Änderung der Tarifstruktur. Wir sind berechtigt, die Bestimmungen für SF-Klassen, Regionalklassen, Typklassen, zu ändern. Dies setzt vo- raus, dass ein unabhängiger Treuhänder bestätigt, dass die geänderten Bestimmungen den anerkannten Grunds- ätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungs- technik entsprechen. Die geänderten Bestimmungen wer- den mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirk- sam. In diesem Fall haben Sie nach G.2.9 ein Kündigungsrecht.
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Samples: www.volkswohl-bund.de, www.schilling-wendt.de, sachtarif24.de
Änderung der Tarifstruktur. Wir sind berechtigt, die Bestimmungen für SF-Klassen, Regionalklassen, Typklassen, Abstellort, jährliche Fahrleistung, Stärkeklasse und Berufsgruppen (Tarif- gruppen) zu ändern. Dies setzt vo- raus, dass wenn ein unabhängiger Treuhänder Treuhän- der bestätigt, dass die geänderten Bestimmungen den anerkannten Grunds- ätzen Grundsätzen der Versicherungsmathematik Versicherungsmathe- matik und Versicherungs- technik Versicherungstechnik entsprechen. Die geänderten ge- änderten Bestimmungen wer- den werden mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirk- samwirksam. In diesem Fall haben Sie nach G.2.9 ein KündigungsrechtKündigungs- recht.
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Samples: www.xxv24.de
Änderung der Tarifstruktur. Wir sind berechtigt, können die Bestimmungen Regelungen für SF-Klassen, Regionalklassen, TypklassenTyp klassen, zu Alter des Versicherungsnehmers sowie die in Anhang 2 ge nannten individuellen Merkmale ändern. Dies setzt vo- raus, dass wenn ein unabhängiger Treuhänder Treu händer bestätigt, dass die geänderten Bestimmungen den anerkannten Grunds- ätzen anerkann ten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungs- Versicherungs technik entsprechen. Die geänderten Bestimmungen wer- den mit Beginn werden zum Be ginn des nächsten Versicherungsjahres wirk- samVersicherungsjahrs wirksam. In diesem Fall haben Sie nach G.2.9 ein Kündigungsrecht.
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Samples: www.debeka.de