Änderungsvorbehalt. 1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft. 2. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluß eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist. 3. Es können an die bestellten Waren qualitativ Ansprüche nur in einer Höhe gestellt werden, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der Preislage der bestellten gestellt werden können. 4. Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten. 5. Ebenso bleiben handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen bei Leder und Textilien (z. B. Möbel- und Dekorationsstoffen) vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Leder- und Stoffmustern, insbesondere im Farbton. 6. Auch handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen von Maßdaten bleiben vorbehalten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Änderungsvorbehalt. 1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
2. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der AusstellungsstückeAusstel- lungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluß Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.
3. Es können an die bestellten Waren qualitativ Ansprüche nur in einer Höhe gestellt werden, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der Preislage der bestellten bestell- ten gestellt werden können.
4. Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Farb- und Struktur Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen Holzoberflä- chen bleiben vorbehalten.
5. Ebenso bleiben handelsübliche und für den Käufer zumutbare zu- mutbare Abweichungen bei Leder und Textilien (z. B. Möbel- Mö- bel- und Dekorationsstoffen) vorbehalten hinsichtlich geringfügiger ge- ringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Leder- und Stoffmustern, insbesondere im FarbtonFarbton u. Struktur.
6. Auch handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen Ab- weichungen von Maßdaten bleiben vorbehalten.
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Änderungsvorbehalt. 1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
2. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluß eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.
3. Es können an die bestellten Waren qualitativ Ansprüche nur in einer Höhe gestellt werdenwer- den, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der Preislage der bestellten gestellt werden können.
4. Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten.
5. Ebenso bleiben handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen bei Leder und Textilien (z. B. Möbel- und Dekorationsstoffen) vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Leder- und Stoffmustern, insbesondere im Farbton.
6. Auch handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen von Maßdaten bleiben vorbehalten.
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Änderungsvorbehalt. 1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
2. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass daß bei Vertragsabschluß eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.
3. Es können an die bestellten Waren qualitativ Ansprüche nur in einer Höhe gestellt werden, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der Preislage der bestellten gestellt werden können.
4. Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten.
5. Ebenso bleiben handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen bei Leder und Textilien (z. z.B. Möbel- und Dekorationsstoffen) vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Leder- und Stoffmustern, insbesondere im Farbton.
6. Auch handelsübliche Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen von Abweichnungen der Maßdaten bleiben vorbehalten.
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