Common use of Zweck Clause in Contracts

Zweck. SE I T E 1 /8 Die Genossenschaft bezweckt in gemeinsamer Selbst- hilfe und Mitverantwortung ihrer Mitglieder die Be- schaffung, den Bau, den Erhalt und dauerhaften Betrieb von preisgünstigen Wohnungen und Wohnhäusern und im Sinne einer besseren Durchmischung einer Siedlung auch Gewerberäume und Gewerbebauten, Kulturräume und Kulturbauten unter Ausschluss jeder spekulativen Absicht. Die Tätigkeit der Genossenschaft ist gemein- nützig und nicht gewinnorientiert. Sie ist bestrebt, die- sen Zweck insbesondere zu erreichen durch: I NDUS T R I E S T R A S SE 17 6 0 0 5 LUZER N T 0 41 3 61 2 8 3 0 I NFO@ WOHNWERK- LUZER N . CH WOHNWERK- LUZER N . CH 2.1 Die Erstellung von Familienwohnungen, Wohnateliers, Invalidenwohnungen, Cluster Wohnungen, Wohnungen für grosse Wohngemeinschaften und Generationen übergreifende Wohnhäuser. 2.1.1 Die Erstellung von Gewerberäumen unter anderem auch für Kleinst- und Kleingewerbe sowie Jungfirmen. 2.1.2 Die Erstellung von Räumen für Kunst- und Kulturschaf- fende und zu Präsentationszwecken. 2.2 Die Ermöglichung einer genossenschaftlichen Quartier- beiz. 2.3 Verdichtete, ökologische Bauweise in städtischer Um- gebung. 2.4 Förderung einer nachhaltigen Entwicklung gemäss den Zielen der Fachstelle 2000-Watt-Gesellschaft. 2.5 Förderung des öffentlichen Verkehrs und einer autoar- men Siedlung sowie der Schaffung einer Infrastruktur für Fahrräder. 2.6 Förderung einer sozialen Durchmischung und gemein- schaftlicher Einrichtungen. Dazu gehören auch öffent- lich zugängliche Begegnungszonen. 2.7 Erhalt und Renovation von preisgünstigem Wohn-, Ar- beits- und Kulturraum.

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Samples: Statuten

Zweck. SE I T E E-Payment Software Vertragslaufzeit 36 Monate oder Anbindungsarten Formular-Service (Bezahlseite) Shopschnittstelle (sensible Zahlungsdaten liegen i.d.R. beim VP) Mailorder (z.B. telef. Bestellung) Freischaltung paydirekt Zusatzleistungen: Pseudokartennummer Lastschriftakzeptanz (Vertragsanlage 1) Automatischer Export (SSH-Datei) Lastschriftsperrliste € pro Abfrage Gläubiger-ID für Lastschriftakzeptanz Zusatzleistungen € Weitere Monate Weitere gesetzliche Vertretung, Bevollmächtigte und wirtschaftlich Berechtigter In diesen beiden Blöcken sind der-/diejenigen, der/die das Unternehmen vertreten darf/dürfen zu benennen. Kennzeichnen Sie außerdem den wirtschaftlich Berechtigten, ggfs. durch Eintragung in ein weiteres Feld. Eine Mehrfachnennung ist möglich. Feld 3 Gemeinsam vertretungsberechtigt Alleinvertretungsberechtigt Wirtschaftlich Berechtigter 1 /8 Die Genossenschaft bezweckt in gemeinsamer Selbst- hilfe und Mitverantwortung ihrer Mitglieder die Be- schaffung, den Bau, den Erhalt und dauerhaften Betrieb von preisgünstigen Wohnungen und Wohnhäusern und iAnsprechpartner Feld 4 Gemeinsam vertretungsberechtigt Alleinvertretungsberechtigt Wirtschaftlich Berechtigter 1 Ansprechpartner Im Sinne einer besseren Durchmischung einer Siedlung auch Gewerberäume und Gewerbebauten, Kulturräume und Kulturbauten unter Ausschluss jeder spekulativen Absicht. Die Tätigkeit der Genossenschaft ist gemein- nützig und nicht gewinnorientiert. Sie ist bestrebt, die- sen Zweck insbesondere zu erreichen durch: I NDUS T R I E S T R A S SE 17 6 0 0 5 LUZER N T 0 41 3 61 Register eingetragener Geschäftsführer oder Bevollmächtigter 2 8 3 0 I NFO@ WOHNWERK- LUZER N . CH WOHNWERK- LUZER N . CH 2.1 Die Erstellung von Familienwohnungen, Wohnateliers, Invalidenwohnungen, Cluster Wohnungen, Wohnungen für grosse Wohngemeinschaften und Generationen übergreifende Wohnhäuser. 2.1.1 Die Erstellung von Gewerberäumen unter anderem auch für Kleinst- und Kleingewerbe sowie Jungfirmen. 2.1.2 Die Erstellung von Räumen für Kunst- und Kulturschaf- fende und zu Präsentationszwecken. 2.2 Die Ermöglichung einer genossenschaftlichen Quartier- beiz. 2.3 Verdichtete, ökologische Bauweise in städtischer Um- gebung. 2.4 Förderung einer nachhaltigen Entwicklung gemäss den Zielen der Fachstelle 2000-Watt-Gesellschaft. 2.5 Förderung des öffentlichen Verkehrs und einer autoar- men Siedlung sowie der Schaffung einer Infrastruktur für Fahrräder. 2.6 Förderung einer sozialen Durchmischung und gemein- schaftlicher Einrichtungen. Dazu gehören auch öffent- lich zugängliche Begegnungszonen. 2.7 Erhalt und Renovation von preisgünstigem Wohn-, Ar- beits- und Kulturraum.Im Register eingetragener Geschäftsführer oder Bevollmächtigter 2

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Samples: Kartenakzeptanzvertrag

Zweck. SE I T E 1 /8 2.1 Die Genossenschaft bezweckt in gemeinsamer Selbst- hilfe und Mitverantwortung Selbsthilfe ihrer Mitglieder die Be- schaffungdauerhafte Beschaffung, Erstellung und den Bau, den Erhalt und dauerhaften Betrieb von preisgünstigen Wohnungen und Wohnhäusern und im Sinne einer besseren Durchmischung einer Siedlung auch Gewerberäume und Gewerbebauten, Kulturräume und Kulturbauten unter Ausschluss jeder spekulativen Absicht. Die Tätigkeit der Genossenschaft ist gemein- nützig gemeinnützig und nicht gewinnorientiertgewinnstrebig. Sie ist bestrebt, die- sen diesen Zweck insbesondere zu erreichen durch: I NDUS T R I E S T R A S SE 17 6 0 0 5 LUZER N T 0 41 3 61 2 8 3 0 I NFO@ WOHNWERK- LUZER N . CH WOHNWERK- LUZER N . CH: 2.1 2.2 Die Erstellung von Familienwohnungen, Wohnateliers, Invalidenwohnungen, Cluster WohnungenAlterswohnungen, Wohnungen für Behinderte, Cluster Wohnungen und Wohnungen für grosse Wohngemeinschaften und Generationen übergreifende Wohngemeinschaften. Generationsübergreifende Wohnhäuser. 2.1.1 2.2.1 Die Erstellung von Gewerberäumen unter anderem auch für Kleinst- und Kleingewerbe sowie Jungfirmen. 2.1.2 2.2.2 Die Erstellung von Räumen für Kunst- und Kulturschaf- fende Kulturschaffende und zu Präsentationszwecken. 2.2 2.3 Die Ermöglichung einer genossenschaftlichen Quartier- beizQuartierbeiz. 2.3 2.4 Verdichtete, ökologische Bauweise in städtischer Um- gebungUmgebung. 2.4 2.4.1 Durch eine ökologisch suffiziente Bauweise. 2.5 Förderung der vertragslandwirtschaftlichen Anbindung mit ökologischen Agrarbetrieben der Region. 2.6 Förderung einer nachhaltigen Entwicklung gemäss den Zielen der Fachstelle 2000-Watt-Gesellschaft. 2.5 2.7 Förderung des öffentlichen Verkehrs und einer autoar- men autoarmen Siedlung sowie der Schaffung einer grosszügigen Infrastruktur für Fahrräder. 2.6 2.8 Förderung einer sozialen Durchmischung und gemein- schaftlicher gemeinschaftlicher Einrichtungen. Dazu gehören auch öffent- lich öffentlich zugängliche Begegnungszonen. 2.7 Erhalt und Renovation von preisgünstigem Wohn-, Ar- beits- und Kulturraum.

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Samples: Statuten

Zweck. SE I T E 1 /8 Die Genossenschaft Zweckgemeinschaft bezweckt in gemeinsamer Selbst- hilfe und Mitverantwortung ihrer Mitglieder die Be- schaffungErstellung, die Erweiterung, den Betrieb und den Unterhalt der regiona- len Schiessanlage Albula in Crappa Naira (Grundstücke Nr. D 2405 und D 821). Zu ihrem Zweck gehören insbe- sondere: 1. Projektierung, Bau, Erweiterung, Betrieb und Unterhalt der bestehenden Regionalen Schiess- anlage. 2. Wahrung der Interessen und Vertretung der Gemeinden gegenüber den Erhalt mit dem Betrieb und dauerhaften Betrieb von preisgünstigen Wohnungen und Wohnhäusern und im Sinne einer besseren Durchmischung einer Siedlung auch Gewerberäume und Gewerbebauten, Kulturräume und Kulturbauten unter Ausschluss jeder spekulativen AbsichtUnterhalt der Regionalen Schiessanlage beauf- tragten Organisationen sowie gegenüber anderen Dritten. Die Tätigkeit Zweckgemeinschaft kann die Nutzung, den Betrieb und den Unterhalt der Genossenschaft ist gemein- nützig und nicht gewinnorientiertSchiessanlage hierfür geeigneten Organisationen übertragen. Sie ist bestrebtMittels Leistungsvereinbarung kann die Zweckgemein- schaft die Region Albula oder Dritte mit Aufgaben betrauen, die- sen Zweck insbesondere zu erreichen durch: I NDUS T R I E S T R A S SE 17 6 0 0 5 LUZER N T 0 41 3 61 2 8 3 0 I NFO@ WOHNWERK- LUZER N die der Zweckgemeinschaft zufallen. CH WOHNWERK- LUZER N Alle sich aus der Zusammenarbeit der Gemeinden erge- benden Geschäfte bedürfen grundsätzlich der Zustim- mung aller Gemeinden. CH 2.1 Die Erstellung von FamilienwohnungenHiervon ausgenommen sind Geschäfte, Wohnateliers, Invalidenwohnungen, Cluster Wohnungen, Wohnungen für grosse Wohngemeinschaften und Generationen übergreifende Wohnhäuserdie gemäss vorliegendem Vertrag in die Zuständigkeit des Vorstandes fallen oder die mit Zustim- mung aller Gemeinden dem Vorstand zur selbständigen Erledigung übertragen werden. 2.1.1 Die Erstellung von Gewerberäumen unter anderem auch für Kleinst- und Kleingewerbe sowie Jungfirmen. 2.1.2 Die Erstellung von Räumen für Kunst- und Kulturschaf- fende und zu Präsentationszwecken. 2.2 Die Ermöglichung einer genossenschaftlichen Quartier- beiz. 2.3 Verdichtete, ökologische Bauweise in städtischer Um- gebung. 2.4 Förderung einer nachhaltigen Entwicklung gemäss den Zielen der Fachstelle 2000-Watt-Gesellschaft. 2.5 Förderung des öffentlichen Verkehrs und einer autoar- men Siedlung sowie der Schaffung einer Infrastruktur für Fahrräder. 2.6 Förderung einer sozialen Durchmischung und gemein- schaftlicher Einrichtungen. Dazu gehören auch öffent- lich zugängliche Begegnungszonen. 2.7 Erhalt und Renovation von preisgünstigem Wohn-, Ar- beits- und Kulturraum.

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Samples: Gemeindeverbindung

Zweck. SE I T E 1 /8 Die Genossenschaft bezweckt Der Trägerverein Kulturraum Marabu und der Kulturverein Gelterkinden bieten heute beide kulturelle Veranstaltungen zur Bereicherung des Kulturlebens von Gelterkinden und von der Region an. Beide Vereine verfolgen keine kommerziellen Zwecke, und die Tätigkeiten von Vorstand und aktiven Mitgliedern werden in gemeinsamer Selbst- hilfe und Mitverantwortung ihrer Mitglieder die Be- schaffung, den Bau, ehrenamtlicher Tätigkeit geleistet. Der Trägerverein Kulturraum Marabu erfüllt diese Aufgaben durch den Erhalt und dauerhaften den Betrieb von preisgünstigen Wohnungen und Wohnhäusern und eines Kulturraumes im Sinne ehemaligen Kino Marabu in Gelterkinden. Für diese Liegenschaft besteht mit der Vermieterin, Xxxx Xxxxxx Xxxxxxx-Xxxxxxxxx, ein unbe- fristeter Mietvertrag mit einer besseren Durchmischung einer Siedlung auch Gewerberäume Kündigungsfrist von sechs Monaten. Der Trägerverein Kulturraum Marabu erhält gestützt auf die Verfügung vom Bildungs-, Kultur- und GewerbebautenSportdirektion des Kanton Basel-Landschaft (kulturelles.bl) vom 21. Dezember 2006 eine jährliche Subvention von CHF 8’000 für die Jahre 2007 bis 2009. Es ist gemäss der Verfügung vorgesehen, Kulturräume diese Subventionierung auf Antrag hin weiterzuführen. Von der Einwohnergemeinde Gelterkinden erhält der Trägerverein Kulturraum Marabu eine jährliche Subvention in gleicher Höhe von CHF 8'000, welche gegenüber dem Kanton Basel-Landschaft jährlich belegt werden muss. Für die Bewirtung des Publikums im Kulturraum Marabu wurde von der Justiz-, Polizei- und Kulturbauten unter Ausschluss jeder spekulativen AbsichtMilitärdirektion Basel-Landschaft mit Verfügung Nr. 36-36-37 vom 22. Februar 2007 die entsprechende Bewilligung zur Führung eines Restaurantbetriebes erteilt. Zwischen der Raiffeisenbank Oberbaselbiet und dem Trägerverein Marabu besteht mit Datum vom 22. September 2004 ein unbefristeter Sponsoringvertrag über CHF 6'000 jährlich. Der Kulturverein Gelterkinden erhält von der Einwohnergemeinde Gelterkinden eine jährliche Subvention von CHF 2'000. Die Tätigkeit Fusion von dem Trägerverein Marabu und von dem Kulturverein Gelterkinden zum Kultur Marabu Gelterkinden soll die Synergien bei der Genossenschaft ist gemein- nützig Durchführung von kulturellen Veranstaltungen nutzen, und nicht gewinnorientiertdie Voraussetzung für den Erhalt des Kulturlebens in Gelterkinden und für die Region schaffen. Sie ist bestrebtDas Marabu als Kulturraum von regionaler Bedeutung soll erhalten bleiben, die- sen Zweck insbesondere und durch das Zusammenlegen der gemeinsamen Kräfte gestärkt und für die Zukunft gesichert werden. Die Belastung des Vorstandes des Trägerverein Marabu soll durch das Bündeln der Kräfte vermindert werden, um die nötige Kontinuität für den Erhalt des Kulturraum Marabu zu erreichen durch: I NDUS T R I E S T R A S SE 17 6 0 0 5 LUZER N T 0 41 3 61 2 8 3 0 I NFO@ WOHNWERK- LUZER N . CH WOHNWERK- LUZER N . CH 2.1 Die Erstellung von Familienwohnungen, Wohnateliers, Invalidenwohnungen, Cluster Wohnungen, Wohnungen für grosse Wohngemeinschaften und Generationen übergreifende Wohnhäuserschaffen. 2.1.1 Die Erstellung von Gewerberäumen unter anderem auch für Kleinst- und Kleingewerbe sowie Jungfirmen. 2.1.2 Die Erstellung von Räumen für Kunst- und Kulturschaf- fende und zu Präsentationszwecken. 2.2 Die Ermöglichung einer genossenschaftlichen Quartier- beiz. 2.3 Verdichtete, ökologische Bauweise in städtischer Um- gebung. 2.4 Förderung einer nachhaltigen Entwicklung gemäss den Zielen der Fachstelle 2000-Watt-Gesellschaft. 2.5 Förderung des öffentlichen Verkehrs und einer autoar- men Siedlung sowie der Schaffung einer Infrastruktur für Fahrräder. 2.6 Förderung einer sozialen Durchmischung und gemein- schaftlicher Einrichtungen. Dazu gehören auch öffent- lich zugängliche Begegnungszonen. 2.7 Erhalt und Renovation von preisgünstigem Wohn-, Ar- beits- und Kulturraum.

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Samples: Fusionsvertrag