungsprozess verschließt, können auch in Zielvereinbarungen zu- gewiesene Ressourcen zurückgefordert oder Haushaltsansätze gesperrt werden.
Zielerreichung. Das BEM endet im Einzelfall, wenn: • die/der Beschäftigte erfolgreich wiedereingegliedert worden ist oder • alle in Betracht kommenden Maßnahmen sowie die Hinzuziehung aller einschlägigen internen und externen Stellen und Dienste endgültig nicht zur erfolgreichen Wiedereingliederung am Arbeitsplatz geführt haben oder • die/der Beschäftigte die Teilnahme an der Wiedereingliederung abgelehnt oder das BEM- Verfahren abgebrochen hat. Ein abgelehntes oder abgebrochenes BEM-Verfahren kann jederzeit durch die/den Beschäftigte/n wieder aufgenommen werden. Abschließend obliegen dem BEM-Team die Dokumentation des gesamten BEM-Verfahrens und die Erfolgskontrolle der umgesetzten Verbesserungsvorschläge. Dazu findet eine Bewertungsrunde statt, an der alle Beteiligten teilnehmen und den Erfolg oder Nicht-Erfolg feststellen. Für den Fall, dass die durchgeführten Maßnahmen nicht den erwarteten Erfolg (Reduzierung bzw. Vermeidung von Fehlzei- ten) hatten, ist das weitere Vorgehen abzuklären.
Zielerreichung. Für Xxxx Xxxxxxxx wurde vom Aufsichtsrat die Einarbeitung als Vor- standsmitglied vorgegeben.
Zielerreichung. Die Unternehmensleitung beraten mit dem Betriebsrat/Personalrat und der Schwerbehinderten- vertretung einmal jährlich, ob und in welchem Umfang die in dieser Vereinbarung getroffenen Ziele erreicht wurden. Die Unternehmensleitung stellt sicher, dass die Mitarbeiter regelmäßig und in geeigneter Weise über die Erreichung der Ziele aus dieser Vereinbarung informiert werden. Der Betriebsrat macht das BEM mindestens 1 x jährlich auf seiner Betriebsversammlung zum Thema.