Übertragung von Rechten und Pflichten. 11.2.1 Der AG ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des AN Rechte und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Das gegenständliche Zessionsverbot für Entgeltforderungen wurde iSd § 1396a ABGB idgF einzeln ausverhandelt.
Appears in 3 contracts
Samples: blinker.digital, diamir.io, webundsoehne.com
Übertragung von Rechten und Pflichten. 11.2.1 Der AG ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des AN Rechte und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Das gegenständliche Zessionsverbot für Entgeltforderungen wurde iSd § 1396a ABGB idgF einzeln ausverhandelt.
Appears in 1 contract
Samples: deepdive.digital
Übertragung von Rechten und Pflichten. 11.2.1 12.1.1 Der AG ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des AN Rechte und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Das gegenständliche gegen- ständliche Zessionsverbot für Entgeltforderungen wurde iSd im Sinne des § 1396a ABGB idgF einzeln ausverhandelt.
Appears in 1 contract
Samples: fuchsfabrik.agency