Änderung der Tarifstruktur. Wir sind berechtigt, die Bestimmungen für – Regionalklassen, – SF-Klassen, – Stärkeklassen, – Stärkemerkmale, – Tarifgruppen und – Typklassen zu ändern, durch andere zu ersetzen oder neue Beitragsmerkmale einzuführen, wenn ein unabhängiger Treuhänder bestätigt, dass die geänderten, ersetzten bzw. neu einzuführenden Bestimmungen den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versiche- rungstechnik entsprechen. Weiterhin sind wir berechtigt, die im Versicherungsschein aufgeführ- ten Risikomerkmale zu ändern, durch andere zu ersetzen oder neue Risikomerkmale einzuführen, wenn die geänderten, ersetzten bzw. neu einzuführenden Risikomerkmale den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik entsprechen. Die geänderten Bestimmungen sowie die ersetzten oder neuen Bei- tragsmerkmale werden mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam. In diesem Fall haben Sie nach G.2.9 ein Kündigungsrecht.
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Samples: KFZ Versicherung, KFZ Versicherung
Änderung der Tarifstruktur. Wir sind berechtigt, die Bestimmungen für – Regionalklassen, – SF-Klassen, – Stärkeklassen, – Stärkemerkmale, – Tarifgruppen und – Typklassen zu ändern, durch andere zu ersetzen oder neue Beitragsmerkmale einzuführen. Dies setzt voraus, wenn dass ein unabhängiger Treuhänder bestätigt, dass die geänderten, ersetzten bzw. neu einzuführenden Bestimmungen den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versiche- rungstechnik Versicherungstechnik entsprechen. Weiterhin sind wir berechtigt, die im Versicherungsschein aufgeführ- ten aufgeführten Risikomerkmale zu ändern, durch andere zu ersetzen oder neue Risikomerkmale einzuführen, wenn die geänderten, ersetzten bzw. neu einzuführenden Risikomerkmale den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik entsprechen. Die geänderten Bestimmungen sowie die ersetzten oder neuen Bei- tragsmerkmale Beitragsmerkmale werden mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres Versiche- rungsjahres wirksam. In diesem Fall haben Sie nach G.2.9 ein Kündigungsrecht.
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Samples: KFZ Versicherung, KFZ Versicherung
Änderung der Tarifstruktur. Wir sind berechtigt, die Bestimmungen für – Regionalklassen, – SF-Klassen, – Stärkeklassen, – Stärkemerkmale, – Tarifgruppen und – Typklassen zu ändern, durch andere zu ersetzen oder neue Beitragsmerkmale einzuführen. Dies setzt voraus, wenn dass ein unabhängiger Treuhänder bestätigt, dass die geänderten, ersetzten bzw. neu einzuführenden Bestimmungen den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versiche- rungstechnik Versicherungstechnik entsprechen. Weiterhin sind wir berechtigt, die im Versicherungsschein aufgeführ- ten aufgeführten Risikomerkmale zu ändern, durch andere zu ersetzen oder neue Risikomerkmale einzuführen, wenn die geänderten, ersetzten bzw. neu einzuführenden Risikomerkmale den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik entsprechen. Die geänderten Bestimmungen sowie die ersetzten oder neuen Bei- tragsmerkmale Beitragsmerkmale werden mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres Versiche- rungsjahres wirksam. In diesem Fall haben Sie nach G.2.9 G.2.8 ein Kündigungsrecht.
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