Änderungsvorbehalt. a) Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster, Abbildung oder Beschreibung verkauft. b) Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung getroffen worden ist. c) Handelsübliche und zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen insbesondere bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten. Bei Nachbestellungen können weder Farb- noch Maserungsga- rantien gewährt werden.
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Änderungsvorbehalt. a1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen, Änderungen in Form und Gewicht sowie handelsübliche und zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Ebenso bleiben handelsübliche und zumutbare Abweichungen bei Textilien (z. B. Möbel- und Dekorationsstoffen) vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Stoffmustern, insbesondere im Farbton.
3. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster, Muster oder Abbildung oder Beschreibung verkauft.
b) 4. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung getroffen worden erfolgt ist.
c) Handelsübliche und zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen insbesondere bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten. Bei Nachbestellungen können weder Farb- noch Maserungsga- rantien gewährt werden.
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Änderungsvorbehalt. a) 1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster, Abbildung oder Beschreibung Muster verkauft.
b) 2. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass daß bei Vertragsabschluss Vertragsabschluß eine anderweitige Vereinbarung getroffen worden istwurde.
c) 3. Handelsübliche und zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen insbesondere bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten.
4. Bei Nachbestellungen können weder Farb- noch Maserungsga- rantien gewährt werdenEbenso bleiben handelsübliche Abweichungen bei Textilien (z.B. Polster und Dekorationsstoffe) hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Stoffmustern, insbesondere Farbton, vorbehalten.
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Änderungsvorbehalt. a) 6. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster, Abbildung oder Beschreibung Muster verkauft.
b) 7. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss Vertragsabschluß eine anderweitige Vereinbarung getroffen worden erfolgt ist.
c) 8. Handelsübliche und zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen insbesondere bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten.
9. Bei Nachbestellungen können weder Farb- noch Maserungsga- rantien gewährt werdenMassivholz sind kleinere Äste, sowie Windrisse zu tolerieren und sind kein Reklamationsgrund.
10. Ebenso bleiben handelsübliche Abweichungen bei Textilien (z.B. Möbel- und Dekorationsstoffen) vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichung in der Ausführung gegenüber Stoffmuster, insbesondere Farbton.
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