Zusätzliche Kosten. Bei Prämienrückständen berechnen wir 7,50 EUR für Mahnungen nach §§ 37 und 38 des Versicherungsvertragsgesetzes; bei Rückläufern im Lastschriftverfahren behalten wir uns vor, Ihnen die Bankgebühren in Rechnung zu stellen. Weitere Gebühren oder Kosten, z.B. für die Antragsbearbeitung werden nicht erhoben. Falls besondere Kosten für Telekommunikationsgebühren anfallen, die über die normalen Telefonkosten hinausgehen, werden diese bei der jeweiligen Telefonnummer angegeben.
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Samples: Radkasko Versicherung, Allgemeine Unfall Versicherungsbedingungen, Allgemeine Unfall Versicherungsbedingungen