Änderungsvorbehalt. 5.1. Wir behalten uns das Recht vor, die versprochenen Leistungen zu ändern oder hiervon abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von uns für den Kunden zumutbar ist. Zumutbar ist die Änderung oder die Abweichung, wenn der Kunde nicht schlechter oder besser gestellt oder von der Leistung nicht wesentlich abgewichen wird. Dies kann der Fall sein, wenn der bestellte Jahrgang nicht mehr erhältlich sein sollte und der Folgejahrgang qualitativ und preislich nicht mehr als unwesentlich abweicht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Änderungsvorbehalt. 5.1. Wir behalten uns haben das Recht vorRecht, die versprochenen Leistungen zu ändern oder hiervon abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der unserer Interessen von uns für den Kunden zumutbar ist.
5.2. Zumutbar ist die Änderung oder die Abweichung, wenn der Kunde nicht schlechter oder besser gestellt oder von der Leistung nicht wesentlich abgewichen wird. Dies kann der Fall sein, wenn der bestellte Jahrgang nicht mehr erhältlich sein sollte und der Folgejahrgang qualitativ und preislich nicht mehr als unwesentlich abweicht.
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Änderungsvorbehalt. 5.1. Wir behalten uns das Recht vor, die versprochenen Leistungen zu ändern oder hiervon abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von uns für den Kunden zumutbar ist.
5.2. Zumutbar ist die Änderung oder die Abweichung, wenn der Kunde nicht schlechter oder besser gestellt oder von der Leistung nicht wesentlich abgewichen wird. Dies kann der Fall sein, wenn der bestellte Jahrgang nicht mehr erhältlich sein sollte und der Folgejahrgang qualitativ und preislich nicht mehr als unwesentlich abweichtabgewichen wird.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Änderungsvorbehalt. 5.1. Wir behalten uns das Recht vor, die versprochenen Leistungen zu ändern oder hiervon abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von uns für den Kunden zumutbar zumut- bar ist.
5.2. Zumutbar ist die Änderung oder die Abweichung, wenn der Kunde nicht schlechter oder besser gestellt oder von der Leistung nicht wesentlich abgewichen wird. Dies kann der Fall sein, wenn der bestellte Jahrgang nicht mehr erhältlich sein sollte und der Folgejahrgang qualitativ und preislich nicht mehr als unwesentlich abweichtabgewichen wird.
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