Common use of Zustandekommen des Vertrages Clause in Contracts

Zustandekommen des Vertrages. 1.1 Der Vertrag kommt zustande, wenn DIENSTEANBIETER den Antrag des Kunden durch Bereitstellung der Dienstleistung annimmt. Soweit Im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Bereitstellung i.d.R. innerhalb von 48 Stunden nach Eingang des Kundenantrags bei DIENSTEANBIETER. 1.2 DIENSTEANBIETER stellt die Netzdienstleistungen über den Netzbetreiber zur Verfügung, auf welchem primamobile Mobilfunkprodukte betreibt, vermarktet und die Endkunden betreut. Der DIENSTEANBIETER ermächtigt primamobile zum Einzug der Rechnung für das Mobilfunk-Angebot, der Endkunde zahlt mit schuldbefreiender Wirkung auf das durch primamobile angegebene Konto. 1.3 primamobile ist berechtigt Willensbekundungen des Kunden entgegenzunehmen. Gegenüber primamobile abgegebene Willensbekundungen werden mit Zugang bei primamobile gegenüber DIENSTEANBIETER wirksam. DIENSTEANBIETER bevollmächtigt primamobile zur Übernahme der Kundenbetreuung. Die Vollmacht ermächtigt primamobile zu allen für die Kundenbetreuung im Namen von DIENSTEANBIETER notwendigen und zulässigen Handlungen im Rahmen dieser AGB, insbesondere zur Kündigung, Sperre, Änderung der Endkundendaten und –tarife auf Anfrage des Endkunden, Störungsannahme, Bearbeitung von Rechungseinwänden und der Genehmigung der Vertragsübernahme.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Zustandekommen des Vertrages. 1.1 1.1. Der Vertrag kommt zustande, wenn DIENSTEANBIETER über den ersten Anteilskauf und die Lagerung der Produkte bedingt einen schriftlichen Antrag des Kunden durch Bereitstellung der Dienstleistung annimmtKunden. Soweit Im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Bereitstellung i.d.R. Xxxxxx nimmt das Vertragsangebot innerhalb von 48 Stunden 7 Werkta- gen nach Eingang Angebotsabgabe des Kundenantrags bei DIENSTEANBIETERKunden mit schriftlicher Be- stätigung an. 1.2 DIENSTEANBIETER stellt die Netzdienstleistungen über den Netzbetreiber zur Verfügung, auf welchem primamobile Mobilfunkprodukte betreibt, vermarktet und die Endkunden betreut1.2. Der DIENSTEANBIETER ermächtigt primamobile zum Einzug der Rechnung für das Mobilfunk-Angebot, der Endkunde zahlt Kunde beauftragt Xxxxxx mit schuldbefreiender Wirkung jeder weiteren Einzah- lung auf das durch primamobile angegebene KontoKundenkonto mit dem Erwerb von Miteigentum- santeilen an Gold- und / oder Silberprodukten. Xxxxxx nimmt diese weiteren Angebote spätestens 7 Werktage nach Zah- lungseingang an. Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung für die weiteren Anteilskäufe. 1.3 primamobile ist berechtigt Willensbekundungen 1.3. Die vom Kunden für den Kauf von Miteigentumsanteilen eingehenden Gelder werden nicht verzinst. 1.4. Die Zahlung des Kunden entgegenzunehmenmuss folgende Angaben enthal- ten: In Referenzzeile 1 ist die Vertragsnummer Leerzeichen Geburtsdatum in der Form TTMMJJJJ (T=Tag, M=Monat, J=Jahr) anzugeben. 1.5. Gegenüber primamobile abgegebene Willensbekundungen werden mit Zugang bei primamobile gegenüber DIENSTEANBIETER wirksam. DIENSTEANBIETER bevollmächtigt primamobile zur Übernahme Nach Eingang der Kundenbetreuung. Die Vollmacht ermächtigt primamobile überwiesenen Beträge in einer für den Erwerb einer Mindesteinheit an Gold- und / oder Silberpro- dukten ausreichenden Menge erwirbt der Kunde Miteigen- tum an Gold- und / oder Silberprodukten zu allen für die Kundenbetreuung jeweils am nächs- ten Handelstermin im Namen Sinne von DIENSTEANBIETER notwendigen und zulässigen Handlungen im Rahmen Ziffer 2 dieser AGBBedingungen gültigen Handelspreisen (Ziffer 3 dieser Bedingungen). 1.6. Da die gültigen Handelspreise erst nach Geldeingang fest- gestellt werden können, insbesondere zur Kündigung, Sperre, Änderung erklärt sich der Endkundendaten und –tarife auf Anfrage Kunde mit einer nach- träglichen Kaufpreisfeststellung einverstanden. 1.7. Xxxxxx schuldet weder die Beachtung von Xxxxxxxxxx noch wird generell eine Wertentwicklung des Endkunden, Störungsannahme, Bearbeitung von Rechungseinwänden und der Genehmigung der VertragsübernahmeGoldpreises oder Sil- berpreises in Euro geschuldet.

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Samples: Kauf Und Lieferbedingungen Für Gold Und Silberbarren

Zustandekommen des Vertrages. 1.1 1. Xxxxxx sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung nichts Gegenteiliges ergibt, kommt ein Vertrag durch Rückübermittlung der gegengezeichneten Auftragsbestätigung an die HASSLACHER Gruppe zu Stande. Die Auftragsbestätigung ist vom Kunden binnen zwei Werktagen ab Zugang beim Kunden an die HASSLACHER Gruppe zurück zu übermitteln, widrigenfalls ist die HASSLACHER Gruppe an die Auftragsbestätigung nicht mehr gebunden. 2. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, der Verfügbarkeit der Ware bei der HASSLACHER Gruppe und der Deckungszusage des Kreditversicherers der HASSLACHER Gruppe für Zahlungsausfälle des Kunden. Kommt der Vertrag kommt zustandeaus den vorstehend genannten Gründen nicht rechtswirksam zustande (oder wird er aus diesen Gründen aufgelöst), wenn DIENSTEANBIETER wird eine bereits erfolgte Gegenleistung unverzüglich rückerstattet. Jegliche darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadenersatz, sind soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. 3. Bestellungen und Aufträge werden nach Maßgabe der gegengezeichneten Auftragsbestätigung ausgeführt. Mündliche Zusagen sind stets unverbindlich. Alle sonstigen, auch später getroffenen Vereinbarungen oder Nebenabreden werden erst durch schriftliche Bestätigung der HASSLACHER Gruppe wirksam. Für Auftragsänderungen nach Auftragsfreigabe schuldet der Kunde eine Kostenbeteiligung nach Aufwand. Eine Stornierung durch den Antrag Kunden berechtigt die HASSLACHER Gruppe, neben der Geltendmachung der sonstigen gesetzmäßigen Rechtsbehelfe, zur Verrechnung der entstandenen Kosten (bspw. Planung- und oder Lagerkosten), jedoch mindestens einen Pauschalbetrag von 3 % der Auftragssumme. 4. Das jeweilige als Vertragspartei auftretende Unternehmen der HASSLACHER Gruppe ist berechtigt, Vertragsverhältnisse zur Gänze oder teilweise auf ein anderes Unternehmen der HASSLACHER Gruppe zu übertragen und stimmt der Kunde derartigen Übertragungen zu. Ein solcher Vertragsübergang wird durch schriftliche Verständigung des Kunden durch Bereitstellung das jeweilige Unternehmen der Dienstleistung annimmt. Soweit Im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Bereitstellung i.dHASSLACHER Gruppe bewirkt.R. innerhalb von 48 Stunden nach Eingang des Kundenantrags bei DIENSTEANBIETER. 1.2 DIENSTEANBIETER stellt die Netzdienstleistungen über den Netzbetreiber zur Verfügung, auf welchem primamobile Mobilfunkprodukte betreibt, vermarktet und die Endkunden betreut. Der DIENSTEANBIETER ermächtigt primamobile zum Einzug der Rechnung für das Mobilfunk-Angebot, der Endkunde zahlt mit schuldbefreiender Wirkung auf das durch primamobile angegebene Konto. 1.3 primamobile ist berechtigt Willensbekundungen des Kunden entgegenzunehmen. Gegenüber primamobile abgegebene Willensbekundungen werden mit Zugang bei primamobile gegenüber DIENSTEANBIETER wirksam. DIENSTEANBIETER bevollmächtigt primamobile zur Übernahme der Kundenbetreuung. Die Vollmacht ermächtigt primamobile zu allen für die Kundenbetreuung im Namen von DIENSTEANBIETER notwendigen und zulässigen Handlungen im Rahmen dieser AGB, insbesondere zur Kündigung, Sperre, Änderung der Endkundendaten und –tarife auf Anfrage des Endkunden, Störungsannahme, Bearbeitung von Rechungseinwänden und der Genehmigung der Vertragsübernahme.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zustandekommen des Vertrages. 1.1 a. Der Vertrag kommt zustandeXxxxxxx/die Schülerin (nachstehend: »Der Teilnehmer«) sendet die unverbind-liche Anmeldung zusammen mit den Abschlusszeugnissen der letzten zwei Schuljahre so- wie einem aktuellen Foto an Stepin. b. Es folgt ein Beratungsverfahren, wenn DIENSTEANBIETER wiederum unverbindlich für den Antrag Teilnehmer, in des- sen Verlauf in der Regel auch ein persönliches Gespräch stattfindet. Diese Beratung berücksichtigt den Länder- und Programmwunsch, das Alter, die persönliche Eignung, die gesundheitlichen Voraussetzungen sowie die schulische Laufbahn des Kunden durch Bereitstellung Teilneh- mers. Gleichzeitig können Teilnehmer und Eltern Stepin sowie das Programm näher kennenlernen. Zum Abschluss dieser Beratung gibt Stepin eine Empfehlung zur Teil- nahme an einem Schulaufenthalt im Ausland. c. Es erfolgt ein schriftliches Vertragsangebot mit Reisedaten, Reiseleistungen, Reisepreis und einer Frist, während der Dienstleistung annimmtStepin sich an das Angebot gebunden hält. Soweit Im Einzelfall nicht abweichend vereinbartdas vorgeschaltete Beratungsverfahren nach 2.b. durchgeführt wurde, erfolgt die Bereitstellung i.d.R. innerhalb von 48 Stunden nach Eingang ein Vertrag- sangebot nur bei entsprechender Eignung des Kundenantrags bei DIENSTEANBIETERTeilnehmers. 1.2 DIENSTEANBIETER stellt d. Der Teilnehmer und seine Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter als weitere Vertrags-part- ner nehmen das Angebot an, indem sie das von ihnen unterzeichnete – bei Minder- jährigen vertreten durch die Netzdienstleistungen über Eltern bzw. den Netzbetreiber zur Verfügung, auf welchem primamobile Mobilfunkprodukte betreibt, vermarktet und die Endkunden betreutgesetzlichen Vertreter – Angebot inner- halb der genannten Frist an Stepin zurückschicken. Der DIENSTEANBIETER ermächtigt primamobile zum Einzug der Rechnung für das Mobilfunk-Angebot, der Endkunde zahlt mit schuldbefreiender Wirkung auf das durch primamobile angegebene Konto. 1.3 primamobile ist berechtigt Willensbekundungen des Kunden entgegenzunehmen. Gegenüber primamobile abgegebene Willensbekundungen werden Erst mit Zugang dieser Annahmeerklärung bei primamobile gegenüber DIENSTEANBIETER wirksamStepin kommt der Vertrag mit dem Teilnehmer und den Eltern bzw. DIENSTEANBIETER bevollmächtigt primamobile zur Übernahme der Kundenbetreuung. Die Vollmacht ermächtigt primamobile zu allen für die Kundenbetreuung im Namen von DIENSTEANBIETER notwendigen und zulässigen Handlungen im Rahmen dieser AGB, insbesondere zur Kündigung, Sperre, Änderung der Endkundendaten und –tarife auf Anfrage des Endkunden, Störungsannahme, Bearbeitung von Rechungseinwänden und der Genehmigung der Vertragsübernahmegesetzlichem Vertreter als weitere Vertragspartner zustande.

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Samples: Teilnahmebedingungen

Zustandekommen des Vertrages. 1.1 Der Vertrag Nachrangdarlehensvertrag zwischen dem Anleger und der Darlehensnehmerin kommt wie folgt zustande, wenn DIENSTEANBIETER den Antrag : Der Anleger muss auf der Plattform registriert und zum Investieren freigeschaltet sein. Er gibt sein Vertragsangebot in Höhe des Kunden von ihm gewählten Anlagebetrages durch Bereitstellung das vollständige Ausfüllen des auf der Dienstleistung annimmtPlattform dafür vorgesehenen Online-Formulars und das anschließende Ankli- cken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ an die Darlehensnehmerin ab. Soweit IDurch Abgabe des Angebots stimmt der Anleger dem Darlehensvertrag vollinhaltlich zu und richtet eine rechtsge- schäftliche Willenserklärung zum Abschluss des Darlehensvertrages an die Darlehensnehmerin. Die Annahme des Angebots auf Darlehensgewährung erfolgt mittels Bestätigung per E-Mail des Platt- formbetreibers im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, erfolgt Auftrag der Darlehensnehmerin an die Bereitstellung i.d.R. innerhalb von 48 Stunden nach Eingang auf der Plattform hinterlegten E-Mail-Ad- resse des Kundenantrags bei DIENSTEANBIETER. 1.2 DIENSTEANBIETER stellt Anlegers inklusive Angabe der Bankverbindung für die Netzdienstleistungen über den Netzbetreiber zur Verfügung, Überweisung des Anlagebetrages auf welchem primamobile Mobilfunkprodukte betreibt, vermarktet das Treuhandkonto. Mit Erhalt dieser E-Mail-Bestätigung ist der Darlehensvertrag rechtswirksam abgeschlossen. Mit Gutschrift und die Endkunden betreutBelassen des Anlagebetrags auf dem Treuhandkonto der Zah- lungsdienstleisterin hat der Anleger seine Verbindlichkeit gegenüber der Darlehensnehmerin erfüllt. Der DIENSTEANBIETER ermächtigt primamobile zum Einzug Anlagebetrag muss mindestens EUR 100 betragen und ohne Rest durch 100 teilbar sein. Sofern der Rechnung für das Mobilfunk-AngebotAnleger keine Kapitalgesellschaft und keine GmbH & Co. KG, deren Kommanditisten gleichzeitig Gesellschafter der GmbH oder an der Entscheidungsfindung der GmbH beteiligt sind, ist und qualifizierte Nachrangdarlehen in Höhe von insgesamt mehr als EUR 1.000 an dieselbe Darlehens- nehmerin gewähren und/oder sonstige prospektfreie Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 VermAnlG derselben Darlehensnehmerin erwerben möchte, versichert der Anleger, dass er gemäß § 2a Abs. 3 VermAnlG (a.) über frei verfügbares Vermögen in Form von Bankguthaben und Finanzin- strumenten in Höhe von mind. EUR 100.000 verfügt (in diesem Fall maximal zulässiger Anlagebetrag: EUR 10.000) oder (b.) der Gesamtbetrag der Vermögensanlagen an dieselbe Darlehensnehmerin den zweifachen Betrag des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens des Anlegers nicht überschreitet (in diesem Fall maximal zulässiger Anlagebetrag: EUR 25.000). Weiterhin versicherte der Anleger, dass er nicht gewerbsmäßig investiert und nicht in einem Umfang, der Endkunde zahlt mit schuldbefreiender Wirkung auf das durch primamobile angegebene Kontoeinen in kaufmän- nischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb erfordert. 1.3 primamobile ist berechtigt Willensbekundungen des Kunden entgegenzunehmen. Gegenüber primamobile abgegebene Willensbekundungen werden mit Zugang bei primamobile gegenüber DIENSTEANBIETER wirksam. DIENSTEANBIETER bevollmächtigt primamobile zur Übernahme der Kundenbetreuung. Die Vollmacht ermächtigt primamobile zu allen für die Kundenbetreuung im Namen von DIENSTEANBIETER notwendigen und zulässigen Handlungen im Rahmen dieser AGB, insbesondere zur Kündigung, Sperre, Änderung der Endkundendaten und –tarife auf Anfrage des Endkunden, Störungsannahme, Bearbeitung von Rechungseinwänden und der Genehmigung der Vertragsübernahme.

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Samples: Darlehensvertrag

Zustandekommen des Vertrages. 1.1 a. Bestellungen des Kunden («Mieter») von Produkten oder Dienstleistungen gelten als blosse Offerte an die Vermieterin («CIVAG») zum Abschluss des Vertrages, welcher diese AGB inkludiert. i. Der Kunde bestätigt mit der Bestellung die Richtigkeit aller von ihm gemachten Angaben. ii. Dies erfolgt seitens Kunde über die Bestätigung (Bestellung) per Online Plattform und wird danach per SMS Code nochmals vom Kunden bestätigt. iii. Der Kunde kann frühestens nach 15 Arbeitstagen ohne Auftragsbestätigung durch CIVAG von der Bestellung zurücktreten. b. Der Vertrag über die Mietgegenstände und Dienstleistungen auf Basis der AGB von CIVAG kommt zustande, wenn DIENSTEANBIETER den Antrag sobald die Vermieterin die Auftragsbestätigung schriftlich (z.B. per E-Mail oder SMS an die vom Kunden angegebenen Kontaktinformationen) erteilt hat. x. XXXXX ist bis zur Abnahme des Kunden durch Bereitstellung im für den Kunden verbindlichen Auftrag des Kunden tätig. Das Mietverhältnis beginnt mit dem Tag der Dienstleistung annimmt. Soweit Im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Bereitstellung i.d.R. innerhalb von 48 Stunden nach Eingang des Kundenantrags bei DIENSTEANBIETERAbnahme. 1.2 DIENSTEANBIETER stellt die Netzdienstleistungen über d. Geringfügige Abweichungen in Bezug auf Farbe, Verarbeitung und Struktur oder technische Änderungen an den Netzbetreiber zur Verfügung, auf welchem primamobile Mobilfunkprodukte betreibt, vermarktet und die Endkunden betreut. Der DIENSTEANBIETER ermächtigt primamobile zum Einzug der Rechnung für das Mobilfunk-Angebot, der Endkunde zahlt mit schuldbefreiender Wirkung auf das durch primamobile angegebene Konto. 1.3 primamobile ist berechtigt Willensbekundungen des Kunden entgegenzunehmen. Gegenüber primamobile abgegebene Willensbekundungen werden mit Zugang bei primamobile gegenüber DIENSTEANBIETER wirksam. DIENSTEANBIETER bevollmächtigt primamobile zur Übernahme der Kundenbetreuung. Die Vollmacht ermächtigt primamobile zu allen für die Kundenbetreuung im Namen von DIENSTEANBIETER notwendigen und zulässigen Handlungen Produkten im Rahmen dieser AGBder Produktweiterentwicklung bleiben der CIVAG vorbehalten. Insbesondere bei natürlichen Materialien (z.B. Holz und Leder) ist mit Abwei- chungen vom Muster zu rechnen. e. Offerten, Preise, Preislisten, Produktbeschreibungen, Prospekte, Pläne und sonstige Angaben von CIVAG sind unverbindlich, können jederzeit von CIVAG geändert oder widerrufen werden und stellen kein Angebot, sondern einzig eine Einladung an den Kunden zur Offertstellung dar. f. Nach Abschluss des Vertrages können Abänderungen oder Stornierungen des Vertrages nur noch mit beidseitigem schriftlichen Einverständnis des Kunden und CIVAG erfolgen. Davon ausgenommen ist, eine fehlende Produkteverfügbarkeit seitens Lieferanten der CIVAG, welche es CIVAG erlaubt, den Vertrag einseitig zu kündigen. g. Ein Anspruch auf Zulassung zu den Dienstleistungen und Produkten der CIVAG (insbesondere zur Kündigung, Sperre, Änderung der Endkundendaten und –tarife auf Anfrage des Endkunden, Störungsannahme, Bearbeitung von Rechungseinwänden und der Genehmigung der VertragsübernahmeOnline Plattform) besteht nicht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zustandekommen des Vertrages. 1.1 Der Vertrag kommt zwischen CompData IT GmbH, seinen Partnern (z.B. angeschlossene Servicepartner oder Unternehmen) und dem Endkunden zustande. Der für den Kunden gültige Vertragspartner wird in den je- weiligen Auftragsformularen, in Angeboten oder sonstigen Werbemaßnahmen ausgewiesen. Für Leistungen die außerhalb der Beauftragung gegenüber dem jeweiligen Dienstleister stattfinden ist der Vertragspartner der jeweils tätige Dienstleister. Der Vertrag kommt zwischen den Parteien dadurch zustande, dass CompData IT GmbH schriftlich, münd- lich, fernmündlich (z.B. Telefon), fernschriftlich (z.B. Fax, Email, SMS) den Vertragsabschluss und / oder Auftrag bestätigt. Schriftliche Offerten seitens CompData IT GmbH gelten für den Zeitraum von 14 Tagen seit Aussendung verbindlich. Irrtümer oder versehentlich falsche Preisangaben heben die Verbindlichkeit auf. Die Angebote auf der Website der CompData IT GmbH gelten als unverbindlich. Sofern die Beauftragung von Serviceleistungen über den Onlineshop der CompData IT GmbH erfolgt, gibt der Vertragspartner durch Anklicken des Bestellbuttons in der Bestellübersicht eine verbindliche Bestellung ab. Das gleiche gilt, wenn DIENSTEANBIETER den Antrag der Kunde einen Auftrag oder eine Bestellung über andere Kommunikationsmittel z.B. Telefon, Fax, Brief- post, eMail erteilt. CompData IT GmbH Deutschland ist berechtigt das kundenseitige Vertragsangebot in- nerhalb von 14 Tagen nach Eingang ohne Nennung von Gründen abzulehnen. Die Annahme des Kunden Vertrages kann durch Bereitstellung die Lieferung der bestellten Ware, die Erbringung der Dienstleistung annimmtoder sonstiger Handlungen die ausdrücklich die Vertragsannahme kenntlich machen erfolgen. Soweit Im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Bereitstellung i.dMit der Annahme ist der Vertrag zustan- de gekommen. Bei der Lieferung von Xxxxx kommt der Vertrag erst mit Auslieferung der Waren zustande.R. innerhalb von 48 Stunden nach Eingang des Kundenantrags bei DIENSTEANBIETER. 1.2 DIENSTEANBIETER stellt die Netzdienstleistungen über den Netzbetreiber zur Verfügung, auf welchem primamobile Mobilfunkprodukte betreibt, vermarktet und die Endkunden betreut. Der DIENSTEANBIETER ermächtigt primamobile zum Einzug der Rechnung für das Mobilfunk-Angebot, der Endkunde zahlt mit schuldbefreiender Wirkung auf das durch primamobile angegebene Konto. 1.3 primamobile ist berechtigt Willensbekundungen des Kunden entgegenzunehmen. Gegenüber primamobile abgegebene Willensbekundungen werden mit Zugang bei primamobile gegenüber DIENSTEANBIETER wirksam. DIENSTEANBIETER bevollmächtigt primamobile zur Übernahme der Kundenbetreuung. Die Vollmacht ermächtigt primamobile zu allen für die Kundenbetreuung im Namen von DIENSTEANBIETER notwendigen und zulässigen Handlungen im Rahmen dieser AGB, insbesondere zur Kündigung, Sperre, Änderung der Endkundendaten und –tarife auf Anfrage des Endkunden, Störungsannahme, Bearbeitung von Rechungseinwänden und der Genehmigung der Vertragsübernahme.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Zustandekommen des Vertrages. 1.1 2.1 Der Vertrag Hotelaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kommt zustande, wenn DIENSTEANBIETER den Antrag des Kunden indem der Xxxx eine Buchung vornimmt, die durch Bereitstellung das Hotel angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine Bestatigung der Dienstleistung annimmtZimmerbuchung. Soweit Im Einzelfall nicht abweichend vereinbartDie Bestatigung der Zimmerbuchung kann mundlich, erfolgt die Bereitstellung i.d.R. innerhalb von 48 Stunden nach Eingang des Kundenantrags bei DIENSTEANBIETERschriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. 1.2 DIENSTEANBIETER stellt 2.2 Erfolgt die Netzdienstleistungen über Zimmerbuchung durch einen Dritten fur den Netzbetreiber zur VerfügungXxxx, auf welchem primamobile Mobilfunkprodukte betreibthaftet er dem Hotel gegenuber - zusammen mit dem Xxxx als Gesamtschuldner fur alle Verpflichtungen aus dem Hotelannahmevertrag, vermarktet sofern dem Hotel eine entsprechende Erklarung des Dritten vorliegt. 2.3 Auf die Beherbergungsvertrage sind neben den § 70 I ff. BGB das allgemeine Schuldrecht und die Endkunden betreut. Der DIENSTEANBIETER ermächtigt primamobile zum Einzug der Rechnung für das Mobilfunk-Angebot, der Endkunde zahlt mit schuldbefreiender Wirkung auf das durch primamobile angegebene KontoRegelungen des allgemeinen Mietrechts des BGB anzuwenden. 1.3 primamobile ist berechtigt Willensbekundungen 2.4 Die Unter- und Weitervermietung der uberlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedurfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden entgegenzunehmen. Gegenüber primamobile abgegebene Willensbekundungen werden mit Zugang bei primamobile gegenüber DIENSTEANBIETER wirksam. DIENSTEANBIETER bevollmächtigt primamobile zur Übernahme der Kundenbetreuung. Die Vollmacht ermächtigt primamobile zu allen für die Kundenbetreuung im Namen von DIENSTEANBIETER notwendigen und zulässigen Handlungen Hotels. 2.5 1st im Rahmen dieser AGBvon Veranstaltungen der Veranstalter eine politische, insbesondere zur Kündigungreligiose oder weltanschauliche Gruppierung, Sperre, Änderung der Endkundendaten und –tarife auf Anfrage so bedarf die Wirksamkeit des Endkunden, Störungsannahme, Bearbeitung von Rechungseinwänden und Vertrages zusatzlich der Genehmigung durch die Geschaftsleitung. Verschweigt der VertragsübernahmeVeranstalter gegenuber dem Hotel, dass er eine politische, religiose oder weltanschauliche Gruppe reprasentiert, so ist der Vertrag schwebend unwirksam. Wird die Genehmigung der Geschaftsleitung auch im Nachhinein nicht erteilt, so ist der Vertrag unwirksam und das Hotel zur Leistungsverweigerung berechtigt. In diesem Fall ist der Veranstalter zum Ersatz aller im Vertrauen auf die Wirksamkeit des Vertrages vom Hotel getatigten Aufwendungen verpflichtet.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zustandekommen des Vertrages. 1.1 Der Vertrag kommt zwischen den Parteien dadurch zustande, dass riatech GmbH schriftlich, mündlich, fernmündlich (z.B. Telefon), fernschriftlich (z.B. Fax, Email, SMS) den Vertragsabschluss und / oder Auftrag bestätigt. Schriftliche Offerten seitens riatech GmbH gelten für den Zeitraum von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Aussendung als verbindlich. Irrtümer oder versehentlich falsche Preisangaben heben die Verbindlichkeit auf. Die Angebote auf der Website der riatech GmbH (xxx.xxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxx.xxx/xxxxxxx) gelten als unverbindlich. Sofern die Beauftragung von Serviceleistungen über den Onlineshop der riatech GmbH erfolgt, gibt der Vertragspartner durch Anklicken des Bestellbuttons in der Bestellübersicht eine verbindliche Bestellung ab. Das gleiche gilt, wenn DIENSTEANBIETER den Antrag der Kunde einen Auftrag oder eine Bestellung über andere Kommunikationsmittel, z.B. Telefon, Fax, Briefpost, eMail, erteilt. riatech GmbH ist berechtigt das kundenseitige Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach Eingang ohne Nennung von Gründen abzulehnen. Die Annahme des Kunden Vertrages kann durch Bereitstellung die Lieferung der bestellten Ware, die Erbringung der Dienstleistung annimmtoder sonstiger Handlungen die ausdrücklich die Vertragsannahme kenntlich machen, erfolgen. Soweit Im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Bereitstellung i.dMit der Annahme ist der Vertrag zustande gekommen. Bei der Lieferung von Xxxxx kommt der Vertrag erst mit Auslieferung der Waren zustande.R. innerhalb von 48 Stunden nach Eingang des Kundenantrags bei DIENSTEANBIETER. 1.2 DIENSTEANBIETER stellt die Netzdienstleistungen über den Netzbetreiber zur Verfügung, auf welchem primamobile Mobilfunkprodukte betreibt, vermarktet und die Endkunden betreut. Der DIENSTEANBIETER ermächtigt primamobile zum Einzug der Rechnung für das Mobilfunk-Angebot, der Endkunde zahlt mit schuldbefreiender Wirkung auf das durch primamobile angegebene Konto. 1.3 primamobile ist berechtigt Willensbekundungen des Kunden entgegenzunehmen. Gegenüber primamobile abgegebene Willensbekundungen werden mit Zugang bei primamobile gegenüber DIENSTEANBIETER wirksam. DIENSTEANBIETER bevollmächtigt primamobile zur Übernahme der Kundenbetreuung. Die Vollmacht ermächtigt primamobile zu allen für die Kundenbetreuung im Namen von DIENSTEANBIETER notwendigen und zulässigen Handlungen im Rahmen dieser AGB, insbesondere zur Kündigung, Sperre, Änderung der Endkundendaten und –tarife auf Anfrage des Endkunden, Störungsannahme, Bearbeitung von Rechungseinwänden und der Genehmigung der Vertragsübernahme.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Zustandekommen des Vertrages. 1.1 Der Wuppertrail e.V. bietet seine Fahrten im Internet auf seiner eigenen Internetseite an. Nimmt der Kunde eines der dort offerierten Angebote an, so greifen die hier beschriebenen Regeln. • Der Kunde kann eine Anfrage an den Wuppertrail e.V. stellen und erhält daraufhin die entsprechende Annahme, welche die vom Wuppertrail e.V. zu erbringende Leistung enthält. Damit kommt der Vertrag zustande. • Die zugesandte Annahme wird bis zur genannten Frist von Seiten des Wuppertrail e.V. aufrecht gehalten. • Die Berechtigung zur Fahrt entsteht nur wenn der Kunde, die ihm zugesandte Rechnung, bezahlt hat. Dies geschieht durch Überweisung auf das, in der Rechnung angegebene Girokonto. • Erfolgt eine Anfrage vor Ort an der Strecke, so können Anfrage und Annahme auch mündlich erfolgen. Der Vertrag kommt zustandedurch Begleichung des Fahrpreises, wenn DIENSTEANBIETER durch den Antrag Reisenden bzw. Reisegruppenverantwortlichen, zu Stande. • Erfolgt eine Anfrage weniger als 7 Werktage vor Fahrtbeginn, so gelten die im Angebot des Kunden durch Bereitstellung der Dienstleistung annimmt. Soweit Im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Bereitstellung i.d.R. innerhalb von 48 Stunden nach Eingang des Kundenantrags bei DIENSTEANBIETER. 1.2 DIENSTEANBIETER stellt die Netzdienstleistungen über den Netzbetreiber Wuppertrail e.V. genannten Fristen zur Verfügung, auf welchem primamobile Mobilfunkprodukte betreibt, vermarktet Bindung an das Angebot und die Endkunden betreutBezahlung des Fahrpreises. Der DIENSTEANBIETER ermächtigt primamobile zum Einzug der Rechnung für das Mobilfunk-Angebot• Fester Bestandteil des Vertrages sind die Nutzungsbedingungen von Draisinen des Wuppertrail e.V., der Endkunde zahlt mit schuldbefreiender Wirkung auf das durch primamobile angegebene Kontowelche vor Fahrtantritt an den Reisenden bzw. Reisegruppenverantwortlichen ausgegeben werden. Ein Reisegruppenverantwortlicher hat diese dann an die Mitglieder seiner Reisegruppe zu verteilen. 1.3 primamobile ist berechtigt Willensbekundungen des Kunden entgegenzunehmen. Gegenüber primamobile abgegebene Willensbekundungen werden mit Zugang bei primamobile gegenüber DIENSTEANBIETER wirksam. DIENSTEANBIETER bevollmächtigt primamobile zur Übernahme der Kundenbetreuung. Die Vollmacht ermächtigt primamobile zu allen für die Kundenbetreuung im Namen von DIENSTEANBIETER notwendigen und zulässigen Handlungen im Rahmen dieser AGB, insbesondere zur Kündigung, Sperre, Änderung der Endkundendaten und –tarife auf Anfrage des Endkunden, Störungsannahme, Bearbeitung von Rechungseinwänden und der Genehmigung der Vertragsübernahme.

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