Übergangsleistung. 2.3.1 Voraussetzungen für die Leistung: 2.3.1.1 Die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person ist im beruflichen oder außerberuflichen Bereich unfallbedingt ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen wie folgt beeinträchtigt: 2.3.1.1.1 nach Ablauf von drei Monaten vom Unfalltag an gerechnet noch um 100 % oder 2.3.1.1.2 nach Ablauf von sechs Monaten vom Unfalltag an gerechnet noch um mindestens 50 %. 2.3.1.2 Diese Beeinträchtigung hat innerhalb der genannten Zeit ununterbrochen bestanden. Sie ist von Ihnen spätestens sieben Monate nach Eintritt des Unfalles unter Vorlage eines ärztlichen Attestes bei uns geltend gemacht worden.
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Samples: Private Unfallversicherung (Puv) Tarif T 17, Private Unfallversicherung (Puv) Tarif T 17, Private Unfallversicherung (Puv) Tarif T 14
Übergangsleistung. 2.3.1 Voraussetzungen für die Leistung:
2.3.1.1 Die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person ist im beruflichen oder außerberuflichen außerbe- ruflichen Bereich unfallbedingt ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen wie folgt beeinträchtigt:
2.3.1.1.1 nach Ablauf von drei Monaten vom Unfalltag an gerechnet noch um 100 % oder
2.3.1.1.2 - nach Ablauf von sechs Monaten vom Unfalltag an gerechnet ge- rechnet und - ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen noch um mindestens 50 %.Prozent beeinträchtigt;
2.3.1.2 Diese Beeinträchtigung hat innerhalb der genannten Zeit sechs Monate ununterbrochen bestanden. Sie ist von Ihnen spätestens sieben Monate nach Eintritt des Unfalles unter Vorlage eines ärztlichen Attestes bei uns geltend gemacht worden.
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