Common use of Änderung der Tarifstruktur Clause in Contracts

Änderung der Tarifstruktur. Wir sind berechtigt, die Bestimmungen für SF-Klas- sen, Regionalklassen, Typklassen, jährliche Fahr- leistung, Wohneigentum, Nutzerkreis (Fahrer), Fahr- zeugalter, Treue und Beitragsberechnung nach dem Lebensalter der Fahrzeugnutzer zu ändern. Dies setzt voraus, dass ein unabhängiger Treuhänder bestätigt, dass die geänderten Bestimmungen den anerkann- ten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik entsprechen. Die geänderten Bestimmungen werden mit Beginn des nächsten Ver- sicherungsjahres wirksam. In diesem Fall haben Sie nach G.2.9 ein Kündigungs- recht.

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Änderung der Tarifstruktur. Wir sind berechtigt, die Bestimmungen für SF-Klas- sen, Regionalklassen, Typklassen, jährliche Fahr- leistung, WohneigentumEinfamilienhausbewohner, Nutzerkreis (Fahrer), Fahr- zeugalterFahrzeugalter, Abstellort, Nächtlicher Abstellort, Fahrzeugspezifische Daten, Treue und Beitragsberechnung nach dem Lebensalter der Fahrzeugnutzer zu ändern. Dies setzt voraus, dass ein unabhängiger Treuhänder bestätigt, dass die geänderten Bestimmungen den anerkann- ten anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik entsprechen. Die geänderten Bestimmungen werden mit Beginn des nächsten Ver- sicherungsjahres Versicherungsjahres wirksam. In diesem Fall haben Sie nach G.2.9 ein Kündigungs- rechtKündigungsrecht.

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Änderung der Tarifstruktur. Wir sind berechtigt, die Bestimmungen für SF-Klas- senKlassen, Regionalklassen, Typklassen, jährliche Fahr- leistungFahrleistung, Wohneigentum, Nutzerkreis (Fahrer), Fahr- zeugalterFahrzeugalter, Treue und Beitragsberechnung nach dem Lebensalter der Fahrzeugnutzer zu ändern. Dies setzt voraus, dass ein unabhängiger Treuhänder bestätigt, dass die geänderten Bestimmungen den anerkann- ten anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik entsprechen. Die geänderten Bestimmungen werden mit Beginn des nächsten Ver- sicherungsjahres Versicherungsjahres wirksam. In diesem Fall haben Sie nach G.2.9 ein Kündigungs- rechtKündigungsrecht.

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Änderung der Tarifstruktur. Wir sind berechtigt, die Bestimmungen für SF-Klas- sen, Regionalklassen, Typklassen, jährliche Fahr- leistung, WohneigentumEinfamilienhausbewohner, Nutzerkreis (Fahrer), Fahr- zeugalterFahrzeugalter, Nächtlicher Abstellort, Fahrzeugspezifische Daten, Treue und Beitragsberechnung nach dem Lebensalter der Fahrzeugnutzer zu ändern. Dies setzt voraussetztvoraus, dass ein unabhängiger Treuhänder bestätigt, dass die geänderten Bestimmungen den anerkann- ten anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik entsprechen. Die geänderten Bestimmungen werden mit Beginn des nächsten Ver- sicherungsjahres Versicherungsjahres wirksam. In diesem Fall haben Sie nach G.2.9 ein Kündigungs- rechtKündigungsrecht.

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Änderung der Tarifstruktur. Wir sind berechtigt, die Bestimmungen für SF-Klas- senKlassen, Regionalklassen, Typklassen, jährliche Fahr- leistung, selbstgenutztes Wohneigentum, Nutzerkreis (Fahrer)jährliche Fahrleistung, Fahr- zeugalterNutzer des Fahrzeuges, Treue und Beitragsberechnung nach dem Lebensalter der Fahrzeugnutzer Fahreralter, Fahrzeugalter bei Erwerb, zu ändern. Dies setzt voraus, dass wenn ein unabhängiger Treuhänder Treuhän- der bestätigt, dass die geänderten Bestimmungen Be- stimmungen den anerkann- ten anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik Versi- cherungstechnik entsprechen. Die geänderten geän- derten Bestimmungen werden mit Beginn des nächsten Ver- sicherungsjahres wirksamVersicherungsjahres wirk- sam. In diesem Fall haben Sie nach G.2.9 ein Kündigungs- rechtKündigungsrecht. Ihr Beitrag kann sich auf Grund der Rege- lungen zum Schadenfreiheitsrabatt-System nach Abschnitt I ändern.

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Änderung der Tarifstruktur. Wir sind berechtigt, die Bestimmungen für SF-Klas- senKlassen, Regionalklassen, Typklassen, jährliche Fahr- leistung, selbst- genutztes Wohneigentum, Nutzerkreis (Fahrer)jährliche Fahrleistung, Fahr- zeugalterNutzer des Fahrzeuges, Treue und Beitragsberechnung nach dem Lebensalter der Fahrzeugnutzer Fahreralter, Fahrzeugalter bei Erwerb, zu ändern. Dies setzt voraus, dass wenn ein unabhängiger Treuhänder bestätigt, dass die geänderten Bestimmungen Bestim- mungen den anerkann- ten anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik Versi- cherungsmathematik und Versicherungstechnik entsprechen. Die geänderten Bestimmungen werden mit Beginn des nächsten Ver- sicherungsjahres Versicherungsjahres wirksam. In diesem Fall haben Sie nach G.2.9 ein Kündigungs- rechtKündi- gungsrecht.

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