Zusätzliche Kosten. Der Versicherer ersetzt Kosten des Versicherungsnehmers für – auch erfolglose – Maßnahmen, die der Versicherungsnehmer zur Abwendung eines unmittelbar drohenden versicherten Schadens oder zur Minderung des Schadens für geboten halten darf, sowie die aufgrund eines Versicherungsfalles notwendig gewordenen Kosten des Versicherungsnehmers: 5.1. für das Auf-, das Wegräumen, die Entsorgung und den Abtransport zerstörter und beschädigter versicherter Sachen; 5.2. die aufzuwenden sind, weil zum Zweck der Wiederherstellung oder Wieder- beschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen; 5.3. für Transport und Lagerung versicherter Sachen, solange die Lagerung am Versicherungsort nicht möglich oder zumutbar ist; 5.4. für Sachverständige, die in Abstimmung mit dem Versicherer beauftragt werden; 5.5. für Abbruch, Aufräumung, Abfuhr und Isolierung radioaktiv verseuchter versicherter Sachen; 5.6. durch Preissteigerungen, die zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen tatsächlich entstanden sind, soweit die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung unver- züglich veranlasst wurde; 5.7. für das Absperren von Straßen, Wegen und Grundstücken; 5.8. für freiwillige Zuwendungen an die Helfer der Brandbekämpfung; 5.9. für notwendige Reisen zum Versicherungsort, die dem Betriebsinhaber, Repräsentanten oder zuständigen Mitarbeitern entstehen; 5.10. für den Schutz (z.B. Bewachung, Notschlösser) versicherter Sachen; 5.11. für die Beseitigung von Gebäudeschäden nach einem Einbruchdiebstahl bzw. -versuch, Vandalismus nach einem Einbruch oder Raub; 5.12. für Schlossänderungen, wenn Schlüssel für Büroeingangstüren, Fenster, Tresore oder Alarmanlagen abhandengekommen sind; 5.13. für die Wiederbeschaffung von Medien wie Gas, Öl oder Wasser, die bestimmungswidrig aus Wasser- oder Heizungsanlagen ausgetreten sind; 5.14. für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von Daten und Programmen, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer berechtigt ist, es sei denn, die Daten und Programme befanden sich lediglich im Arbeitsspeicher; 5.15. für die tatsächlich erfolgte Wiederherstellung oder Reproduktion von vom Ver- sicherungsnehmer selbst oder in seinem Auftrag eigens für ihn erstellten Akten, Plänen, Geschäftsbüchern, Karteien, Zeichnungen, Lochkarten oder Magnet- platten; 5.16. durch Technologiefortschritt, die bei der Wiederherstellung oder Wiederbe- schaffung der versicherten und vom Schaden betroffenen Sachen entstehen, sofern die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung in derselben Art und Güte nicht möglich oder wirtschaftlich sinnvoll ist; 5.17. Für die Durchführung einer Mediation zwischen dem Versicherungsnehmer und Versicherer über das Bestehen oder die Höhe eines Leistungsanspruchs, wenn sich Versicherungsnehmer und Versicherer auf die Durchführung eines Media- tionsverfahren geeinigt haben.
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Samples: Insurance Application Model, Insurance Application, Insurance Agreement
Zusätzliche Kosten. Der Versicherer ersetzt Kosten des Versicherungsnehmers 3.1. Wir ersetzen folgende aufgrund eines Versicherungsfalls notwendig gewordene Kosten:
3.2. für – auch erfolglose – Maßnahmen, die der Versicherungsnehmer Sie zur Abwendung eines unmittelbar drohenden versicherten Schadens oder zur Minderung des Schadens für geboten halten darf, sowie die aufgrund eines Versicherungsfalles notwendig gewordenen Kosten des Versicherungsnehmers:durften;
5.13.3. für das Auf-, Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen, die Entsorgung Wegräumen und den Abtransport zerstörter von zerstörten und beschädigter versicherter beschädigten versicherten Sachen;
5.23.4. die aufzuwenden sind, weil zum Zweck der Wiederherstellung oder Wieder- beschaffung versicherter Wiederbeschaffung von versicherten Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen;
5.33.5. für Transport und Lagerung versicherter von versicherten Sachen, solange die Lagerung am Versicherungsort nicht möglich oder zumutbar ist;
5.43.6. für SachverständigeMehrkosten aufgrund behördlicher Auflagen und Baunebenkosten (z.B. Architekten-, die in Abstimmung mit dem Versicherer beauftragt werdenKonstruktions- und Planungskosten);
5.53.7. für Abbruch, Aufräumung, Abfuhr und Isolierung radioaktiv verseuchter versicherter Sachendie Dekontamination des Erdreichs;
5.63.8. durch Preissteigerungenfür die Unterbringung im Hotel oder einer vergleichbaren Unterkunft im Falle der Unbewohnbarkeit des Gebäudes bis zur Wiederbewohnbarkeit, die zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen tatsächlich entstanden sind, soweit die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung unver- züglich veranlasst wurdehöchstens jedoch für 1 Jahr;
5.73.9. für das Absperren den Ausfall von StraßenMieteinnahmen bei vermieteten Gebäuden, Wegen und Grundstückenhöchstens jedoch für 1 Jahr;
5.8. für freiwillige Zuwendungen an die Helfer der Brandbekämpfung;
5.9. für notwendige Reisen zum Versicherungsort, die dem Betriebsinhaber, Repräsentanten oder zuständigen Mitarbeitern entstehen;
5.103.10. für den Schutz (z.B. Bewachung, Notschlösser) versicherter Sachen;
5.113.11. Für die Wiederbepflanzung von Gärten mit Jungpflanzen, wenn Bäume, Sträucher oder Kletterpflanzen durch Sturm, Xxxxx, Xxxxx oder Explosion so beschädigt wurden, dass eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist
3.12. für das Entfernen, den Abtransport und die Beseitigung von Gebäudeschäden nach einem Einbruchdiebstahl bzw. -versuchEntsorgung durch Blitzschlag oder Sturm umgestürzter Bäume auf dem Versicherungsgrundstück, Vandalismus nach einem Einbruch oder Raub;
5.12. für Schlossänderungendie Sie die Gefahr tragen, soweit eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist; Kein Ersatz wird geleistet, wenn Schlüssel für Büroeingangstüren, Fenster, Tresore oder Alarmanlagen abhandengekommen sind;die Bäume bereits abgestorben waren.
5.133.13. für die Wiederbeschaffung von Medien wie Gas, Öl oder Wasser, die das bestimmungswidrig aus Wasser- oder Heizungsanlagen ausgetreten sind;
5.14. für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von Daten und Programmen, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer berechtigt ist, es sei denn, die Daten und Programme befanden sich lediglich im Arbeitsspeicher;
5.15. für die tatsächlich erfolgte Wiederherstellung oder Reproduktion von vom Ver- sicherungsnehmer selbst oder in seinem Auftrag eigens für ihn erstellten Akten, Plänen, Geschäftsbüchern, Karteien, Zeichnungen, Lochkarten oder Magnet- platten;
5.16. durch Technologiefortschritt, die bei der Wiederherstellung oder Wiederbe- schaffung der versicherten und vom Schaden betroffenen Sachen entstehen, sofern die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung in derselben Art und Güte nicht möglich oder wirtschaftlich sinnvoll ist;
5.173.14. Für die Durchführung einer Mediation zwischen für Ihre vorzeitige Rückkehr aus dem Versicherungsnehmer und Versicherer über das Bestehen oder die Höhe Urlaub wegen eines Leistungsanspruchserheblichen Versicherungsfalles, wenn sich Versicherungsnehmer und Versicherer auf die Durchführung eines Media- tionsverfahren geeinigt habender Ihre Anwesenheit am Schadenort erforderlich macht.
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Samples: Versicherungsvertrag
Zusätzliche Kosten. Der Versicherer ersetzt die nachfolgend genannten, infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Aufwendungen. Der Ersatz dieser Aufwendungen und die Entschädigung für versicherte Sachen betra- gen zusammen höchstens die vereinbarte Entschädigungsgrenze für Sachwerte und Kosten. Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Aufwendungsersatz für nachfolgende Kosten gemäß Teil A Ziffer 17 entsprechend kürzen.
a) Aufräumungs- und Abbruchkosten Aufräumungs- und Abbruchkosten sind Aufwendungen für das Auf- räumen der Schadenstätte einschließlich des Versicherungsnehmers Abbruchs stehen ge- bliebener Teile, für – das Abfahren von Xxxxxx und sonstigen Resten zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern oder Vernich- ten.
b) Bewegungs- und Schutzkosten Bewegungs- und Schutzkosten sind Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbe- schaffung von versicherten Sachen, andere Sachen bewegt, verän- dert oder geschützt werden müssen. Bewegungs- und Schutzkosten sind insbesondere Aufwendungen für De- oder Remontage von Ma- schinen, für Durchbruch, Abriss oder Wiederaufbau von Gebäudetei- len oder für das Erweitern von Öffnungen. Bewegungs- und Schutzkosten sind auch erfolglose – Maßnahmenversichert, sofern sie der welche durch einen anderen Vertrag gegen dieselbe Gefahr versi- chert sind.
c) Feuerlöschkosten Feuerlöschkosten sind Aufwendungen, die der Versicherungsneh- mer zur Brandbekämpfung für geboten halten durfte, einschließlich der Kosten für Leistungen der Feuerwehr oder anderer im öffentli- chen Interesse zur Hilfeleistung verpflichteter Institutionen, soweit diese nicht nach den Bestimmungen über die Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens zu ersetzen sind. Hierzu zählen insbesondere die Löschmittel, das Wiederauffüllen der Feuerlöscheinrichtungen und sonstige Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer zur Abwendung eines unmittelbar drohenden versicherten Schadens oder zur Minderung des Schadens Brandbekämpfung für geboten halten darfdurfte. Nicht versichert sind jedoch Aufwendungen für Leistungen der Feu- erwehr oder anderer Institutionen, sowie die aufgrund eines Versicherungsfalles notwendig gewordenen Kosten wenn diese Leistungen im öffentli- chen Interesse kostenfrei zu erbringen sind. Freiwillige Zuwendungen des Versicherungsnehmers:
5.1. für das Auf-, das WegräumenVersicherungsnehmers an Personen, die Entsorgung und den Abtransport zerstörter und beschädigter versicherter Sachen;sich bei der Brandbekämpfung eingesetzt haben, sind nur zu er- setzen, wenn der Versicherer vorher zugestimmt hatte. Bis zu einer Zahlung von 500 EUR je Schadenfall muss der Versicherer nicht vorab zugestimmt haben.
5.2. die aufzuwenden sind, weil zum Zweck der Wiederherstellung oder Wieder- beschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen;
5.3. für Transport und Lagerung versicherter Sachen, solange die Lagerung am Versicherungsort nicht möglich oder zumutbar ist;
5.4. für Sachverständige, die in Abstimmung mit dem Versicherer beauftragt werden;
5.5. d) Radioaktive Isotope Die Kosten für Abbruch, Aufräumung, Abfuhr und Isolierung radioaktiv radioak- tiv verseuchter versicherter Sachen;
5.6. durch Preissteigerungen, Sachen infolge eines unter die zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen tatsächlich entstanden sindVersicherung fallenden Schadenereignisse werden ersetzt, soweit die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung unver- züglich veranlasst wurde;Maßnahmen gesetzlich geboten sind.
5.7. für das Absperren von Straßen, Wegen und Grundstücken;
5.8. für freiwillige Zuwendungen an die Helfer der Brandbekämpfung;
5.9. für notwendige Reisen zum Versicherungsort, die dem Betriebsinhaber, Repräsentanten oder zuständigen Mitarbeitern entstehen;
5.10. für den Schutz (z.B. Bewachung, Notschlössere) versicherter Sachen;
5.11. Kosten für die Beseitigung Dekontamination von Gebäudeschäden nach einem Einbruchdiebstahl bzw. -versuch, Vandalismus nach einem Einbruch oder Raub;
5.12. für Schlossänderungen, wenn Schlüssel für Büroeingangstüren, Fenster, Tresore oder Alarmanlagen abhandengekommen sind;
5.13. für die Wiederbeschaffung von Medien wie Gas, Öl oder Wasser, die bestimmungswidrig aus Wasser- oder Heizungsanlagen ausgetreten sind;
5.14. für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von Daten und Programmen, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer berechtigt ist, es sei denn, die Daten und Programme befanden sich lediglich im Arbeitsspeicher;
5.15. für die tatsächlich erfolgte Wiederherstellung oder Reproduktion von vom Ver- sicherungsnehmer selbst oder in seinem Auftrag eigens für ihn erstellten Akten, Plänen, Geschäftsbüchern, Karteien, Zeichnungen, Lochkarten oder Magnet- platten;
5.16. durch Technologiefortschritt, die bei der Wiederherstellung oder Wiederbe- schaffung der versicherten und vom Schaden betroffenen Sachen entstehen, sofern die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung in derselben Art und Güte nicht möglich oder wirtschaftlich sinnvoll ist;
5.17. Für die Durchführung einer Mediation zwischen dem Versicherungsnehmer und Versicherer über das Bestehen oder die Höhe eines Leistungsanspruchs, wenn sich Versicherungsnehmer und Versicherer auf die Durchführung eines Media- tionsverfahren geeinigt haben.Xxxxxxxx
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Samples: Allgefahren Gewerbeversicherung (Ag) Zur Inhaltsversicherung
Zusätzliche Kosten. Der Versicherer ersetzt Soweit vereinbart, sind über die Wiederherstellungskosten hinaus die nachfolgend genannten Kosten des Versicherungsnehmers für – auch erfolglose – Maßnahmenbis zur Höhe der jeweils hierfür vereinbarten Versicherungssumme auf erstes Risiko versichert. Die jeweils vereinbarte Versicherungssumme vermindert sich nicht dadurch, dass eine Entschädigung geleistet wird.
a) Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
A) Dies sind Kosten, die der Versicherungsnehmer zur Abwendung infolge eines unmittelbar drohenden dem Grunde nach versicherten Schadens aufwenden muss, um versicherte und nicht versicherte Sachen, deren Teile oder zur Minderung des Schadens für geboten halten darf, sowie die aufgrund eines Versicherungsfalles notwendig gewordenen Kosten des Versicherungsnehmers:
5.1. für das Auf-, das WegräumenReste, die sich innerhalb des Versicherungsortes befinden
B) Nicht versichert sind jedoch Kosten für die Dekontamination und Entsorgung und den Abtransport zerstörter und beschädigter versicherter Sachen;
5.2. die aufzuwenden sindvon Erdreich oder Gewässern, weil zum Zweck der Wiederherstellung oder Wieder- beschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen;
5.3. für Transport und Lagerung versicherter Sachen, solange die Lagerung am Versicherungsort nicht möglich oder zumutbar ist;
5.4. für Sachverständige, die in Abstimmung mit dem Versicherer beauftragt werden;
5.5. für Abbruch, Aufräumung, Abfuhr und Isolierung radioaktiv verseuchter versicherter Sachen;
5.6. durch Preissteigerungen, die zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen tatsächlich entstanden sind, soweit die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung unver- züglich veranlasst wurde;
5.7. für das Absperren von Straßen, Wegen und Grundstücken;
5.8. für freiwillige Zuwendungen an die Helfer der Brandbekämpfung;
5.9. für notwendige Reisen zum Versicherungsort, die dem Betriebsinhaber, Repräsentanten oder zuständigen Mitarbeitern entstehen;
5.10. für den Schutz (z.B. Bewachung, Notschlösser) versicherter Sachen;
5.11. Kosten für die Beseitigung von Gebäudeschäden nach Beeinträchtigungen des Grundwassers oder der Natur sowie von Emissionen in der Luft.
C) Entschädigung wird nicht geleistet, soweit der Versicherungsnehmer aus einem Einbruchdiebstahl bzw. -versuch, Vandalismus nach einem Einbruch oder Raub;anderen Versicherungsvertrag Ersatz beanspruchen kann.
5.12. b) Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Schlossänderungen, wenn Schlüssel für Büroeingangstüren, Fenster, Tresore oder Alarmanlagen abhandengekommen sind;Erdreich
5.13. für die Wiederbeschaffung von Medien wie Gas, Öl oder WasserA) Dies sind Kosten, die bestimmungswidrig aus Wasser- oder Heizungsanlagen ausgetreten sind;
5.14. für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von Daten und Programmen, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer berechtigt istinfolge einer Kontamination durch einen dem Grunde nach versicherten Schaden aufgrund behördlicher Anordnungen aufwenden muss, es sei denn, die Daten und Programme befanden sich lediglich im Arbeitsspeicher;um
5.15. für die tatsächlich erfolgte Wiederherstellung oder Reproduktion von vom Ver- sicherungsnehmer selbst oder in seinem Auftrag eigens für ihn erstellten Akten, Plänen, Geschäftsbüchern, Karteien, Zeichnungen, Lochkarten oder Magnet- platten;
5.16. durch Technologiefortschritt, die bei der Wiederherstellung oder Wiederbe- schaffung der versicherten und vom Schaden betroffenen Sachen entstehenB) Die Aufwendungen gemäß A) sind nur versichert, sofern die Wiederherstellung behördlichen Anordnungen
C) Wird durch den Schaden eine bereits bestehende Kontamination des Erdreiches erhöht, so sind nur die Aufwendungen versichert, die den für eine Beseitigung der bestehenden Kontamination erforderlichen Betrag übersteigen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob und wann dieser Betrag ohne den Schaden aufgewendet worden wäre.
D) Aufwendungen aufgrund sonstiger behördlicher Anordnungen oder Wiederbeschaffung in derselben Art aufgrund sonstiger Verpflichtungen des Versicherungsnehmers einschließlich der Einliefererhaftung sind nicht versichert.
E) Entschädigung wird nicht geleistet, soweit der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag Ersatz beanspruchen kann.
c) Bewegungs- und Güte nicht möglich oder wirtschaftlich sinnvoll ist;Schutzkosten
5.17. Für die Durchführung einer Mediation zwischen dem Versicherungsnehmer d) Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Versicherer über das Bestehen oder die Höhe Stemmarbeiten, Gerüstgestellung, Bergungsarbeiten, Bereitstellung eines LeistungsanspruchsProvisoriums, wenn sich Versicherungsnehmer und Versicherer auf die Durchführung eines Media- tionsverfahren geeinigt haben.Luftfracht § 7 Umfang der Entschädigung
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung
Zusätzliche Kosten. Der Versicherer ersetzt Kosten des Versicherungsnehmers Wir ersetzen folgende aufgrund eines Versicherungsfalls notwendig gewordene Kosten:
5.1 für – - auch erfolglose – - Maßnahmen, die der Versicherungsnehmer Sie zur Abwendung eines unmittelbar drohenden versicherten Schadens oder zur Minderung des Schadens für geboten halten darf, sowie die aufgrund eines Versicherungsfalles notwendig gewordenen Kosten des Versicherungsnehmers:durften;
5.1. 5.2 für das Auf-, Aufräumen versicherter Sachensowiefür das Wegräumen, die Entsorgung und den Abtransport zerstörter und beschädigter versicherter die Entsorgungvonzerstörten und beschädigten versicherten Sachen;
5.2. 5.3 die aufzuwenden sind, weil zum Zweck der Wiederherstellung oder Wieder- beschaffung versicherter Wiederbeschaffung von versicherten Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen;
5.3. 5.4 für Transport und Lagerung versicherter von versicherten Sachen, solange die Lagerung am Versicherungsort nicht möglich oder zumutbar ist;
5.4. 5.5 für Sachverständige, die in Abstimmung mit dem Versicherer beauftragt werdenDekontamination des Erdreichs;
5.5. 5.6 für Abbruchden Schutz (z. X. Xxxxxxxxx, Aufräumung, Abfuhr und Isolierung radioaktiv verseuchter Notschlösser) versicherter Sachen;
5.65.7 für Schlossänderungen, wenn Schlüssel für Haus- oder Wohnungstüren, Fenster, Tresore oder Alarmsysteme abhanden gekommen sind;
5.8 für Reparaturen von Gebäudebeschädigungen, die im Bereich der Büroräumlichkeiten durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat oder durch Vandalismus innerhalb der Büroräumlichkeiten entstanden sind, sofern diese nicht über eine andere Versicherung versicherbar sind (Subsidiäre Haftung);
5.9 für Reparaturen in gemieteten Büroräumen, um Leitungswasserschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten zu beseitigen;
5.10 für die Wiederherstellung von Akten, Plänen, Muster, Anschauungsmodelle, Prototypen, Ausstellungsstücke Geschäftsbücher, Karteien, Zeichnungen, sonstige Datenträger, serienmäßig hergestellte Standardprogramme (sofern der Hersteller hierfür nicht aufkommt), sowie individuelle Programme / Daten erweitert werden;
5.11 Preisdifferenz-Versicherung, d.h. Ersatz der Mehrkosten durch Preissteigerungen, die zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen tatsächlich entstanden sind;
5.12 Behördliche Wiederaufbaubeschränkungen incl. Restwert;
5.13 anderAußenseitedesGebäudesangebrachteAntennen,Gefahrenmelde-,Beleuchtungs-undLeuchtröhrenanlagen, Markisen, Schilder und Transparente, Überdachungen, Schutz- und Trennwände, soweit der Versicherungsnehmer dafür die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung unver- züglich veranlasst wurdeGefahr trägt;
5.7. für das Absperren von Straßen5.14 Verluste an Bargeld, Wegen Vorräten und Grundstückensonstigen Sachen durch Raub innerhalb des Versicherungsorts; Raub liegt vor wenn
a) gegen den Versicherungsnehmer Gewalt angewendet wird, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Xxxxxx auszuschalten;
5.8. b) der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für freiwillige Zuwendungen an Leib oder Leben angedroht wird, die Helfer der Brandbekämpfunginnerhalb des Versicherungsortes verübt werden soll;
5.9c) dem Versicherungsnehmer versicherte Sachen weggenommen werden, weil sein körperlicher Zustand infolge eines Unfalls oder infolge einer nicht verschuldeten sonstigen Ursache beeinträchtigt und dadurch seine Widerstandskraft ausgeschaltet ist. für notwendige Reisen zum VersicherungsortDem Versicherungsnehmer stehen Personen gleich, die dem Betriebsinhabermit seiner Zustimmung in den Büroräumlichkeiten anwesend sind.
5.15 Verluste an Bargeld, Repräsentanten oder zuständigen Mitarbeitern entstehen;
5.10. für den Schutz (z.B. BewachungVorräten und sonstigen Sachen durch Raub auf Transportwegen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unter der Voraussetzung, Notschlösser) versicherter Sachen;
5.11. für die Beseitigung von Gebäudeschäden nach einem Einbruchdiebstahl bzw. -versuch, Vandalismus nach einem Einbruch oder Raub;
5.12. für Schlossänderungen, wenn Schlüssel für Büroeingangstüren, Fenster, Tresore oder Alarmanlagen abhandengekommen dass nicht mehrere Transporte gleichzeitig unterwegs sind;
5.13. für die Wiederbeschaffung von Medien wie Gas, Öl oder Wasser, die bestimmungswidrig aus Wasser- oder Heizungsanlagen ausgetreten sind;
5.14. für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von Daten und Programmen, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer berechtigt ist, es sei denn, die Daten und Programme befanden sich lediglich im Arbeitsspeicher;
5.15. für die tatsächlich erfolgte Wiederherstellung oder Reproduktion von vom Ver- sicherungsnehmer selbst oder in seinem Auftrag eigens für ihn erstellten Akten, Plänen, Geschäftsbüchern, Karteien, Zeichnungen, Lochkarten oder Magnet- platten;
5.16. durch Technologiefortschritt, die bei der Wiederherstellung oder Wiederbe- schaffung der versicherten und vom Schaden betroffenen Sachen entstehen, sofern die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung in derselben Art und Güte nicht möglich oder wirtschaftlich sinnvoll ist;
5.17. Für die Durchführung einer Mediation zwischen dem Versicherungsnehmer und Versicherer über das Bestehen oder die Höhe eines Leistungsanspruchs, wenn sich Versicherungsnehmer und Versicherer auf die Durchführung eines Media- tionsverfahren geeinigt haben.
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Samples: Business Insurance Policy
Zusätzliche Kosten. Der Versicherer ersetzt Wir ersetzen Ihre Kosten des Versicherungsnehmers für – auch erfolglose – Maßnahmen, die der Versicherungsnehmer Sie zur Abwendung eines unmittelbar drohenden versicherten Schadens oder zur Minderung des Schadens für geboten halten darfdurften, sowie die folgende aufgrund eines Versicherungsfalles notwendig gewordenen Kosten des Versicherungsnehmersgewordene Kosten:
5.13.1. für das Auf-, das Wegräumen, die Entsorgung und den Abtransport zerstörter und beschädigter versicherter Sachen, außer Pflanzen; für Pflanzen gilt ausschließlich Abschnitt A VI. 3.10. mit der entsprechenden Leistungsobergrenze;
5.23.2. die aufzuwenden sind, weil zum Zweck der Wiederherstellung oder Wieder- beschaffung Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen;
5.33.3. für Transport und Lagerung versicherter Sachen, solange die Lagerung am Versicherungsort Versiche- rungsort nicht möglich oder zumutbar ist;
5.43.4. für SachverständigeMehrkosten aufgrund behördlicher Auflagen einschließlich daraus resultierender Baunebenkosten (z. B. Architekten-, die in Abstimmung mit dem Versicherer beauftragt werdenKonstruktions- und Planungskosten);
5.53.5. für Abbruchdie Dekontamination des eigenen Erdreichs;
3.6. für die Unterbringung im Hotel oder in einer vergleichbaren Unterkunft im Falle der Unbewohnbarkeit des Gebäudes bis zur Wiederbewohnbarkeit, Aufräumunghöchstens jedoch für 1 Jahr;
3.7. für den Ausfall von Mieteinnahmen bei vermieteten Gebäuden, Abfuhr und Isolierung radioaktiv verseuchter höchstens jedoch für 1 Jahr;
3.8. für den Schutz (z. X. Xxxxxxxxx) versicherter Sachen;
5.63.9. durch Preissteigerungen, die zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen tatsächlich entstanden sind, soweit für die Wiederherstellung oder bzw. Wiederbeschaffung unver- züglich veranlasst wurdeprivater Softwareprogramme zur Haustechnik;
5.73.10. für das Absperren Auf-, das Wegräumen, die Entsorgung und den Abtransport von Straßen, Wegen und GrundstückenPflanzen;
5.83.11. für freiwillige Zuwendungen an die Helfer der BrandbekämpfungWiederbeschaffung von Gas, Öl oder Wasser, das bestimmungswidrig aus Wasser- oder Heizungsanlagen ausgetreten ist;
5.93.12. für notwendige Reisen zum Versicherungsort, die dem Betriebsinhaber, Repräsentanten Ihnen oder zuständigen Mitarbeitern einer mit Ihnen in häus- licher Gemeinschaft lebenden Person entstehen;
5.10. für den Schutz (z.B. Bewachung, Notschlösser) versicherter Sachen;
5.113.13. für die Beseitigung Stornierung von Gebäudeschäden nach einem Einbruchdiebstahl Privatreisen, die Ihnen entstehen, weil aufgrund eines Schadens von über € 5.000 Ihre Anwesenheit am Versicherungsort erforderlich ist, weshalb Sie eine unmittelbar bevorstehende Reise nicht antreten können bzw. -versuch, Vandalismus nach einem Einbruch oder Raub;eine bereits an- getretene Reise nicht fortsetzen können.
5.123.14. für Schlossänderungen, wenn Schlüssel für Büroeingangstüren, Fenster, Tresore oder Alarmanlagen abhandengekommen sind;
5.13. für die Wiederbeschaffung von Medien wie Gas, Öl oder Wasser, die bestimmungswidrig aus Wasser- oder Heizungsanlagen ausgetreten sind;
5.14. für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von Daten und Programmen, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer berechtigt ist, es sei denn, die Daten und Programme befanden sich lediglich im Arbeitsspeicher;
5.15. für die tatsächlich erfolgte Wiederherstellung oder Reproduktion von vom Ver- sicherungsnehmer selbst oder in seinem Auftrag eigens für ihn erstellten Akten, Plänen, Geschäftsbüchern, Karteien, Zeichnungen, Lochkarten oder Magnet- platten;
5.16. durch Technologiefortschritt, die bei der Wiederherstellung oder Wiederbe- schaffung der versicherten und vom Schaden betroffenen Sachen entstehen, sofern die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung in derselben Art und Güte nicht möglich oder wirtschaftlich sinnvoll ist;
5.17. Für die Durchführung einer Mediation zwischen dem Versicherungsnehmer Ihnen und Versicherer uns über das Bestehen oder die Höhe eines Leistungsanspruchs, wenn sich Versicherungsnehmer und Versicherer wir uns auf die Durchführung eines Media- tionsverfahren Mediationsverfahrens geeinigt haben.
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Samples: Insurance Policy
Zusätzliche Kosten. Der Versicherer ersetzt Kosten des Versicherungsnehmers für – auch erfolglose – Maßnahmena) zusätzliche Leistungen, um die der Versicherungsnehmer zur Abwendung eines unmittelbar drohenden sich das Liefern und Montieren von versicherten Schadens oder zur Minderung des Schadens für geboten halten darf, sowie die aufgrund eines Versicherungsfalles notwendig gewordenen Kosten des Versicherungsnehmers:
5.1. für das Auf-, das Wegräumen, die Entsorgung und den Abtransport zerstörter und beschädigter versicherter Sachen;
5.2. die aufzuwenden sind, weil zum Zweck der Wiederherstellung oder Wieder- beschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen;
5.3. für Transport und Lagerung versicherter Sachen, solange die Lagerung am Versicherungsort nicht möglich oder zumutbar ist;
5.4. für Sachverständige, die in Abstimmung mit dem Versicherer beauftragt werden;
5.5. für Abbruch, Aufräumung, Abfuhr und Isolierung radioaktiv verseuchter versicherter Sachen;
5.6. durch Preissteigerungen, die zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen tatsächlich entstanden sind, soweit die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung unver- züglich veranlasst wurde;
5.7. für das Absperren von Straßen, Wegen und Grundstücken;
5.8. für freiwillige Zuwendungen an die Helfer der Brandbekämpfung;
5.9. für notwendige Reisen zum Versicherungsort, die dem Betriebsinhaber, Repräsentanten oder zuständigen Mitarbeitern entstehen;
5.10. für den Schutz deren Lage verteuert (z.B. BewachungKran- oder Gerüstkosten)
b) die Erneuerung von Anstrich, NotschlösserMalereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien auf den versicherten Sa- chen (siehe § 3 DC-BB-Glas 2012 Versicherte und nicht versicherte Sachen)
c) versicherter das Beseitigen und Wiederanbringen von Sachen;, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z.B. Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen usw.)
5.11. für d) die Beseitigung von Gebäudeschäden nach einem Einbruchdiebstahl Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen
e) Waren/Vorräten oder Dekorationsmitteln hinter versicherten Scheiben von Schaufenstern, Schaukästen oder Vitrinen, wenn diese Sachen durch Glassplitter oder durch Gegenstände zerstört oder beschädigt wurden, die beim Zerbrechen der Scheibe eingedrungen sind.
f) Die Entschädigung hierfür ist, wenn nicht ein anderer Betrag vereinbart ist, je Versicherungsfall auf EUR 5.000,- be- grenzt. Ein eventuell vereinbarter Selbstbehalt je Versicherungsfall ergibt sich aus dem Versicherungsschein oder seinen Nachträgen. Versicherungswert von versicherten Verglasungen sind die ortsüblichen Wiederherstellungskosten für Verglasungen gleicher Art und Güte. Mit Beendigung des Hauptversicherungsvertrages (B 1 Allgemeine Bedingungen zur Wohngebäudeversicherung (DC-VGB 2012 Wohneinheitenmodell) erlischt auch die Versicherung von Glasbruchschäden. Ganz oder teilweise leerstehende Gebäude sind nur zum Zeitwert (B1, § 12 Nr. 1 b DC-VGB 2012 Wohneinheitenmodell) versi- chert. Dies gilt nicht für Neubauten und kernsanierte Gebäude. Als teilweise leerstehend gilt ein Gebäude, wenn es zum Schadenzeitpunkt zu weniger als 30 % bezogen auf die vorhandenen Wohn- und Gewerbeeinheiten genutzt wird. Wohn- bzw. -versuchGewerbeeinheiten, Vandalismus nach einem Einbruch oder Raub;
5.12für die kein ordnungsgemäßer Mietvertrag abgeschlossen ist, gelten als leerstehend. für SchlossänderungenDer Versicherungsschutz zum Neuwert (B 1, § 12 Nr. 1 a DC-VGB 2012 Wohneinheitenmodell) bleibt jedoch erhalten, wenn Schlüssel für Büroeingangstüren, Fenster, Tresore oder Alarmanlagen abhandengekommen sind;
5.13. für die Wiederbeschaffung von Medien wie Gas, Öl oder Wasser, die bestimmungswidrig aus Wasser- oder Heizungsanlagen ausgetreten sind;
5.14. für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von Daten und Programmen, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer berechtigt istglaubhaft nachweist, es sei denndass bei leerstehenden Gebäuden bzw. Wohneinheiten mit einer Renovierung kurzfris- tig begonnen wird. Ein Zeitraum von mehr als 3 Monaten gilt nicht mehr als kurzfristig. Die vertraglichen vereinbarten Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften gemäß B1, die Daten und Programme befanden sich lediglich im Arbeitsspeicher;
5.15. für die tatsächlich erfolgte Wiederherstellung oder Reproduktion von vom Ver- sicherungsnehmer selbst oder in seinem Auftrag eigens für ihn erstellten Akten, Plänen, Geschäftsbüchern, Karteien, Zeichnungen, Lochkarten oder Magnet- platten;
5.16. durch Technologiefortschritt, die bei der Wiederherstellung oder Wiederbe- schaffung der versicherten und vom Schaden betroffenen Sachen entstehen, sofern die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung in derselben Art und Güte nicht möglich oder wirtschaftlich sinnvoll ist;
5.17. Für die Durchführung einer Mediation zwischen dem Versicherungsnehmer und Versicherer über das Bestehen oder die Höhe eines Leistungsanspruchs, wenn sich Versicherungsnehmer und Versicherer auf die Durchführung eines Media- tionsverfahren geeinigt haben§ 16 DC-VGB 2012 Wohneinheitenmodell bleiben hiervon unberührt.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Zusätzliche Kosten. Der Versicherer ersetzt Kosten des Versicherungsnehmers für – auch erfolglose – Maßnahmena) Zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren von versicherten Sachen durch deren Lage verteuert (z. X. Xxxx- oder Gerüstkosten).
b) Die Erneuerung von Anstrich, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien auf den versicherten Sachen (siehe § 2).
c) Das Beseitigen und Wiederanbringen von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z. B. Schutzgitter, Schutzstan- gen, Markisen usw.).
d) Die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen.
e) Waren/Vorräte oder Dekorationsmittel hinter versicherten Scheiben von Schaufenstern, Schaukästen oder Vitrinen, wenn diese Sachen durch Glassplitter oder durch Gegenstände zerstört oder beschädigt wurden, die beim Zerbrechen der Versicherungsnehmer zur Abwendung eines unmittelbar drohenden versicherten Schadens Scheibe eingedrun- gen sind.
f) Das Wiederanbringen von Anstrichen, Malereien, Schriften. Die Entschädigung hierfür ist, wenn nicht ein anderer Betrag vereinbart ist, je Versicherungsfall auf 5.000,- Euro begrenzt.
1. Versicherungsort sind die in dem Versicherungsschein bezeichneten Gebäude oder zur Minderung des Schadens für geboten halten darf, sowie die aufgrund eines Versicherungsfalles notwendig gewordenen Kosten Räume von Gebäuden.
2. Zum Versicherungsort gehören auch auf demselben Grundstück vorhandene
a) Garagen/Carports im Eigentum des Versicherungsnehmers:, auch im Umkreis von 500 m (Luftlinie) außerhalb des Versicherungs- grundstückes;
5.1. für das Auf-, das Wegräumenb) Nebengebäude bis insgesamt 100 qm Grundfläche, die Entsorgung einem Wohnhaus üblicherweise zugerechnet werden und den Abtransport zerstörter und beschädigter versicherter Sachender privaten Haushaltsführung und/oder Freizeitgestaltung dienen (z. B. Geräte-/Gewächs-/Gartenhäuser, Schuppen, Sauna, Schwimmhalle, Stall). Wird diese Fläche überschritten oder zu Wohnzwecken genutzt, entfällt eine Mitversicherung;
5.2c) mit versicherten Gebäuden bzw. Grund- und Boden fest verbundene Einrichtungen (z. B. Windfang, Schwimmbecken). Als Grundstück zählt das Flurstück / zählen die aufzuwenden sindFlurstücke, weil zum Zweck der Wiederherstellung auf dem die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude oder Wieder- beschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegtRäume von Gebäuden steht/stehen. Hierzu gehören auch angrenzende Flurstücke, verändert oder geschützt werden müssen;
5.3. für Transport und Lagerung versicherter Sachen, solange die Lagerung am Versicherungsort nicht möglich oder zumutbar ist;
5.4. für Sachverständige, auf denen sich die in Abstimmung mit dem Versicherer beauftragt werden;
5.5a) bis c) genannten Garagen/Carports, Ne- bengebäude und Einrichtungen befinden. für AbbruchTeilen sich mehrere Gebäude ein Flurstück, Aufräumungso gilt zum Grundstück zugehörig derjenige Teil des Flurstücks, Abfuhr und Isolierung radioaktiv verseuchter versicherter Sachen;
5.6der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung dem/den im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude(n) aus- schließlich zugehörig ist. durch Preissteigerungen, die zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen tatsächlich entstanden sind, soweit die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung unver- züglich veranlasst wurde;
5.7. für das Absperren von Straßen, Wegen und Grundstücken;
5.8. für freiwillige Zuwendungen an die Helfer der Brandbekämpfung;
5.9. für notwendige Reisen zum Versicherungsort, Ebenfalls als Versicherungsort gelten die dem BetriebsinhaberVersicherungsgrundstück zugerechneten Gemeinschaftsflächen, Repräsentanten oder zuständigen Mitarbeitern entstehen;
5.10. für den Schutz (z.B. Bewachung, Notschlösser) versicherter Sachen;
5.11. für die Beseitigung von Gebäudeschäden nach einem Einbruchdiebstahl bzw. -versuch, Vandalismus nach einem Einbruch oder Raub;
5.12. für Schlossänderungen, wenn Schlüssel für Büroeingangstüren, Fenster, Tresore oder Alarmanlagen abhandengekommen sind;
5.13. für die Wiederbeschaffung von Medien wie Gas, Öl oder Wasser, die bestimmungswidrig aus Wasser- oder Heizungsanlagen ausgetreten sind;
5.14. für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von Daten und Programmen, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer berechtigt ist, es sei denn, die Daten und Programme befanden sich lediglich auch im Arbeitsspeicher;
5.15. für die tatsächlich erfolgte Wiederherstellung oder Reproduktion Umkreis von vom Ver- sicherungsnehmer selbst oder in seinem Auftrag eigens für ihn erstellten Akten, Plänen, Geschäftsbüchern, Karteien, Zeichnungen, Lochkarten oder Magnet- platten;
5.16. durch Technologiefortschritt, die bei der Wiederherstellung oder Wiederbe- schaffung der versicherten und vom Schaden betroffenen Sachen entstehen, sofern die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung in derselben Art und Güte nicht möglich oder wirtschaftlich sinnvoll ist;
5.17. Für die Durchführung einer Mediation zwischen dem Versicherungsnehmer und Versicherer über das Bestehen oder die Höhe eines Leistungsanspruchs, wenn sich Versicherungsnehmer und Versicherer auf die Durchführung eines Media- tionsverfahren geeinigt haben500 m (Luftlinie) außerhalb des Versicherungsgrundstückes.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Zusätzliche Kosten. Der Versicherer ersetzt Wir ersetzen Ihre Kosten des Versicherungsnehmers für – auch erfolglose – Maßnahmen, die der Versicherungsnehmer Sie zur Abwendung eines unmittelbar drohenden versicherten Schadens oder zur Minderung des Schadens für geboten halten darfdurften, sowie die folgende aufgrund eines Versicherungsfalles notwendig gewordenen Kosten des Versicherungsnehmersgewordene Kosten:
5.14.1. für das Auf-, das Wegräumen, die Entsorgung und den Abtransport zerstörter und beschädigter versicherter Sachen;
5.24.2. die aufzuwenden sind, weil zum Zweck der Wiederherstellung oder Wieder- beschaffung Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen;
5.34.3. für Transport und Lagerung versicherter Sachen, solange die Lagerung am Versicherungsort Versiche- rungsort nicht möglich oder zumutbar ist;
5.44.4. für Sachverständigedie Unterbringung im Hotel oder in einer vergleichbaren Unterkunft im Falle der Unbewohnbarkeit der Wohnung bis zur Wiederbewohnbarkeit, die in Abstimmung mit dem Versicherer beauftragt werdenhöchstens jedoch für 1 Jahr; dies gilt auch dann, wenn nur ein Gebäudeschaden vorliegt;
5.54.5. für Abbruchden Schutz (z. X. Xxxxxxxxx, Aufräumung, Abfuhr und Isolierung radioaktiv verseuchter Notschlösser) versicherter Sachen;
5.64.6. durch Preissteigerungenfür Schlossänderungen, wenn Schlüssel für Haus- oder Wohnungstüren, Fenster, Tresore oder Alarmsysteme oder Kraftfahrzeuge abhandengekommen sind;
4.7. für Reparaturen von Gebäudebeschädigungen, die zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und im Bereich der Wiederherstellung Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen tatsächlich den Versuch einer solchen Tat oder durch Vandalismus innerhalb der Wohnung entstanden sind;
4.8. für Reparaturen in gemieteten Wohnungen, soweit um Leitungswasserschäden an Boden- belägen, Innenanstrichen oder Tapeten zu beseitigen;
4.9. für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung unver- züglich veranlasst wurdeprivater Softwareprogramme oder privater Daten;
5.74.10. für das Absperren von StraßenReisen, Wegen und GrundstückenTransporte oder Rechtsberatung, um abhandengekommene Kunst- gegenstände wiederzuerlangen oder vergleichbare Objekte wiederzubeschaffen;
5.84.11. für freiwillige Zuwendungen an die Helfer der BrandbekämpfungWiederbeschaffung Ihrer Ausweise, Dokumente, Fahrkarten und Flugtickets;
5.94.12. für notwendige Reisen zum Versicherungsort, die dem Betriebsinhaber, Repräsentanten Ihnen oder zuständigen Mitarbeitern einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person entstehen;
5.104.13. für den Schutz (z.B. Bewachungdie Stornierung von Privatreisen, Notschlösser) versicherter Sachendie Ihnen entstehen, weil aufgrund eines Schadens von über € 5.000 Ihre Anwesenheit am Versicherungsort erforderlich ist, weshalb Sie eine unmittelbar bevorstehende Reise nicht antreten können bzw. eine bereits angetre- xxxx Xxxxx nicht fortsetzen können.
4.14. für Ihre psychologische Betreuung;
5.114.15. für die Beseitigung von Gebäudeschäden Gebäudeschäden, die Polizei oder Feuerwehr nach einem Einbruchdiebstahl bzw. -versuch, Vandalismus nach einem Einbruch oder RaubFeueralarm bei dem gewaltsamen Zugang zum Versicherungsort verursachen;
5.12. für Schlossänderungen, wenn Schlüssel für Büroeingangstüren, Fenster, Tresore oder Alarmanlagen abhandengekommen sind;
5.134.16. für die Wiederbeschaffung von Medien wie GasBeaufsichtigung Ihrer minderjährigen Kinder, Öl oder Wasser, die bestimmungswidrig aus Wasser- oder Heizungsanlagen ausgetreten sindhöchstens jedoch für 1 Monat;
5.144.17. für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von Daten und Programmen, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer berechtigt ist, es sei denn, die Daten und Programme befanden sich lediglich im Arbeitsspeicher;
5.15. für die tatsächlich erfolgte Wiederherstellung oder Reproduktion von vom Ver- sicherungsnehmer selbst oder in seinem Auftrag eigens für ihn erstellten Akten, Plänen, Geschäftsbüchern, Karteien, Zeichnungen, Lochkarten oder Magnet- platten;
5.16. durch Technologiefortschritt, die bei der Wiederherstellung oder Wiederbe- schaffung der versicherten und vom Schaden betroffenen Sachen entstehen, sofern die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung in derselben Art und Güte nicht möglich oder wirtschaftlich sinnvoll ist;
5.17. Für die Durchführung einer Mediation zwischen dem Versicherungsnehmer Ihnen und Versicherer uns über das Bestehen oder die Höhe eines Leistungsanspruchs, wenn sich Versicherungsnehmer und Versicherer wir uns auf die Durchführung eines Media- tionsverfahren Mediationsverfahrens geeinigt haben.. Wir ersetzen folgende notwendig gewordene Kosten, selbst wenn kein Versicherungsfall eingetreten ist:
4.18. für einen vorübergehenden Wohnungswechsel, Sicherungsverbesserungen oder Sicherheitspersonal, wenn Sie durch einen „Stalker“ bedroht werden, sofern Sie das Stalking unverzüglich einer Polizeidienststelle angezeigt haben und der Beginn des „Stalkings” und die hierdurch entstandenen Kosten während des versicherten Zeitraums eingetreten sind;
4.19. für die übliche „Lokalrunde im Golfclub“, wenn Sie bei einem offiziellen Golfturnier ein „Hole-in-One“ erzielt haben und hierüber eine Bestätigung des Golfclubs vorlegen;
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Samples: Insurance Policy
Zusätzliche Kosten. Der Versicherer ersetzt Wir ersetzen Ihre Kosten des Versicherungsnehmers für – auch erfolglose – MaßnahmenMaß- nahmen, die der Versicherungsnehmer Sie zur Abwendung eines unmittelbar drohenden versicherten Schadens oder zur Minderung des Schadens für geboten halten darfdurften, sowie die fol- gende aufgrund eines Versicherungsfalles notwendig gewordenen Kosten des Versicherungsnehmersgewordene Kosten:
5.1. a) für das Auf-, das Wegräumen, die Entsorgung und den Abtransport zerstörter und beschädigter versicherter SachenSachen zum nächsten Ablagerungsplatz;
5.2. b) die aufzuwenden sind, weil zum Zweck der Wiederherstellung Wiederher- stellung oder Wieder- beschaffung Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden wer- den müssen;
5.3. c) für Transport und Lagerung versicherter Sachen, solange so- lange die Lagerung am Versicherungsort nicht möglich oder zumutbar ist;
5.4. d) für Sachverständige, die in Abstimmung mit dem Versicherer beauftragt werden;
5.5. für Abbruch, Aufräumung, Abfuhr und Isolierung radioaktiv verseuchter versicherter Sachen;
5.6. durch Preissteigerungen, die zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung Unterbringung im Hotel oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen tatsächlich entstanden sind, soweit die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung unver- züglich veranlasst wurde;
5.7. für das Absperren von Straßen, Wegen und Grundstücken;
5.8. für freiwillige Zuwendungen an die Helfer der Brandbekämpfung;
5.9. für notwendige Reisen zum Versicherungsort, die dem Betriebsinhaber, Repräsentanten oder zuständigen Mitarbeitern entstehen;
5.10. für den Schutz ähnliche Unterbrin- gung ohne Nebenkosten (z.B. BewachungFrühstück, Notschlösser) versicherter SachenTelefon), wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung durch den Schaden unbewohnbar wurde und Ihnen auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeit- punkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens jedoch für 36 Monate. Die Entschädi- gung ist bis 2,5‰ der VS pro Tag begrenzt;
5.11. e) für die Beseitigung von Gebäudeschäden nach einem Einbruchdiebstahl bzw. -versuchnotwendig werdende Bewachungskosten infolge ei- nes versicherten Schadenereignisses bis zu 96 Stun- den, Vandalismus nach einem Einbruch oder Raubsoweit Sie diese Maßnahme für geboten halten durften, um weitergehende Schäden zu vermeiden;
5.12. f) für Schlossänderungen, wenn Schlüssel für Büroeingangstüren, Fenster, Tresore Türen der Wohnung oder Alarmanlagen abhandengekommen für dort befindliche Wertschutz- schränke durch einen Versicherungsfall abhandenge- kommen sind;
5.13. g) für die Wiederbeschaffung Reparaturen von Medien wie Gas, Öl oder WasserGebäudebeschädigungen, die bestimmungswidrig aus Wasser- im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder Heizungsanlagen ausgetreten den Versuch einer solchen Tat oder innerhalb einer Wohnung durch Vandalismus nach einem Ein- bruch oder einer Beraubung entstanden sind;
5.14h) für Reparaturen in gemieteten Wohnungen bzw. in Sondereigentum befindlichen Wohnungen, um Nässe- schäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Ta- peten zu beseitigen;
i) für die Stornierung bzw. Fahrtkosten, wenn Sie wegen eines erheblichen Versicherungsfalles vorzeitig Ihre Urlaubs- oder Dienstreise abbrechen und an den Schadenort reisen. Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraussichtlich 1.500 EUR übersteigt und Ihre Anwe- senheit am Schadenort notwendig ist. Als Urlaubs-/Dienstreise gilt jede privat oder geschäft- lich veranlasste Abwesenheit vom Versicherungsort von mindestens 4 Tagen, höchstens 6 Wochen. Fahrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, entsprechend dem benutzten Reisemittel und der Dringlichkeit der Reise an den Schadenort. Sie sind verpflichtet sich, soweit es die Umstände ge- statten, vor Antritt der Reise an den Schadenort bei uns Weisungen einzuholen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt.
j) für die Unterbringung von Haustieren, wenn die versi- cherte Wohnung unbewohnbar oder eine Haltung von Haustieren im bewohnbaren Teil der Wohnung nicht zumutbar ist.;
k) Feuerlöschkosten, die z.B. von der Feuerwehr oder anderen Institutionen, im Rahmen eines Versiche- rungsfalles geltend gemacht werden, sind mitversi- chert.
l) für Kosten durch den Fehlalarm eines Rauchmelders. Mitversichert gelten Kosten, die aufgrund des Fehl- alarms anfallen (z.B. Kosten für Feuerwehreinsatz, ge- waltsames Öffnen der Wohnungstür durch die Feuer- wehr) bis zu 1.000 EUR im Versicherungsjahr.
m) für den Telefonmissbrauch nach Einbruchdiebstahl. Mitversichert sind Kosten durch den Missbrauch des Telefon-Festnetzanschlusses (Mehrgebühren), nach- dem der Täter durch Einbruchdiebstahl in die Woh- nung eingedrungen ist. Mitversichert sind weiterhin Kosten durch den Miss- brauch des Mobiltelefonanschlusses (Mehrgebühren), nach Raub, Einbruchdiebstahl oder einfachen Dieb- stahl eines Mobiltelefons. Voraussetzung für die Entschädigungsleistung ist die Einreichung des Nachweises über die Stellung der Strafanzeige bei der Polizei mit einer detaillierten Schadenschilderung, des Nachweises über die unver- zügliche Mobilfunk-Kartensperrung sowie der Telefon- abrechnung über die verursachten Kosten innerhalb eines Monats.
n) für Kredit- und Scheckkartenmissbrauch nach Ein- bruchdiebstahl oder Raub Werden Kredit- oder Scheckkarten entwendet, so leis- tet der Versicherer auch für den infolge des Miss- brauchs dieser Karten entstandenen Schaden. Voraussetzung hierfür ist, dass unverzüglich nach Be- merken des Kartenverlustes die Sperrung beim Kreditinstitut veranlasst wird. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 EUR begrenzt.
o) für den Medienverlust infolge Rohrbruchs. Aufwendungen, für die infolge eines versicherten Rohrbruchs entstandenen Kosten durch den Mehrver- brauch an Medien (Wasser, Gas) des versicherten Rohrleitungsnetzes, werden bis zu 10.000 EUR je Schadenfall ersetzt. Versicherungsschutz aus anderweitigen Versiche- rungsverträgen (z.B. der Wohngebäudeversicherung) ist vorrangig in Anspruch zu nehmen. Versicherungs- schutz aus diesem Vertrag besteht erst im Anschluss (Differenzdeckung).
p) für provisorische Maßnahmen und Reparaturen zum Schutz versicherter Sachen.
q) für Umzüge innerhalb der Bundesrepublik Deutsch- land, sofern sie im ursächlichen Zusammenhang mit einem Versicherungsfall entstehen.
r) Werden bei einem Verkehrsunfall in einem verkehrs- üblichen Beförderungsmittel transportierte Hausratge- genstände beschädigt oder kommen abhanden, so gelten diese mitversichert. Versicherungsschutz aus anderweitigen Versiche- rungsverträgen ist vorrangig in Anspruch zu nehmen. Versicherungsschutz aus diesem Vertrag besteht erst im Anschluss (Differenzdeckung).
s) Datenrettungskosten Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles am Versicherungsort tatsächlich entstandenen, not- wendigen Kosten für die technische Wiederherstellung oder – und nicht der Wiederbeschaffung – von elektronisch gespeicherten, ausschließlich zur privaten Nutzung bestimmten Daten und Programmen. Voraussetzung ist, dass die Daten und Programme durch eine ersatz- pflichtige Substanzbeschädigung an dem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren, verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sind. Ersetzt werden auch die Kosten einer versuchten technischen Wiederherstellung. − Daten und Programme, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer Sie nicht berechtigt istsind, es sei dennz.B. Raubkopien; − Daten und Programme, die Daten und Programme befanden sich lediglich im Arbeitsspeicher;
5.15. Sie auf einem Rücksi- cherungs- oder Installationsmedium vorhalten; Wir leisten keine Entschädigung für die tatsächlich erfolgte Wiederherstellung oder Reproduktion Kosten eines neuerlichen Lizenzerwerbs. Wir ersetzen Datenrettungskosten bis zu einem Betrag von vom Ver- sicherungsnehmer selbst oder in seinem Auftrag eigens für ihn erstellten Akten, Plänen, Geschäftsbüchern, Karteien, Zeichnungen, Lochkarten oder Magnet- platten;
5.16max. durch Technologiefortschritt, die bei der Wiederherstellung oder Wiederbe- schaffung der versicherten und vom Schaden betroffenen Sachen entstehen, sofern die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung in derselben Art und Güte nicht möglich oder wirtschaftlich sinnvoll ist;
5.17. Für die Durchführung einer Mediation zwischen dem Versicherungsnehmer und Versicherer über das Bestehen oder die Höhe eines Leistungsanspruchs, wenn sich Versicherungsnehmer und Versicherer auf die Durchführung eines Media- tionsverfahren geeinigt haben.10.000 EUR je Schadenfall
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Samples: Allgemeine Versicherungs Bedingungen
Zusätzliche Kosten. Der Versicherer ersetzt Kosten des Versicherungsnehmers Wir ersetzen folgende aufgrund eines Versicherungsfalls notwendig gewordene Kosten:
4.1. für – auch erfolglose – Maßnahmen, die der Versicherungsnehmer Sie zur Abwendung eines unmittelbar drohenden versicherten Schadens oder zur Minderung des Schadens für geboten halten darf, sowie die aufgrund eines Versicherungsfalles notwendig gewordenen Kosten des Versicherungsnehmers:durften;
5.14.2. für das Auf-, Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen, die Entsorgung Wegräumen und den Abtransport zerstörter von zerstörten und beschädigter versicherter beschädigten versicherten Sachen;
5.24.3. die aufzuwenden sind, weil zum Zweck der Wiederherstellung oder Wieder- beschaffung versicherter Wiederbeschaffung von versicherten Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen;
5.34.4. für Transport und Lagerung versicherter von versicherten Sachen, solange die Lagerung am Versicherungsort nicht möglich oder zumutbar ist;
5.44.5. für Sachverständigedie Unterbringung im Hotel oder einer vergleichbaren Unterkunft im Falle der Unbewohnbarkeit der Wohnung bis zur Wiederbewohnbarkeit, die in Abstimmung mit dem Versicherer beauftragt werdenhöchstens jedoch für 1 Jahr; dies gilt auch dann, wenn nur ein Gebäudeschaden vorliegt;
5.5. für Abbruch, Aufräumung, Abfuhr und Isolierung radioaktiv verseuchter versicherter Sachen;
5.6. durch Preissteigerungen, die zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen tatsächlich entstanden sind, soweit die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung unver- züglich veranlasst wurde;
5.7. für das Absperren von Straßen, Wegen und Grundstücken;
5.8. für freiwillige Zuwendungen an die Helfer der Brandbekämpfung;
5.9. für notwendige Reisen zum Versicherungsort, die dem Betriebsinhaber, Repräsentanten oder zuständigen Mitarbeitern entstehen;
5.104.6. für den Schutz (z.B. Bewachung, Notschlösser) versicherter Sachen;
5.11. für die Beseitigung von Gebäudeschäden nach einem Einbruchdiebstahl bzw. -versuch, Vandalismus nach einem Einbruch oder Raub;
5.124.7. für Schlossänderungen, wenn Schlüssel für BüroeingangstürenHaus- oder Wohnungstüren, Fenster, Tresore Tresore, Alarmsysteme oder Alarmanlagen abhandengekommen Kraftfahrzeuge abhanden gekommen sind;
5.134.8. für Reparaturen von Gebäudebeschädigungen, die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat oder durch Vandalismus innerhalb der Wohnung entstanden sind;
4.9. für Reparaturen in gemieteten Wohnungen, um Leitungswasserschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten zu beseitigen;
4.10. für die Wiederbeschaffung von Medien wie Gasprivater Softwareprogramme oder Daten (z.B. Musikdateien, Öl oder Wasser, die bestimmungswidrig aus Wasser- oder Heizungsanlagen ausgetreten sindComputerspiele);
5.144.11. für Reisen, Transporte oder Rechtsberatung, um abhanden gekommene Kunstgegenstände wieder zu erlangen oder vergleichbare Objekte wieder zu beschaffen;
4.12. für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von Daten Ihrer Ausweise, Dokumente, Fahrkarten und Programmen, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer berechtigt ist, es sei dennFlugtickets;
4.13. für notwendige Reisen zum Versicherungsort, die Daten und Programme befanden sich lediglich im Arbeitsspeicher;
5.15. für die tatsächlich erfolgte Wiederherstellung Ihnen oder Reproduktion von vom Ver- sicherungsnehmer selbst oder einer mit Ihnen in seinem Auftrag eigens für ihn erstellten Akten, Plänen, Geschäftsbüchern, Karteien, Zeichnungen, Lochkarten oder Magnet- platten;
5.16. durch Technologiefortschritt, die bei der Wiederherstellung oder Wiederbe- schaffung der versicherten und vom Schaden betroffenen Sachen häuslicher Gemeinschaft lebenden Person entstehen, sofern die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung in derselben Art und Güte nicht möglich oder wirtschaftlich sinnvoll ist;
5.17. Für die Durchführung einer Mediation zwischen dem Versicherungsnehmer und Versicherer über das Bestehen oder die Höhe eines Leistungsanspruchs, wenn sich Versicherungsnehmer und Versicherer auf die Durchführung eines Media- tionsverfahren geeinigt haben.
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Samples: Versicherungsvertrag