Zweck. Die Versicherung leistet für ambulante Behandlungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft sowie Notfälle im Ausland. Die Versicherung leistet für ärztliche und zahnärztliche Behandlungen, Prä- ventivmassnahmen, Hilfsmittel, alternative Heil- und Behandlungsmethoden, Transportkosten, Such-, Rettungs- und Bergungsaktionen, Nichtpflichtmedi- kamente, natürliche Heilmittel und zahlt ein Stillgeld aus. Die Versicherung leistet in Ergänzung zur obligatorischen Krankenpflege- versicherung nach Krankenversicherungsgesetz (KVG). Von den Gesamtkosten wird höchstens derjenige Teil übernommen, der nicht durch eine Sozialver- sicherung gedeckt ist.
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Samples: Versicherungsbedingungen Zusatzversicherungen, Versicherungsbedingungen Zusatzversicherungen
Zweck. Die Versicherung leistet für ambulante Behandlungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft sowie Notfälle im Ausland. Die Versicherung leistet für ärztliche und zahnärztliche Behandlungen, Prä- ventivmassnahmenPräventivmassnahmen, Hilfsmittel, alternative Heil- und BehandlungsmethodenBehandlungsmetho- den, Transportkosten, Such-, Rettungs- und Bergungsaktionen, Nichtpflichtmedi- kamenteNichtpflicht- medikamente, natürliche Heilmittel und zahlt ein Stillgeld aus. Die Versicherung leistet in Ergänzung zur obligatorischen Krankenpflege- versicherung nach Krankenversicherungsgesetz (KVG). Von den Gesamtkosten wird höchstens derjenige Teil übernommen, der nicht durch eine Sozialver- sicherung gedeckt ist.
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Samples: Versicherungsbedingungen Zusatzversicherungen, Versicherungsbedingungen Zusatzversicherungen
Zweck. Die Versicherung leistet für ambulante Behandlungen bei KrankheitKrank- heit, Unfall und Mutterschaft sowie Notfälle im Ausland. Die Versicherung leistet für ärztliche und zahnärztliche BehandlungenBehand- lungen, Prä- ventivmassnahmenPräventivmassnahmen, Hilfsmittel, alternative Heil- und Behandlungsmethoden, Transportkosten, Such-, Rettungs- und Bergungsaktionen, Nichtpflichtmedi- kamenteNichtpflichtmedikamente, natürliche Heilmittel und zahlt ein Stillgeld aus. Die Versicherung leistet in Ergänzung zur obligatorischen Krankenpflege- versicherung Kranken- pflegeversicherung nach Krankenversicherungsgesetz (KVG). Von den Gesamtkosten wird höchstens derjenige Teil übernommen, der nicht durch eine Sozialver- sicherung Sozialversicherung gedeckt ist.
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