Änderungsvorbehalt. ABCERT ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. ABCERT wird eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Unternehmer sechs Wochen vor ihrer Einbeziehung in den Vertrag bekannt geben. Der Unternehmer kann den Kontrollvertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Wochen auf den ihm mitgeteilten Termin des Wirksamwerdens der geänderten AGB kündigen, wenn er mit der Einbeziehung nicht einverstanden ist. Kündigt der Unternehmer nicht, werden die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum mitgeteilten Zeitpunkt Gegenstand dieses Vertrages.
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Änderungsvorbehalt. ABCERT ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. ABCERT wird eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Unternehmer sechs Wochen vor ihrer Einbeziehung in den Vertrag bekannt geben. Der Unternehmer kann den Kontrollvertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Wochen auf den Termin des ihm mitgeteilten Termin des Wirksamwerdens der geänderten AGB kündigenAGB, wenn er mit der Einbeziehung nicht einverstanden ist. Kündigt der Unternehmer nicht, werden die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum mitgeteilten Zeitpunkt Gegenstand dieses Vertrages.
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