Common use of Übergangsleistung Clause in Contracts

Übergangsleistung. 2.2.1. Voraussetzungen für die Leistung: Die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person ist im beruflichen oder außerberuflichen Bereich unfallbedingt − nach Ablauf von sechs Monaten vom Unfalltag an gerechnet und − ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen noch um mindestens 50 % beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigung hat innerhalb der sechs Monate ununterbrochen bestanden. Sie ist von Ihnen spätestens sieben Monate nach Eintritt des Unfalles unter Vorlage eines ärztlichen Attestes bei uns geltend gemacht worden. 2.2.2. Art und Höhe der Leistung: Die Übergangsleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungs- summe gezahlt.

Appears in 2 contracts

Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen

Übergangsleistung. 2.2.1. 2.2.1 Voraussetzungen für die Leistung: Die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person ist im beruflichen oder außerberuflichen Bereich unfallbedingt - nach Ablauf von sechs Monaten vom Unfalltag an gerechnet und - ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen noch um mindestens 50 % beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigung hat innerhalb der sechs Monate ununterbrochen bestandenbe- standen. Sie ist von Ihnen spätestens sieben Monate nach Eintritt des Unfalles unter Vorlage eines ärztlichen Attestes bei uns geltend gemacht worden. 2.2.2. 2.2.2 Art und Höhe der Leistung: Die Übergangsleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungs- summe Versicherungssumme gezahlt.

Appears in 1 contract

Samples: Versicherungsbedingungen

Übergangsleistung. 2.2.1. 2.2.1 Voraussetzungen für die Leistung: Die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person ist im beruflichen oder außerberuflichen Bereich unfallbedingt - nach Ablauf von sechs Monaten vom Unfalltag an gerechnet und - ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen noch um mindestens 50 % beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigung hat innerhalb der sechs Monate ununterbrochen bestanden. Sie ist von Ihnen spätestens sieben Monate nach Eintritt des Unfalles unter Vorlage eines ärztlichen Attestes bei uns geltend gemacht worden. 2.2.2. 2.2.2 Art und Höhe der Leistung: Die Übergangsleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungs- summe gezahlt.

Appears in 1 contract

Samples: Unfallversicherung

Übergangsleistung. 2.2.1. 2.3.1 Voraussetzungen für die Leistung: : 2.3.1.1 Die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person ist im beruflichen oder außerberuflichen Bereich unfallbedingt - nach Ablauf von sechs Monaten vom Unfalltag an gerechnet und - ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen noch um mindestens 50 % Prozent beeinträchtigt. ; 2.3.1.2 Diese Beeinträchtigung hat innerhalb der sechs Monate ununterbrochen bestanden. Sie ist von Ihnen spätestens sieben Monate nach Eintritt des Unfalles unter Vorlage eines ärztlichen Attestes bei uns geltend gemacht worden. 2.2.2. Art und Höhe der Leistung: Die Übergangsleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungs- summe gezahlt.

Appears in 1 contract

Samples: Unfall Versicherungsantrag Für Hobby Motorsportler

Übergangsleistung. 2.2.1. 2.2.1 Voraussetzungen für die Leistung: Die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person ist im beruflichen oder außerberuflichen Bereich unfallbedingt - nach Ablauf von sechs Monaten vom Unfalltag an gerechnet und - ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen noch um mindestens 50 50% beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigung hat innerhalb der sechs Monate ununterbrochen bestanden. Sie ist von Ihnen spätestens sieben Monate nach Eintritt des Unfalles unter Vorlage eines ärztlichen Attestes bei uns geltend gemacht worden. 2.2.2. Art und Höhe der Leistung: Die Übergangsleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungs- summe gezahlt.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Unfallversicherungs Bedingungen (Aub 2012)

Übergangsleistung. 2.2.1. 2.2.1 Voraussetzungen für die Leistung: Die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit Leistungsfähig- keit der versicherten Person ist im beruflichen oder außerberuflichen Bereich unfallbedingt nach Ablauf von sechs Monaten vom Unfalltag an gerechnet und ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen noch um mindestens 50 % beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigung hat innerhalb der sechs Monate Mo- nate ununterbrochen bestanden. Sie ist von Ihnen spätestens sieben Monate nach Eintritt des Unfalles unter Vorlage eines ärztlichen Attestes bei uns geltend gemacht worden. 2.2.2. 2.2.2 Art und Höhe der Leistung: Die Übergangsleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungs- summe Versicherungssumme gezahlt.

Appears in 1 contract

Samples: Bedingungen Für Die Gruppen Unfallversicherung

Übergangsleistung. 2.2.1. Voraussetzungen für 2.3.1 Ist die Leistung: Die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit Leistungsfähig- keit der versicherten Person ist im beruflichen oder außerberuflichen außer- beruflichen Bereich unfallbedingt − bedingt durch einen versicherten Unfall • nach Ablauf von sechs neun Monaten vom Unfalltag an gerechnet und ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen noch um mindestens mehr als 50 % beeinträchtigt. , wird eine Übergangsleistung in Höhe von € 2.000,– gezahlt. 2.3.2 Diese Beeinträchtigung hat muss innerhalb der sechs neun Monate ununterbrochen bestanden. Sie ist von Ihnen bestanden haben und vom Versicherten spätestens sieben zehn Monate nach Eintritt des Unfalles unter Vorlage eines ärztlichen Attestes bei uns geltend gemacht wordenwer- den. 2.2.2. Art und Höhe der Leistung: Die Übergangsleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungs- summe gezahlt.

Appears in 1 contract

Samples: Sportversicherung

Übergangsleistung. 2.2.1. 2.2.1 Voraussetzungen für die Leistung: Die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person ist im beruflichen oder außerberuflichen Bereich unfallbedingt - nach Ablauf von sechs Monaten vom Unfalltag an gerechnet und - ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen noch um mindestens 50 % beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigung hat innerhalb der sechs Monate ununterbrochen bestanden. Sie ist von Ihnen spätestens sieben Monate nach Eintritt des Unfalles unter Vorlage eines ärztlichen Attestes bei uns geltend gel- tend gemacht worden. 2.2.2. 2.2.2 Art und Höhe der Leistung: Die Übergangsleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungs- summe Versicherungssumme gezahlt.

Appears in 1 contract

Samples: Conceptif Unfallversicherung