Übergangsleistung. 2.3.1 Ist die normale körperliche oder geistige Leistungsfähig- keit der versicherten Person im beruflichen oder außer- beruflichen Bereich bedingt durch einen versicherten Unfall • nach Ablauf von neun Monaten vom Unfalltag an gerechnet und • ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen • noch um mehr als 50 % beeinträchtigt, wird eine Übergangsleistung in Höhe von € 2.000,– gezahlt.
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Samples: radsportverband-nrw.de
Übergangsleistung. 2.3.1 Ist die normale körperliche oder geistige Leistungsfähig- keit der versicherten Person im beruflichen oder außer- beruflichen Bereich bedingt durch einen versicherten Unfall • – nach Ablauf von neun sechs Monaten vom Unfalltag an gerechnet und • – ohne Mitwirkung von Krankheiten oder und Gebrechen • – noch um mehr als 50 % beeinträchtigt, beeinträchtigt wird eine Übergangsleistung in Höhe von € 2.000500,– gezahltge- zahlt.
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Samples: www.sv-arzberg.de
Übergangsleistung. 2.3.1 3.3.1 Ist die normale körperliche oder geistige Leistungsfähig- keit Leistungsfähigkeit der versicherten Person im beruflichen oder außer- beruflichen außerberuflichen Bereich bedingt durch einen versicherten ver- sicherten Unfall • – nach Ablauf von neun Monaten vom Unfalltag an gerechnet und • – ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen • – noch um mehr als 50 % beeinträchtigt, wird eine Übergangsleistung in Höhe von € 2.000,– gezahlt.
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Samples: radsportverband-nrw.de
Übergangsleistung. 2.3.1 Ist die normale körperliche oder geistige Leistungsfähig- keit der versicherten Person im beruflichen oder außer- beruflichen Bereich bedingt durch einen versicherten ver- sicherten Unfall • ● nach Ablauf von neun (1. Übergangsleistung) und zwölf (2. Übergangsleistung) Monaten vom Unfalltag an gerechnet und • ● ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen • ● noch um mehr als 50 % beeinträchtigt, wird eine Übergangsleistung in Höhe von (1.) € 2.0001.500,– und (2.) € 1.000,– gezahlt.
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Samples: vielfalt-sport-kultur.de
Übergangsleistung. 2.3.1 Ist die normale körperliche oder geistige Leistungsfähig- keit der versicherten Person im beruflichen oder außer- beruflichen Bereich bedingt durch einen versicherten Unfall • ● nach Ablauf von neun Monaten vom Unfalltag an gerechnet und • ● ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen • ● noch um mehr als 50 % beeinträchtigt, wird eine Übergangsleistung in Höhe von € 2.000750,– gezahlt.
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Samples: www.vejas.de
Übergangsleistung. 2.3.1 Ist die normale körperliche oder geistige Leistungsfähig- keit der versicherten Person im beruflichen oder außer- beruflichen Bereich bedingt durch einen versicherten Unfall • – nach Ablauf von neun sechs Monaten vom Unfalltag an gerechnet und • – ohne Mitwirkung von Krankheiten oder und Gebrechen • – noch um mehr als 50 50% beeinträchtigt, beeinträchtigt wird eine Übergangsleistung in Höhe von € 2.000500,– gezahlt.
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Samples: www.flugplatz-nardt.de