Überzahlungen. 12.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf den Wegfall der Bereiche- rung (§§ 818 Abs. 3 BGB) berufen. 12.2 Im Falle einer Überzahlung hat der Auftragnehmer den zu erstattenden Betrag – ohne Umsatzsteuer – vom Empfang der Zahlung an mit 4 % für das Jahr zu verzinsen, es sei denn, es werden höhere oder geringere gezogene Nutzungen nachgewiesen.
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Samples: Bauvertrag, Bauvertrag, Bauvertrag
Überzahlungen. 12.1 (§ 16)
31.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. ff BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf den Wegfall der Bereiche- rung Bereicherung (§§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.
12.2 31.2 Im Falle einer Überzahlung hat der Auftragnehmer den zu erstattenden Betrag – ohne Umsatzsteuer – -ohne Umsatzsteuer- vom Empfang der Zahlung an mit 4 % 4. v.H. für das Jahr zu verzinsen, es sei denn, es werden höhere oder geringere gezogene Nutzungen nachgewiesen. § 197 BGB findet Anwendung.
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Samples: Bauvertrag
Überzahlungen. 12.1 (§ 17)
22.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer Auf- tragnehmer nicht auf den Wegfall der Bereiche- rung Bereicherung (§§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.
12.2 22.2 Im Falle einer Überzahlung hat der Auftragnehmer den zu erstattenden Betrag – - ohne Umsatzsteuer – Umsatz- steuer - vom Empfang der Zahlung an mit 4 % v.H. für das Jahr zu verzinsen, es sei denn, es werden wer- den höhere oder geringere gezogene Nutzungen nachgewiesen. Es gelten die Vorschriften über die regelmäßige Verjährung.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Die Ausführung Von Leistungen
Überzahlungen. 12.1 21.1. Bei Rückforderungen Rückforderungsansprüchen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer Auftrag- nehmer nicht auf den Wegfall der Bereiche- rung Bereicherung (§§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.
12.2 21.2. Im Falle einer eine Überzahlung hat der Auftragnehmer den zu erstattenden Betrag – - ohne Umsatzsteuer – - vom Empfang der Zahlung an mit 4 % für das Jahr zu verzinsen, es sei denn, es werden höhere oder geringere gezogene Nutzungen nachgewiesennachge- wiesen. § 195 BGB findet Anwendung.
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Samples: Construction Contract