Übergabe Musterklauseln

Übergabe. Soweit im Rahmen dieser Bedingungen Software übergeben wird und nichts anderes vereinbart ist, erfolgt dies auf demselben Weg wie bei der Überlassung der Pflegesoftware.
Übergabe. 5.1.Die Übergabe des eigentlichen Kaufgegenstandes im Zustand laut Bau- und Ausstattungsbeschreibung an den Käufer erfolgt nach seiner Fertigstellung unter der Voraussetzung der treuhändigen Sicherstellung des Gesamtkaufpreises und unter der Voraussetzung des Nachweises der Bezahlung der Grunderwerbsteuer, der Eintragungsgebühr und des Honorars des Treuhänders und allfälliger sonstiger Nebenspesen. Die Verkäuferseite wird der Käuferseite den konkreten Übergabetermin zwei Wochen im Voraus bekannt geben. 0.0.Xxx die Käuferseite am Tag der Übergabe des eigentlichen Kaufgegenstandes nicht selbst anwesend und auch nicht durch einen ausgewiesenen Bevollmächtigten vertreten, ist die Verkäuferseite berechtigt, der Käuferseite mit Brief an ihre zuletzt angegebene Anschrift einen zweiten Übergabetermin mitzuteilen. Ist die Käuferseite abermals nicht persönlich oder durch einen ausgewiesenen Bevollmächtigten vertreten, gilt der eigentliche Kaufgegenstand als von der Käuferseite zum zweiten Übergabetermin übernommen. Das gleiche gilt, wenn die Käuferseite ungerechtfertigt die Übernahme des Kaufgegenstandes oder die Unterfertigung des Übergabeprotokolls oder den Zutritt zum eigentlichen Vertragsobjekt zwecks Mängelbehebung verweigert. 5.3.Bei der Übergabe ist ein Übergabeprotokoll zu errichten und von beiden Vertragsparteien bzw. deren Vertretern zu unterfertigen. Etwaige noch ausstehende Leistungen sowie sichtbare Mängel sind in das Übergabeprotokoll aufzunehmen. Unwesentliche Mängel und Mängel, die einer Benützung des eigentlichen Kaufgegenstandes nicht entgegenstehen, sowie der Umstand, dass Sonderwünsche entsprechend dem Inhalt der zugrundeliegenden Vereinbarung noch nicht oder noch nicht gänzlich ausgeführt wurden, hindern die Übernahme/Übergabe nicht. Dasselbe gilt für geringfügige Mängel, wie sie nach den Ö-NORMEN toleriert werden (wie etwa leichte Putz- und Bodenunebenheiten, Haarrisse), für welche nicht Gewähr zu leisten ist. Die Verkäuferseite hat die noch ausstehenden Leistungen innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu erbringen und die Beseitigung der im Übergabeprotokoll von beiden Vertragsparteien festgestellten Mängel zu veranlassen. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Feststellung der erfolgten Durchführung. Die Käuferseite verpflichtet sich, den bauausführenden Unternehmen an Werktagen während der gewöhnlichen Arbeitszeit den Zugang zum eigentlichen Kaufgegenstand zu ermöglichen.
Übergabe. 35.1. Falls im VERTRAG nicht eine einmalige Auslieferung vereinbart wird, kann die Übergabe der vertragsgegenständlichen Güter durch den LIEFERANTEN in geteilten Lieferungen erfolgen. 35.2. Falls die vertragsgegenständlichen Güter nicht mehr lieferbar sind, behält sich der LIEFERANT das Recht vor, Produkte mit gleichwertigen oder besseren technischen Merkmalen ohne Aufpreis zu Lasten des KUNDEN zu liefern. 35.3. Der KUNDE ist für Lieferverzögerungen und/oder nicht erfolgte Zustellung verantwortlich, die ihm zuschreibbar sind, und enthebt und befreit den LIEFERANTEN von jeglicher Folgehaftung. Davon unbeschadet bleibt das Recht des LIEFERANTEN, den VERTRAG aufzuheben.
Übergabe. Die Verpächterin übergibt dem Pächter bei Pachtbeginn den Pachtgegenstand.
Übergabe. Soweit es sich bei den VERTRAGSLEISTUNGEN um kaufvertragliche Leistungen handelt und/oder eine Übergabe vereinbart ist, zeigt der AN die Übergabe der VERTRAGSLEISTUNGEN mindestens zehn (10) Arbeitstage vor der beabsichtigten Übergabe in TEXTFORM an und stimmt mit dem AG Übergabeort und -zeitpunkt ab.
Übergabe. 1. Der Vertragspartner erhält die für die Ausübung der jeweils eingeräumten Lizenz erforderliche Anzahl von Vervielfältigungsstücken der Standardsoftware in maschinenlesbarer Form, nach Xxxx von uns entweder gespeichert auf Datenträgern oder bereitgestellt zum Abruf per Datenfernübertragung. 2. Der Vertragspartner erhält ferner pro Vervielfältigungsstück der Standardsoftware ein Exemplar der von uns erstellten bzw. vom dritten Hersteller geschaffenen und uns zur Überlassung an den Vertragspartner zur Verfügung gestellten Anwenderdokumentation. Diese Verpflichtung können wir auch durch die Einrichtung einer in der Standardsoftware eingearbeiteten elektronischen Hilfe oder durch die Möglichkeit, die Anwenderdokumentation direkt aus der Standardsoftware abzurufen, erfüllen. 3. Der Vertragspartner hat uns zur Weiterleitung an den Hersteller für verwendete Fremdprodukte die jeweiligen Installationsorte des Lizenzgegenstandes schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für Veränderungen des Installationsortes sowie für eine etwaige Veräußerung des Lizenzgegenstandes.
Übergabe. Verschlossene Depots sind solche, bei denen ausschliesslich eine Verwahrung ohne Vornahme von Verwaltungshandlungen erfolgt. Sie müssen derart verpackt und verschlossen sein, dass das Öffnen ohne Verletzen des Siegels, der Plombe oder der Umhüllung nicht möglich ist. Die Umhüllung ist mit der genauen Adresse des Kunden und in der Regel mit einer Wertangabe zu versehen.
Übergabe. Das Gerät wird in einem sauberen und technisch einwandfreien Zustand persönlich übergeben. Evtl. Mängel oder Schäden sind durch den Mieter vor der Nutzung anzuzeigen.
Übergabe. Der Auftragnehmer trägt die Kosten und das Risiko des Transportes bis zur Übergabe am Erfüllungsort; dies gilt auch für Versendungskäufe. Das Risiko der Beschädigung sowie des Verlustes geht mit Übergabe der Ware an den Auftraggeber über.
Übergabe. Die Hausmeister weisen die Mieter bei der Raumnutzung ein. Sie sprechen mit den Mietern ab, wie und wann sie erreichbar sind. Ihren Anweisungen ist innerhalb des Nutzungsverhältnisses Folge zu leisten.