Common use of Übertragung elektronischer Daten Clause in Contracts

Übertragung elektronischer Daten. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versi- cherungsnehmers wegen Schäden aus dem Aus- tausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger. Dies gilt ausschließlich für Schäden aus

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Übertragung elektronischer Daten. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versi- cherungsnehmers wegen Schäden – auch Tätigkeits- schäden – aus dem Aus- tauschAustausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, Daten (z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger. Dies gilt ausschließlich für Schäden ) aus- schließlich aus

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Übertragung elektronischer Daten. A1-6.16.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versi- cherungsnehmers wegen Schäden aus dem Aus- tausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger. Dies gilt ausschließlich für Schäden aus

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