Common use of Übergangsleistung Clause in Contracts

Übergangsleistung. 2.3.1 Ist die normale körperliche oder geistige Leistungsfähig- keit der versicherten Person im beruflichen oder außer- beruflichen Bereich bedingt durch einen versicherten Unfall • nach Ablauf von neun Monaten vom Unfalltag an gerechnet und • ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen • noch um mehr als 50 % beeinträchtigt, wird eine Übergangsleistung in Höhe von € 2.000,– gezahlt.

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Samples: radsportverband-nrw.de

Übergangsleistung. 2.3.1 Ist die normale körperliche oder geistige Leistungsfähig- keit der versicherten Person im beruflichen oder außer- beruflichen Bereich bedingt durch einen versicherten Unfall nach Ablauf von neun sechs Monaten vom Unfalltag an gerechnet und ohne Mitwirkung von Krankheiten oder und Gebrechen noch um mehr als 50 % beeinträchtigt, beeinträchtigt wird eine Übergangsleistung in Höhe von € 2.000500,– gezahltge- zahlt.

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Samples: www.sv-arzberg.de

Übergangsleistung. 2.3.1 3.3.1 Ist die normale körperliche oder geistige Leistungsfähig- keit Leistungsfähigkeit der versicherten Person im beruflichen oder außer- beruflichen außerberuflichen Bereich bedingt durch einen versicherten ver- sicherten Unfall nach Ablauf von neun Monaten vom Unfalltag an gerechnet und ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen noch um mehr als 50 % beeinträchtigt, wird eine Übergangsleistung in Höhe von € 2.000,– gezahlt.

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Samples: radsportverband-nrw.de

Übergangsleistung. 2.3.1 Ist die normale körperliche oder geistige Leistungsfähig- keit der versicherten Person im beruflichen oder außer- beruflichen Bereich bedingt durch einen versicherten ver- sicherten Unfall nach Ablauf von neun (1. Übergangsleistung) und zwölf (2. Übergangsleistung) Monaten vom Unfalltag an gerechnet und ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen noch um mehr als 50 % beeinträchtigt, wird eine Übergangsleistung in Höhe von (1.) 2.0001.500,– und (2.) € 1.000,– gezahlt.

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Samples: vielfalt-sport-kultur.de

Übergangsleistung. 2.3.1 Ist die normale körperliche oder geistige Leistungsfähig- keit der versicherten Person im beruflichen oder außer- beruflichen Bereich bedingt durch einen versicherten Unfall nach Ablauf von neun Monaten vom Unfalltag an gerechnet und ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen noch um mehr als 50 % beeinträchtigt, wird eine Übergangsleistung in Höhe von € 2.000750,– gezahlt.

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Samples: www.vejas.de

Übergangsleistung. 2.3.1 Ist die normale körperliche oder geistige Leistungsfähig- keit der versicherten Person im beruflichen oder außer- beruflichen Bereich bedingt durch einen versicherten Unfall nach Ablauf von neun sechs Monaten vom Unfalltag an gerechnet und ohne Mitwirkung von Krankheiten oder und Gebrechen noch um mehr als 50 50% beeinträchtigt, beeinträchtigt wird eine Übergangsleistung in Höhe von € 2.000500,– gezahlt.

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Samples: www.flugplatz-nardt.de