Überzahlungen. (§ 16 VOB/B) 19.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen. 19.2 Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen gemäß §§ 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
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Samples: Grundstückskaufvertrag Mit Bauverpflichtung, Bauvertrag
Überzahlungen. (§ 16 VOB/B)
19.1 21.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufenberu- fen.
19.2 21.2 Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstattenerstat- ten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens Rückforderungs- schreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung Zahlungsverpflich- tung in Verzug und hat Verzugszinsen gemäß §in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basis- zinssatz des § 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 247 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
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Samples: Bauvertrag, Bauverträge
Überzahlungen. (§ 16 VOB/B16)
19.1 33.1. Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff812ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.
19.2 33.2. Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten.
33.3. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens Rückforderungsschreiben nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen gemäß §in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz des § 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 247 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
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Samples: Bauvertrag
Überzahlungen. (§ 16 VOB/B)
19.1 30.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.
19.2 30.2 Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen Ver- zugszinsen gemäß §§ 247, 288 Abs. Absatz 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. Absatz 5 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Die Ausführung Von Leistungen
Überzahlungen. (§ 16 VOB/B16)
19.1 15.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.
19.2 15.2 Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen gemäß §in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz des § 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 247 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Der Medistructura GMBH Für Die Ausführung Von Bauleistungen
Überzahlungen. (§ 16 VOB/B16)
19.1 27.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.
19.2 . Im Falle Fall der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. .
27.2 Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in im Verzug und hat Verzugszinsen gemäß §in Höhe von 9 Prozentpunkten über Basiszinssatz des § 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 247 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
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Überzahlungen. (§ 16 VOB/B16)
19.1 28.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. ff BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.
19.2 28.2 Im Falle der einer Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens Rückforderungsschreiben nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung Zah- lungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen gemäß §in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz des § 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 247 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufenzah- len.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Die Ausführung Von Bauleistungen
Überzahlungen. (§ 16 VOB/B16)
19.1 26.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. ff BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.
19.2 26.2 Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen gemäß §in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz des § 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 247 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen
Überzahlungen. (§ 16 VOB/B16)
19.1 15.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer Auftrag- nehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.
19.2 15.2 Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet befin- det er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen gemäß §§ 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
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Samples: Bauvertrag
Überzahlungen. (§ 16 VOB/B16)
19.1 16.1. Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.
19.2 16.2. Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens Rückforderungsschreiben nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen gemäß gem. §§ 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß gem. § 288 Abs. 5 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Die Ausführung Von Bauleistungen
Überzahlungen. (§ 16 VOB/B16)
19.1 20.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.
19.2 20.2 Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen gemäß §in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz des § 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 247 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Die Ausführung Von Bauleistungen
Überzahlungen. (§ 16 VOB/B17)
19.1 14.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer Auftrag- nehmer nicht auf den Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.
19.2 14.2 Im Falle der einer Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstattenerstattenden. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet befin- det er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen gemäß §in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz des § 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 247 BGB zu zahlen. Auf einen den Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen (Zvb) Für Die Ausführung Von Leistungen
Überzahlungen. (§ 16 VOB/B16)
19.1 15.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.
19.2 15.2 Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen gemäß §in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz des § 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 247 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Die Ausführung Von Bauleistungen
Überzahlungen. (§ 16 VOB/B16)
19.1 28.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. ff BGB) kann sich der Auftragnehmer Auftragneh- mer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.
19.2 28.2 Im Falle der einer Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb inner- halb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem die- sem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen gemäß §in Höhe von 8 v. H. über dem Basiszinssatz des § 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 247 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
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Überzahlungen. (§ 16 VOB/B17)
19.1 13.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf den Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.
19.2 13.2 Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt Zeit- punkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen gemäß §in Höhe von 8 % über dem Basis- zinssatz des § 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 247 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Die Ausführung Von Leistungen (Vol/B)
Überzahlungen. (§ 16 VOB/B16)
19.1 31.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer Auftragneh- mer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.
19.2 31.2 Im Falle der einer Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb inner- halb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat gesetzliche Verzugszinsen gemäß §in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz des § 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 247 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Der Stadt Hamm Für Die Ausführung Von Bauleistungen (Zvb/Vob)
Überzahlungen. (§ 16 VOB/B)
19.1 27.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers der Auftraggeberin aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer Auftrag- nehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.
19.2 27.2 Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet befin- det er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen gemäß §in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz des § 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 247 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Der Bundesstadt Bonn Für Die Ausführung Von Bauleistungen (Vob)
Überzahlungen. (§ 16 VOB/B16)
19.1 16.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer Auftrag- nehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.
19.2 16.2 Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen gemäß §in Hö- he von 8 % über dem Basiszinssatz des § 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 247 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Die Ausführung Von Bauleistungen Im Straßen Und Brückenbau