Zweck. Die Zweckgemeinschaft bezweckt die Erstellung, die Erweiterung, den Betrieb und den Unterhalt der regiona- len Schiessanlage Albula in Crappa Naira (Grundstücke Nr. D 2405 und D 821). Zu ihrem Zweck gehören insbe- sondere: 1. Projektierung, Bau, Erweiterung, Betrieb und Unterhalt der bestehenden Regionalen Schiess- anlage. 2. Wahrung der Interessen und Vertretung der Gemeinden gegenüber den mit dem Betrieb und Unterhalt der Regionalen Schiessanlage beauf- tragten Organisationen sowie gegenüber anderen Dritten. Die Zweckgemeinschaft kann die Nutzung, den Betrieb und den Unterhalt der Schiessanlage hierfür geeigneten Organisationen übertragen. Mittels Leistungsvereinbarung kann die Zweckgemein- schaft die Region Albula oder Dritte mit Aufgaben betrauen, die der Zweckgemeinschaft zufallen. Alle sich aus der Zusammenarbeit der Gemeinden erge- benden Geschäfte bedürfen grundsätzlich der Zustim- mung aller Gemeinden. Hiervon ausgenommen sind Geschäfte, die gemäss vorliegendem Vertrag in die Zuständigkeit des Vorstandes fallen oder die mit Zustim- mung aller Gemeinden dem Vorstand zur selbständigen Erledigung übertragen werden.
Appears in 1 contract
Samples: Gemeindeverbindung
Zweck. Die Zweckgemeinschaft bezweckt E-Payment Software Vertragslaufzeit 36 Monate oder Anbindungsarten Formular-Service (Bezahlseite) Shopschnittstelle (sensible Zahlungsdaten liegen i.d.R. beim VP) Mailorder (z.B. telef. Bestellung) Freischaltung paydirekt Zusatzleistungen: Pseudokartennummer Lastschriftakzeptanz (Vertragsanlage 1) Automatischer Export (SSH-Datei) Lastschriftsperrliste € pro Abfrage Gläubiger-ID für Lastschriftakzeptanz Zusatzleistungen € Weitere Monate Weitere gesetzliche Vertretung, Bevollmächtigte und wirtschaftlich Berechtigter In diesen beiden Blöcken sind der-/diejenigen, der/die Erstellungdas Unternehmen vertreten darf/dürfen zu benennen. Kennzeichnen Sie außerdem den wirtschaftlich Berechtigten, die Erweiterung, den Betrieb und den Unterhalt der regiona- len Schiessanlage Albula ggfs. durch Eintragung in Crappa Naira (Grundstücke Nrein weiteres Feld. D 2405 und D 821)Eine Mehrfachnennung ist möglich. Zu ihrem Zweck gehören insbe- sondere:
1. Projektierung, Bau, Erweiterung, Betrieb und Unterhalt der bestehenden Regionalen Schiess- anlage.
Feld 3 Gemeinsam vertretungsberechtigt Alleinvertretungsberechtigt Wirtschaftlich Berechtigter 1 Ansprechpartner Feld 4 Gemeinsam vertretungsberechtigt Alleinvertretungsberechtigt Wirtschaftlich Berechtigter 1 Ansprechpartner Im Register eingetragener Geschäftsführer oder Bevollmächtigter 2 Im Register eingetragener Geschäftsführer oder Bevollmächtigter 2. Wahrung der Interessen und Vertretung der Gemeinden gegenüber den mit dem Betrieb und Unterhalt der Regionalen Schiessanlage beauf- tragten Organisationen sowie gegenüber anderen Dritten. Die Zweckgemeinschaft kann die Nutzung, den Betrieb und den Unterhalt der Schiessanlage hierfür geeigneten Organisationen übertragen. Mittels Leistungsvereinbarung kann die Zweckgemein- schaft die Region Albula oder Dritte mit Aufgaben betrauen, die der Zweckgemeinschaft zufallen. Alle sich aus der Zusammenarbeit der Gemeinden erge- benden Geschäfte bedürfen grundsätzlich der Zustim- mung aller Gemeinden. Hiervon ausgenommen sind Geschäfte, die gemäss vorliegendem Vertrag in die Zuständigkeit des Vorstandes fallen oder die mit Zustim- mung aller Gemeinden dem Vorstand zur selbständigen Erledigung übertragen werden.
Appears in 1 contract
Samples: Kartenakzeptanzvertrag
Zweck. SE I T E 1 /8 Die Zweckgemeinschaft Genossenschaft bezweckt in gemeinsamer Selbst- hilfe und Mitverantwortung ihrer Mitglieder die Erstellung, die ErweiterungBe- schaffung, den Betrieb und den Unterhalt der regiona- len Schiessanlage Albula in Crappa Naira (Grundstücke Nr. D 2405 und D 821). Zu ihrem Zweck gehören insbe- sondere:
1. Projektierung, Bau, Erweiterungden Erhalt und dauerhaften Betrieb von preisgünstigen Wohnungen und Wohnhäusern und im Sinne einer besseren Durchmischung einer Siedlung auch Gewerberäume und Gewerbebauten, Betrieb Kulturräume und Unterhalt Kulturbauten unter Ausschluss jeder spekulativen Absicht. Die Tätigkeit der bestehenden Regionalen Schiess- anlageGenossenschaft ist gemein- nützig und nicht gewinnorientiert. Sie ist bestrebt, die- sen Zweck insbesondere zu erreichen durch: I NDUS T R I E S T R A S SE 17 6 0 0 5 LUZER N T 0 41 3 61 2 8 3 0 I NFO@ WOHNWERK- LUZER N . CH WOHNWERK- LUZER N . CH
2.1 Die Erstellung von Familienwohnungen, Wohnateliers, Invalidenwohnungen, Cluster Wohnungen, Wohnungen für grosse Wohngemeinschaften und Generationen übergreifende Wohnhäuser.
22.1.1 Die Erstellung von Gewerberäumen unter anderem auch für Kleinst- und Kleingewerbe sowie Jungfirmen.
2.1.2 Die Erstellung von Räumen für Kunst- und Kulturschaf- fende und zu Präsentationszwecken.
2.2 Die Ermöglichung einer genossenschaftlichen Quartier- beiz.
2.3 Verdichtete, ökologische Bauweise in städtischer Um- gebung.
2.4 Förderung einer nachhaltigen Entwicklung gemäss den Zielen der Fachstelle 2000-Watt-Gesellschaft.
2.5 Förderung des öffentlichen Verkehrs und einer autoar- men Siedlung sowie der Schaffung einer Infrastruktur für Fahrräder.
2.6 Förderung einer sozialen Durchmischung und gemein- schaftlicher Einrichtungen. Wahrung der Interessen Dazu gehören auch öffent- lich zugängliche Begegnungszonen.
2.7 Erhalt und Vertretung der Gemeinden gegenüber den mit dem Betrieb Renovation von preisgünstigem Wohn-, Ar- beits- und Unterhalt der Regionalen Schiessanlage beauf- tragten Organisationen sowie gegenüber anderen Dritten. Die Zweckgemeinschaft kann die Nutzung, den Betrieb und den Unterhalt der Schiessanlage hierfür geeigneten Organisationen übertragen. Mittels Leistungsvereinbarung kann die Zweckgemein- schaft die Region Albula oder Dritte mit Aufgaben betrauen, die der Zweckgemeinschaft zufallen. Alle sich aus der Zusammenarbeit der Gemeinden erge- benden Geschäfte bedürfen grundsätzlich der Zustim- mung aller Gemeinden. Hiervon ausgenommen sind Geschäfte, die gemäss vorliegendem Vertrag in die Zuständigkeit des Vorstandes fallen oder die mit Zustim- mung aller Gemeinden dem Vorstand zur selbständigen Erledigung übertragen werdenKulturraum.
Appears in 1 contract
Samples: Statuten
Zweck. Die Zweckgemeinschaft bezweckt Der Trägerverein Kulturraum Marabu und der Kulturverein Gelterkinden bieten heute beide kulturelle Veranstaltungen zur Bereicherung des Kulturlebens von Gelterkinden und von der Region an. Beide Vereine verfolgen keine kommerziellen Zwecke, und die Erstellung, die Erweiterung, Tätigkeiten von Vorstand und aktiven Mitgliedern werden in ehrenamtlicher Tätigkeit geleistet. Der Trägerverein Kulturraum Marabu erfüllt diese Aufgaben durch den Erhalt und den Betrieb eines Kulturraumes im ehemaligen Kino Marabu in Gelterkinden. Für diese Liegenschaft besteht mit der Vermieterin, Xxxx Xxxxxx Xxxxxxx-Xxxxxxxxx, ein unbe- fristeter Mietvertrag mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten. Der Trägerverein Kulturraum Marabu erhält gestützt auf die Verfügung vom Bildungs-, Kultur- und den Unterhalt Sportdirektion des Kanton Basel-Landschaft (kulturelles.bl) vom 21. Dezember 2006 eine jährliche Subvention von CHF 8’000 für die Jahre 2007 bis 2009. Es ist gemäss der regiona- len Schiessanlage Albula Verfügung vorgesehen, diese Subventionierung auf Antrag hin weiterzuführen. Von der Einwohnergemeinde Gelterkinden erhält der Trägerverein Kulturraum Marabu eine jährliche Subvention in Crappa Naira (Grundstücke gleicher Höhe von CHF 8'000, welche gegenüber dem Kanton Basel-Landschaft jährlich belegt werden muss. Für die Bewirtung des Publikums im Kulturraum Marabu wurde von der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion Basel-Landschaft mit Verfügung Nr. D 2405 36-36-37 vom 22. Februar 2007 die entsprechende Bewilligung zur Führung eines Restaurantbetriebes erteilt. Zwischen der Raiffeisenbank Oberbaselbiet und D 821)dem Trägerverein Marabu besteht mit Datum vom 22. Zu ihrem Zweck gehören insbe- sondere:
1September 2004 ein unbefristeter Sponsoringvertrag über CHF 6'000 jährlich. Projektierung, Bau, Erweiterung, Betrieb und Unterhalt Der Kulturverein Gelterkinden erhält von der bestehenden Regionalen Schiess- anlage.
2. Wahrung der Interessen und Vertretung der Gemeinden gegenüber den mit dem Betrieb und Unterhalt der Regionalen Schiessanlage beauf- tragten Organisationen sowie gegenüber anderen DrittenEinwohnergemeinde Gelterkinden eine jährliche Subvention von CHF 2'000. Die Zweckgemeinschaft kann Fusion von dem Trägerverein Marabu und von dem Kulturverein Gelterkinden zum Kultur Marabu Gelterkinden soll die NutzungSynergien bei der Durchführung von kulturellen Veranstaltungen nutzen, und die Voraussetzung für den Betrieb Erhalt des Kulturlebens in Gelterkinden und den Unterhalt der Schiessanlage hierfür geeigneten Organisationen übertragen. Mittels Leistungsvereinbarung kann die Zweckgemein- schaft für die Region Albula oder Dritte mit Aufgaben betrauenschaffen. Das Marabu als Kulturraum von regionaler Bedeutung soll erhalten bleiben, und durch das Zusammenlegen der gemeinsamen Kräfte gestärkt und für die der Zweckgemeinschaft zufallenZukunft gesichert werden. Alle sich aus der Zusammenarbeit der Gemeinden erge- benden Geschäfte bedürfen grundsätzlich der Zustim- mung aller Gemeinden. Hiervon ausgenommen sind Geschäfte, die gemäss vorliegendem Vertrag in die Zuständigkeit Die Belastung des Vorstandes fallen oder des Trägerverein Marabu soll durch das Bündeln der Kräfte vermindert werden, um die mit Zustim- mung aller Gemeinden dem Vorstand zur selbständigen Erledigung übertragen werdennötige Kontinuität für den Erhalt des Kulturraum Marabu zu schaffen.
Appears in 1 contract
Samples: Fusionsvertrag
Zweck. Die Zweckgemeinschaft 1 Der Forstbetrieb bezweckt die Erstellungfachgerechte und effiziente Pflege der Wälder der Trägergemeinden nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit und des naturnahen Waldbaus. Er stellt im Rahmen der verfüg- baren Mittel sicher, dass die Erweiterungbetreuten Waldungen alle ihre Funktionen (Nutz-, den Betrieb Naturschutz-, Erholungs- und den Unterhalt der regiona- len Schiessanlage Albula in Crappa Naira Schutzfunktion) dauernd und uneingeschränkt erfüllen können (Grundstücke Nrvgl. D 2405 Art. 5 und D 821)Art. Zu ihrem Zweck gehören insbe- sondere:
1. Projektierung, Bau, Erweiterung, Betrieb und Unterhalt der bestehenden Regionalen Schiess- anlage8).
22 Der Forstbetrieb kann auf eigene Rechnung untergeordnete forstnahe Dienstleistungen erbringen so- wie Energieholz und andere Holzprodukte herstellen und vertreiben (vgl. Wahrung Art. 6).
3 Auf dem Gebiet der Interessen Trägergemeinden übernimmt der Forstbetrieb die gesetzlichen Aufgaben des kom- munalen Forstdienstes gemäss kantonalem Waldgesetz und Vertretung der ernennt die für die Ausführung dieser Auf- gaben zuständige Revierförsterin respektive den Revierförster. Der Forstbetrieb kann diese Aufgaben ge- stützt auf eine entsprechende Leistungsvereinbarung oder einen Anschlussvertrag auch auf dem Gebiet anderer politischer Gemeinden gegenüber den mit dem Betrieb wahrnehmen (vgl. Art. 7).
4 Der Forstbetrieb ist offen für weitere öffentliche Waldeigentümer und Unterhalt der Regionalen Schiessanlage beauf- tragten Organisationen sowie gegenüber kann sich an anderen Dritten. Die Zweckgemeinschaft kann öffentlich- oder privatrechtlichen Körperschaften beteiligen, welche die Nutzung, den Betrieb und den Unterhalt der Schiessanlage hierfür geeigneten Organisationen übertragen. Mittels Leistungsvereinbarung kann die Zweckgemein- schaft die Region Albula oder Dritte mit Aufgaben betrauen, die der Zweckgemeinschaft zufallen. Alle sich aus der Zusammenarbeit der Gemeinden erge- benden Geschäfte bedürfen grundsätzlich der Zustim- mung aller Gemeinden. Hiervon ausgenommen sind Geschäfte, die gemäss vorliegendem Vertrag in die Zuständigkeit Erfüllung des Vorstandes fallen oder die mit Zustim- mung aller Gemeinden dem Vorstand zur selbständigen Erledigung übertragen werdenAnstaltszwecks unterstützen.
Appears in 1 contract
Samples: Anstaltsvertrag
Zweck. 2.1 Die Zweckgemeinschaft Genossenschaft bezweckt in gemeinsamer Selbsthilfe ihrer Mitglieder die Erstellungdauerhafte Beschaffung, die Erweiterung, den Betrieb Erstellung und den Unterhalt dauerhaften Betrieb von preisgünstigen Wohnungen und Wohnhäusern und im Sinne einer besseren Durchmischung einer Siedlung auch Gewerberäume und Gewerbebauten, Kulturräume und Kulturbauten unter Ausschluss jeder spekulativen Absicht. Die Tätigkeit der regiona- len Schiessanlage Albula in Crappa Naira (Grundstücke NrGenossenschaft ist gemeinnützig und nicht gewinnstrebig. D 2405 und D 821). Zu ihrem Sie ist bestrebt, diesen Zweck gehören insbe- sondereinsbesondere zu erreichen durch:
12.2 Die Erstellung von Familienwohnungen, Alterswohnungen, Wohnungen für Behinderte, Cluster Wohnungen und Wohnungen für grosse Wohngemeinschaften. Projektierung, Bau, Erweiterung, Betrieb und Unterhalt der bestehenden Regionalen Schiess- anlageGenerationsübergreifende Wohnhäuser.
22.2.1 Die Erstellung von Gewerberäumen unter anderem auch Kleinst- und Kleingewerbe sowie Jungfirmen.
2.2.2 Die Erstellung von Räumen für Kunst- und Kulturschaffende und zu Präsentationszwecken.
2.3 Die Ermöglichung einer genossenschaftlichen Quartierbeiz.
2.4 Verdichtete, ökologische Bauweise in städtischer Umgebung.
2.4.1 Durch eine ökologisch suffiziente Bauweise.
2.5 Förderung der vertragslandwirtschaftlichen Anbindung mit ökologischen Agrarbetrieben der Region.
2.6 Förderung einer nachhaltigen Entwicklung gemäss den Zielen der Fachstelle 2000-Watt-Gesellschaft.
2.7 Förderung des öffentlichen Verkehrs und einer autoarmen Siedlung sowie der Schaffung einer grosszügigen Infrastruktur für Fahrräder.
2.8 Förderung einer sozialen Durchmischung und gemeinschaftlicher Einrichtungen. Wahrung der Interessen und Vertretung der Gemeinden gegenüber den mit dem Betrieb und Unterhalt der Regionalen Schiessanlage beauf- tragten Organisationen sowie gegenüber anderen Dritten. Die Zweckgemeinschaft kann die Nutzung, den Betrieb und den Unterhalt der Schiessanlage hierfür geeigneten Organisationen übertragen. Mittels Leistungsvereinbarung kann die Zweckgemein- schaft die Region Albula oder Dritte mit Aufgaben betrauen, die der Zweckgemeinschaft zufallen. Alle sich aus der Zusammenarbeit der Gemeinden erge- benden Geschäfte bedürfen grundsätzlich der Zustim- mung aller Gemeinden. Hiervon ausgenommen sind Geschäfte, die gemäss vorliegendem Vertrag in die Zuständigkeit des Vorstandes fallen oder die mit Zustim- mung aller Gemeinden dem Vorstand zur selbständigen Erledigung übertragen werdenDazu gehören auch öffentlich zugängliche Begegnungszonen.
Appears in 1 contract
Samples: Statuten
Zweck. Die Zweckgemeinschaft bezweckt Diese Anlage enthält die Erstellungdatenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die Erweiterungsich aus der im o.g. Vertrag in seinen Einzelheiten beschriebenen Auftragsdatenverarbeitung ergeben. Sie gilt für alle Tätigkeiten, bei denen Mitarbeiter des Auftrag- nehmers DSA Deutsche Sportausweis GmbH (nachfolgend „DSA“ genannt) oder durch den Betrieb Auftragnehmer DSA beauftragte Dritte mit personenbezogenen Daten des Auftraggebers in Be- rührung kommen können. Grundlage sind die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere der §§ 9 und 11 BDSG.
(1) Personenbezogene Daten von Sportvereinsmitgliedern Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmba- ren natürlichen Person, hier des Sportvereinsmitglieds.
(2) Datenverarbeitung im Auftrag für den Unterhalt Sportverein oder -verband Datenverarbeitung im Auftrag ist die Speicherung, Veränderung, Übermittlung, Sperrung oder Löschung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers. Die im Rahmen des o. g. Vertrages erfolgende Auftragsdaten- verarbeitung beinhaltet die Verarbeitung der regiona- len Schiessanlage Albula in Crappa Naira (Grundstücke Nr. D 2405 Mitgliederdaten und D 821). Zu ihrem Zweck gehören insbe- sondereTransaktionsdaten der Vorteilsfunktion der Sportvereine mit den Zwecken:
1. Projektierung, Bau, Erweiterung, Betrieb und Unterhalt der bestehenden Regionalen Schiess- anlageDie Herstellung des Deutschen Sportausweises als Mit- gliedsausweis des im Hauptvertrag genannten Sportvereins für jedes registrierte Mitglied dieses Vereins.
2. Wahrung der Interessen und Vertretung der Gemeinden gegenüber Die Integration einer Wettkampfkarte in den mit dem Betrieb und Unterhalt der Regionalen Schiessanlage beauf- tragten Organisationen sowie gegenüber anderen Drittenunter 1. genannten Sportausweis, um die Wettkampfadministration zu vereinfachen.
3. Die Zweckgemeinschaft Pflege der zur Verfügung gestellten Daten, um Dopplungen und Fehler durch einen Abgleich der Anmeldedaten der Mitglie- der mit den Vereinsmitgliederdaten möglichst zu vermeiden.
4. Die Bereitstellung einer Internetplattform, in welcher der Verein die Daten seiner Mitglieder bereitstellen und verwalten kann bzw. jedes Mitglied seine eigenen Daten pflegen und sich über Vereinsangelegenheiten informieren kann.
5. Die Bereitstellung einer Kommunikationsplattform im Internet, über die Nutzungdie Mitglieder des Vereins und der Verein mit seinen Mitgliedern als geschlossene Benutzergruppe kommunizieren können.
6. Die Integration der Vorteilsfunktion in den Sportausweis, um den Betrieb Sportausweisinhaber und den Unterhalt Vereinssport über ein Vor- teilspartnerprogramm finanziell zu fördern. Die Teilnahme am Programm ist für die Sportausweisinhaber freiwillig. Um die Vorteilsfunktion den Mitgliedern zu erläutern, werden bei Aus- gabe des Sportausweises entsprechende Unterlagen beige- fügt. Weitere Funktionen des Ausweises, wie z. B. eine Zahl- oder Debitfunktion, sind später möglich. Die Nutzung dieser Zusatzfunktionen ist freiwillig und von den entsprechenden Einwilligungen des Mitglieds abhängig.
7. Die Auswertung von Transaktionsdaten der Schiessanlage hierfür geeigneten Organisationen übertragen. Mittels Leistungsvereinbarung kann Mitglieder über deren freiwillige Teilnahme an der Vorteilsfunktion zu Markt- forschungs- und Werbezwecken, soweit die Zweckgemein- schaft die Region Albula oder Dritte mit Aufgaben betrauen, die der Zweckgemeinschaft zufallen. Alle sich aus der Zusammenarbeit der Gemeinden erge- benden Geschäfte bedürfen grundsätzlich der Zustim- mung aller Gemeinden. Hiervon ausgenommen sind Geschäfte, die gemäss vorliegendem Vertrag in die Zuständigkeit des Vorstandes fallen oder die mit Zustim- mung aller Gemeinden dem Vorstand zur selbständigen Erledigung übertragen werdendazu erforderli- chen Einwilligungen vorliegen.
Appears in 1 contract
Samples: Technical Specifications Agreement
Zweck. (1) Die Zweckgemeinschaft Stiftung bezweckt die Erstellungobligatorische und frei- willige berufliche Vorsorge gemäss BVG für Arbeit- nehmer und Arbeitgeber im Alter, bei Erwerbsunfä- higkeit bzw. bei Tod für deren Hinterbliebene oder na- hestehende Personen. Die Stiftung kann auch über die Erweiterung, den Betrieb obligatorisch zu versichernden Leistungen hinaus Vorsorgeschutz gewähren. Die Stiftung bezweckt fer- ner die Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer und den Unterhalt der regiona- len Schiessanlage Albula deren Hinterbliebenen in Crappa Naira (Grundstücke Nr. D 2405 und D 821). Zu ihrem Zweck gehören insbe- sondere:
1. Projektierung, Bau, Erweiterung, Betrieb und Unterhalt der bestehenden Regionalen Schiess- anlageunverschuldeten Notlagen.
(2. Wahrung ) Aus dem Stiftungsvermögen dürfen keine Leistun- gen erbracht werden, zu welchen die der Interessen und Vertretung der Gemeinden Stiftung an- geschlossenen Arbeitgeber gegenüber den mit Arbeit- nehmern rechtlich verpflichtet sind oder die sie zu- sätzlich als Entgelt für geleistete Dienste üblicher- weise ausrichten (wie Teuerungszulagen, Gratifikati- onen, Dienstaltersgeschenke usw.).
(3) Die Vorsorge für den Arbeitgeber muss auf regle- mentarisch festgesetzte Leistungen bei Alter, Invali- dität und Tod beschränkt sein. Ermessensleistungen sind nicht zulässig. Im Übrigen gelten für den Arbeit- geber die gleichen Rechte und Pflichten wie für die Arbeitnehmer.
(4) Der Stiftungszweck wird insbesondere in der Weise verfolgt, als die Stiftung den Vertrieb ihrer Vor- sorgeprodukte und die Anlage des Vorsorgevermö- gens vorzugsweise über die dem Betrieb Verband Schweize- rischer Kantonalbanken zugehörenden Kantonalban- ken und Unterhalt der Regionalen Schiessanlage beauf- tragten Organisationen sowie gegenüber anderen DrittenNetzwerkpartner tätigt. Die Zweckgemeinschaft Stiftung führt zu- dem für die einzelnen in ihrem Rahmen bestehenden Vorsorgewerke nach Massgabe der für sie zur Verfü- gung stehenden Mittel und des besonderen Regle- mentes eine Sparkasse und kann für alle oder ein- zelne Risiken Versicherungsverträge abschliessen, vorzugsweise mit der Helvetia Schweizerische Le- bensversicherungsgesellschaft AG in Basel. Die Stif- tung muss stets Versicherungsnehmerin und Be- günstigte sein.
(5) Die Geschäftsführung der Stiftung erfolgt durch die Nutzung, den Betrieb und den Unterhalt der Schiessanlage hierfür geeigneten Organisationen übertragen. Mittels Leistungsvereinbarung kann die Zweckgemein- schaft die Region Albula oder Dritte mit Aufgaben betrauen, die der Zweckgemeinschaft zufallen. Alle sich aus der Zusammenarbeit der Gemeinden erge- benden Geschäfte bedürfen grundsätzlich der Zustim- mung aller Gemeinden. Hiervon ausgenommen sind Geschäfte, die gemäss vorliegendem Vertrag in die Zuständigkeit des Vorstandes fallen oder die mit Zustim- mung aller Gemeinden dem Vorstand zur selbständigen Erledigung übertragen werdenHelvetia Schweizerische Lebensversicherungs- gesellschaft AG.
Appears in 1 contract
Samples: Anschlussvertrag