Überprüfung der Grundsätze. (1) Die nach diesen Grundsätzen erfolgte Auswahl von Aus- führungsplätzen wird die Bank jährlich überprüfen. Zudem wird sie eine Überprüfung innerhalb einer angemessenen Frist vornehmen, wenn für die Bank erkennbare Anhaltspunkte vorliegen, dass eine wesentliche Veränderung eingetreten ist, die dazu führt, dass an den von den Ausführungsgrundsätzen umfassten Ausführungsplätzen eine Ausführung von Aufträgen nicht mehr gleichbleibend im bestmöglichen Interesse des Kunden gewährleistet ist. (2) Über wesentliche Änderungen wird die Bank den Kunden informieren. Begründung der Ausführungsgrundsätze, Abschnitt B Begründung der Ausführungs- grundsätze*
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Samples: Wertpapiergeschäftsbedingungen
Überprüfung der Grundsätze. (1) Die nach diesen Grundsätzen erfolgte Auswahl von Aus- führungsplätzen wird die Bank jährlich überprüfen. Zudem wird sie eine Überprüfung innerhalb einer angemessenen Frist vornehmen, wenn für die Bank erkennbare Anhaltspunkte Anhaltspunk- te vorliegen, dass eine wesentliche Veränderung eingetreten ist, die dazu führt, dass an den von den Ausführungsgrundsätzen Ausführungsgrund- sätzen umfassten Ausführungsplätzen eine Ausführung von Aufträgen nicht mehr gleichbleibend im bestmöglichen Interesse Inte- resse des Kunden gewährleistet ist.
(2) Über wesentliche Änderungen wird die Bank den Kunden informieren. Begründung der Ausführungsgrundsätze, Abschnitt B *im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) Begründung der Ausführungs- grundsätze*
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Samples: Ausführungsgrundsätze
Überprüfung der Grundsätze. (1) Die nach diesen Grundsätzen erfolgte Auswahl von Aus- führungsplätzen wird die Bank jährlich überprüfen. Zudem wird sie eine Überprüfung innerhalb einer angemessenen Frist vornehmen, wenn für die Bank erkennbare Anhaltspunkte Anhaltspunk- te vorliegen, dass eine wesentliche Veränderung eingetreten ist, die dazu führt, dass an den von den Ausführungsgrundsätzen Ausführungsgrund- sätzen umfassten Ausführungsplätzen eine Ausführung von Aufträgen nicht mehr gleichbleibend im bestmöglichen Interesse Inte- resse des Kunden gewährleistet ist.
(2) Über wesentliche Änderungen wird die Bank den Kunden informieren. Begründung der Ausführungsgrundsätze, Abschnitt B Begründung der Ausführungs- grundsätze*A
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Samples: Ausführungsgrundsätze
Überprüfung der Grundsätze. (1) Die nach diesen Grundsätzen erfolgte Auswahl von Aus- führungsplätzen wird die Bank jährlich überprüfen. Zudem wird sie eine Überprüfung innerhalb einer angemessenen Frist vornehmen, wenn für die Bank erkennbare Anhaltspunkte vorliegen, dass eine wesentliche Veränderung eingetreten ist, die dazu führt, dass an den von den Ausführungsgrundsätzen umfassten Ausführungsplätzen eine Ausführung von Aufträgen nicht mehr gleichbleibend im bestmöglichen Interesse des Kunden gewährleistet ist.
(2) Über wesentliche Änderungen wird die Bank den Kunden informieren. Begründung der Ausführungsgrundsätze, Abschnitt B Begründung der Ausführungs- grundsätze*A
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Samples: Wertpapiergeschäftsbedingungen