Common use of Übertragung von Rechten und Pflichten Clause in Contracts

Übertragung von Rechten und Pflichten. Soweit nicht anders geregelt, sind die Vertragsparteien nicht berechtigt, ohne Zustimmung der jeweils anderen Partei Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis einschließlich Entgeltforderungen und Schadensersatzansprüche auf Dritte zu übertragen. Bei Weitergabe von Rechten und Pflichten an im Sinne des § 15 AktG verbundene Unternehmen gilt die Zustimmung des AN jedenfalls als erteilt. 20

Appears in 4 contracts

Samples: static.skyassets.com, static.skyassets.com, static.skyassets.com

Übertragung von Rechten und Pflichten. Soweit nicht anders geregelt, sind die Vertragsparteien nicht berechtigt, ohne Zustimmung der jeweils anderen Partei Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis einschließlich Entgeltforderungen und Schadensersatzansprüche auf Dritte zu übertragen. Bei Weitergabe von Rechten und Pflichten an im Sinne des § 15 AktG verbundene Unternehmen gilt die Zustimmung des AN jedenfalls als erteilt. 20.

Appears in 2 contracts

Samples: www.telecolumbus.com, info.sky.de