Zusätzliche Kosten. Der Versicherer ersetzt Kosten des Versicherungsnehmers für – auch erfolglose – Maßnahmen, die der Versicherungsnehmer zur Abwendung eines unmittelbar drohenden versicherten Schadens oder zur Minderung des Schadens für geboten halten darf, sowie die aufgrund eines Versicherungsfalles notwendig gewordenen Kosten des Versicherungsnehmers:
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Samples: Jahresnettobeitrag Basis Modul Berufs /Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Jahresnettobeitrag Basis Modul Berufshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung), Jahresnettobeitrag Zusatzbaustein Eigenschäden Aus Druckaufträgen