Übergabeprotokoll Musterklauseln

Übergabeprotokoll. Wohnmobil / Reisemobil Kühlwasserstand Ölkontrolle Schäden / Mängel
Übergabeprotokoll. Bei Ausgabe und Rücknahme der Mietsache ist ggf. ein Übergabe- bzw. Rücknahmeprotokoll vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen. Die Unterschrift kann auch elektronisch in einer von uns vorgegebenen Weise erfolgen. Diese beiden Protokolle sind Bestandteile des Mietvertrages.
Übergabeprotokoll. Die Parteien erstellen bei der Übergabe und bei der Rückgabe des Mietobjektes jeweils ein Protokoll, in dem der Zustand des Mietobjektes dokumentiert wird. Der Vermieter kann zur Protokollierung der Übergabe bzw. Rückgabe elektronische Mittel einsetzen. Mit Hilfe dieser Mittel wird der gedruckte Name in Verbindung mit der digi- talisierten oder elektronischen Unterschrift des Mieters oder der empfangsberechtigten Person dokumentiert. Der Mieter bzw. sein Erfüllungsgehilfe muss bei Übergabe des Fahrzeugs einen Personalausweis oder Reisepass sowie eine zur Führung des Fahrzeugs erforderliche, im Inland gültige Fahrerlaubnis vorlegen.
Übergabeprotokoll. Zusatzvereinbarungen:
Übergabeprotokoll. 1. Die Übergabe
Übergabeprotokoll. Mit dem Übergabeprotokoll wird bei Aus- und Rückgabe der Zustand des Gerätes vom Verleiher und Entleiher bestätigt. Hinweis: Mängel, Defekte und/oder sonstige Störungen während der Leihfrist sind unverzüglich der Schule anzuzeigen und werden ggf. vom Entleiher getragen. Ein unsachgemäßer Betrieb z.B. außerhalb der Wohnung, o.ä. ist untersagt. Bei Verlust oder irreparabler Beschädigung wird dem Entleiher der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt; siehe Leihvertrag. Datum Ausgabe Rücknahme Funktionsprüfung O ok O ok O defekt Akku (zu Prüfung einschalten) O ok O ok O defekt Art der Störung Verschmutzung O ja O nein O ja O nein Auftrag – Säuberung durch O ja O nein Gehäuse/Cover O ok O defekt O ok O defekt Art der Beschädigung Panel/Bildschirm O ok O defekt O ok O defekt Art der Beschädigung Anschlüsse (USB, Netz, etc) O ok O defekt O ok O defekt Art der Beschädigung Scharniere/Gelenke O ok O defekt O ok O defekt Art der Beschädigung Ort, Datum Ort, Datum Verleiher Entleiher Landkreis Rosenheim bei Minderjährigen Erziehungsberechtigte(r) O ok O defekt O ok O defekt Ort, Datum Ort, Datum Verleiher Entleiher Landkreis Rosenheim bei Minderjährigen Erziehungsberechtigte(r) O Übergabeprotokoll O Personalausweis/Reisepass Sichtprüfung! O Berechtigung geprüft O Daten in Liste übertragen O O O O O Übergabeprotokoll O Funktionstest O
Übergabeprotokoll. Bei Übergabe der Mietsache wird ein Protokoll angefertigt, welches den Zustand dieser dokumentiert. Das Übergabeprotokoll ist Bestandteil von diesem Vertrag. Hiermit erkenne ich die obenstehenden Vereinbarungen an. Datum, Unterschrift Vermieter Datum, Unterschrift Mieter Der Vermieter hat die Kaution in Höhe von 150,00 € in Bar am erhalten. Unterschrift Vermieter Der Mieter hat die Kaution in Höhe von 150,00 € in Bar am zurück erhalten.
Übergabeprotokoll. Nach dem Auszug kommt es nicht selten zum Streit über Schäden in der Wohnung und deren Verursa- chung. Das Wohnungsübergabeprotokoll dient dazu, solche Streitigkeiten zu vermeiden. Mit dem Proto- koll dokumentieren Xxxxxx und Xxxxxxxxx gemeinsam den Zustand der Wohnung bei Rückgabe an den Vermieter. Im Protokoll sollten folgende Sachverhalte festgehalten werden: • festgestellte Mängel bzw. Bestätigung der Mangelfreiheit, • ggf. strittige Punkte • Zählerstände (auch bei Direktverträgen mit Lieferanten!), • übergebene (bzw. fehlende) Schlüssel und Gegenstände, • neue Anschrift des Mieters. Das Protokoll sollte vom Mieter und vom Vermieter (bzw. dessen Beauftragten) unterschrieben werden. ☞ Vorsicht, wenn im Protokoll Verpflichtungen des Mieters (z. B. über die Ausführung von Schönheitsreparaturen, obwohl nicht geschuldet) formuliert sind! Die Unterschrift unter eine solche Verpflichtung könnte eine wirksame individuelle Vereinbarung darstellen, die dann trotz einer unwirksamen Xxxxxxx im Mietvertrag gilt! Bei Unstimmigkeiten sollte der Mieter abweichende Standpunkte im Protokoll vermerken bzw. das Protokoll „unter Vorbehalt“ unterschreiben. Genauso wichtig wie bei Rückgabe der Wohnung an den Vermieter ist die Zustandsbeurteilung bei Über- nahme durch den Mieter. Der Mieter sollte bei einer gemeinsamen Begehung mit dem Vermieter oder mit dessen Beauftragten darauf achten, dass er die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand übergeben be- kommt. Auch hier sollte jeder Mangel in einem Übergabeprotokoll dokumentiert werden – schon aus dem Grund, dass dem Mieter anfänglich vorhandene Mängel nicht bei Rückgabe der Wohnung angelastet wer- den. Für das Protokoll gelten die gleichen inhaltlichen Anforderungen wie oben beschrieben. Auch hier sind ein Zeuge und ein Fotoapparat sehr nützlich. Soll an der Wohnung durch den Vermieter etwas verändert werden oder sollen Mängel be- seitigt werden, so sollte dies schriftlich mit Terminangabe und Unterschrift des Vermie- ters vermerkt werden. Für Mängel, die bei Übernahme der Wohnung vorhanden sind, sollte sich der Mieter sein Minderungsrecht ausdrücklich vorbehalten, auch wenn er nicht sofort davon Gebrauch macht. ☞ Ähnlich wie bei Rückgabe der Wohnung ist auch hier Vorsicht geboten, wenn der Mieter für zusätzliche oder vom Mietvertrag abweichende Verpflichtungen im Übernahmeproto- koll unterschreiben soll!
Übergabeprotokoll. Bei Rückgabe des Mietgegenstandes empfiehlt es sich ein Übergabeprotokoll anzufertigen. Dies schützt Sie vor möglichen Ansprüchen des Vermieters. Auch Fotos der Mietwohnung zum Zeitpunkt der Rück- gabe sind empfehlenswert. Damit schützen Sie sich vor Schadenersatzzahlungen an den Vermieter und Sie wissen sofort, ob noch irgendetwas zu erledigen ist. Ein Formular dazu finden Sie auf ooe.konsu- xxxxxxxxxxxx.xx bei den Musterbriefen.
Übergabeprotokoll. 3. diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Mieter setzt das Mietfahrzeug eigenverantwortlich ein und ist für die Gestaltung seiner Fahrt selbst verantwortlich. Die Vermieterin schuldet keine Reiseleistungen. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag, insbesondere die §§ 651 a-m BGB, finden auf das Vertragsverhältnis weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung. Sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter sind schriftlich zu treffen, mündliche Nebenabreden sind unwirksam.