Überstundenvergütung Musterklauseln

Überstundenvergütung. 2.1. Die Überstundenvergütung besteht aus der Grundstundenvergütung und einem Zuschlag.
Überstundenvergütung. Die Überstundenzulage wird auf die festgelegten Stundenlohnsätze der Tabelle in § 11 be- rechnet. Wenn der Arbeitgeber Akkordarbeit außerhalb der normalen Arbeitszeit verlangt, wird den Arbeitern über den Akkord hinaus noch die Überstundenzulage ausgezahlt (vgl. Tabelle in § 14. Bei der Berechnung der Überstunden wird die für Essen und Ruhepausen aufgewendete Zeit abgezogen (vgl. jedoch § 17, Sonderbestimmung S/C). Ebenso wird versäumte Zeit der Nor- malarbeitszeit des betreffenden Tages von der Überstundenzeit abgezogen, außer wenn das Versäumnis auf einem Grund beruht, der dem Arbeiter nicht zur Last gelegt werden kann und der dem Arbeitgeber rechtzeitig gemeldet wurde und von diesem akzeptiert wurde. Wenn ein Betrieb für kürzere oder längere Zeit die Betriebstätigkeit so einschränkt, dass die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit verkürzt wird, wird Überstundenzulage erst ab der Uhrzeit berechnet, bei der sie unter normalen Verhältnissen fällig würde. Der dänische Verfassungstag zählt als Feiertag. Eine Verschlechterung etwaiger bestehender, günstigerer Betriebsvereinbarungen zur Über- stundenvergütung unter Berufung auf oben genannte Bestimmungen ist nicht zulässig. Die Organisationen sind sich einig, dass Überstunden so weit als möglich vermieden werden sollten, dass aber Umstände auftreten können, die Überstunden aus Rücksicht auf betriebli- che Aspekte des Unternehmens oder die rechtzeitige Erledigung eingegangener Aufträge, Verpflichtungen usw. erforderlich machen. Bezahlt werden für Überstunden mindestens halbe Stunden. Für Arbeit an arbeitsfreien Tagen werden mindestens 4 Stunden bezahlt.
Überstundenvergütung. Überstunden sind mit einem Zuschlag von 50 % des auf die einzelne Arbeitsstunde entfallenden Normal- xxxxxx/-gehaltes zu vergüten.
Überstundenvergütung. Für Überstunden gebührt ein Zuschlag von 50% oder eine Abgeltung durch Zeitausgleich. Der Überstundenzuschlag ist auch bei der Bemessung des Zeitausgleiches zu berücksichtigen. In vielen Kollektivverträgen sind für Nacht-, Feiertags- und Sonntagsarbeit 100%ige Zuschläge vorgesehen. Mangels abweichender Vereinbarung (Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag) sind Überstunden in Geld abzugelten. Der Berechnung des Zuschlages ist der Normallohn zugrunde zu legen. Der Kollektivvertrag kann eine abweichende Berechnungsart vorsehen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

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  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.