Common use of Übertragung von Rechten und Pflichten Clause in Contracts

Übertragung von Rechten und Pflichten. 11.2.1 Der AG ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des AN Rechte und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Das gegenständliche Zessionsverbot für Entgeltforderungen wurde iSd § 1396a ABGB idgF einzeln ausverhandelt.

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Übertragung von Rechten und Pflichten. 11.2.1 Der AG ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des AN Rechte und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Das gegenständliche Zessionsverbot für Entgeltforderungen wurde iSd § 1396a ABGB idgF einzeln ausverhandelt.

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Samples: deepdive.digital

Übertragung von Rechten und Pflichten. 11.2.1 12.1.1 Der AG ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des AN Rechte und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Das gegenständliche gegen- ständliche Zessionsverbot für Entgeltforderungen wurde iSd im Sinne des § 1396a ABGB idgF einzeln ausverhandelt.

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