Übertragbarkeit Musterklauseln

Übertragbarkeit. Solange die Zuordnung der Eigentumsverhältnisse an den Schuldverschreibungen durch die LSI Token nachgewiesen wird (also keine Änderung des Nachweissystems gemäß Ziff. 2.3 der Schuldverschreibungsbedingungen erfolgt ist), können die Schuldverschreibungen ausschließlich im Wege der Vertragsübernahme (d.h. unter Einschluss sämtlicher Rechte und Pflichten aus diesen Schuldverschreibungsbedingungen) und nur mit Zustimmung der Emittentin, übertragen werden. Die Emittentin stimmt hiermit vorbehaltlos jeder Vertragsübernahme zu, die zugunsten eines Vertragsübernehmers erfolgt, der eine von der Emittentin zur Verfügung gestellte KYC/AML-Prüfung erfolgreich absolviert hat (jeweils ein „Bestätigter Erwerber“). Die teilweise Übertragung von Ansprüchen aus den Schuldverschreibungen ist nicht zulässig. Eine Vertragsübernahme ist zudem nur dann wirksam, wenn die technische Übertragung des LSI Token an den jeweiligen Bestätigten Erwerber erfolgt ist und in mindestens zwölf (12) aufeinanderfolgenden Blöcken auf der FinX Blockchain nach dem Block, der erstmals die Übertragung des betreffenden LSI Token ausweist, nachgewiesen werden kann. Zwischen dem Beginn (0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Nachweisstichtages und dem Ende (24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Zinszahlungstages können die LSI Token und die durch diese repräsentierten Schuldverschreibungen nicht übertragen werden (vgl. Ziff. 4.7 der Schuldverschreibungsbedingungen). Für den Fall einer Ersatzverbriefung erfolgt die Übertragung des Eigentumsrechts an den verbrieften Schuldverschreibungen durch deren Übergabe im rechtlichen Sinne, d.h. durch Besitzanweisung an den Verwahrer der Sammelurkunde. Die Besitzanweisungen treten nach außen durch Depotbuchungen in Erscheinung. Private Key. Die materielle Berechtigung der Schuldverschreibungsinhaber an der betreffenden Schuldverschreibung wird durch die Zuordnung eines geheimen Zugangsschlüssels („Private Key“) nachgewiesen. In Zweifelsfällen kann der Nachweis der materiellen Berechtigung der Schuldverschreibungsinhaber an der betreffenden Schuldverschreibung ausnahmsweise auch auf andere geeignete Weise erbracht werden.
Übertragbarkeit. Solange die Zuordnung der Eigentumsverhältnisse an den Schuldverschreibungen durch die GPA Token nachgewiesen wird (also keine Änderung des Nachweissystems gemäß Ziff. 2.3 der Schuldverschreibungsbedingungen erfolgt ist), können die Schuldverschreibungen ausschließlich im Wege der Vertragsübernahme (d.h. unter Einschluss sämtlicher Rechte und Pflichten aus diesen Schuldverschreibungsbedingungen) und nur mit Zustimmung der Emittentin, übertragen werden. Die Emittentin stimmt hiermit vorbehaltlos jeder Vertragsübernahme zu, die zugunsten eines Vertragsübernehmers erfolgt, der eine von der Emittentin zur Verfügung gestellte KYC/AML-Prüfung erfolgreich absolviert hat (jeweils ein „Bestätigter Erwerber“). Die teilweise Übertragung von Ansprüchen aus den Schuldverschreibungen ist nicht zulässig. Eine Vertragsübernahme ist zudem nur dann wirksam, wenn die technische Übertragung des GPA Token an den jeweiligen Bestätigten Erwerber erfolgt ist und in mindestens zwölf (12) aufeinanderfolgenden Blöcken auf der FinX Blockchain nach dem Block, der erstmals die Übertragung des betreffenden GPA Token ausweist, nachgewiesen werden kann. Für den Fall einer Ersatzverbriefung erfolgt die Übertragung des Eigentumsrechts an den verbrieften Schuldverschreibungen durch deren Übergabe im rechtlichen Sinne, d.h. durch Besitzanweisung an den Verwahrer der Sammelurkunde. Die Besitzanweisungen treten nach außen durch Depotbuchungen in Erscheinung. Private Key. Die materielle Berechtigung der Schuldverschreibungsinhaber an der betreffenden Schuldverschreibung wird durch die Zuordnung eines geheimen Zugangsschlüssels („Private Key“) nachgewiesen. In Zweifelsfällen kann der Nachweis der materiellen Berechtigung der Schuldverschreibungsinhaber an der betreffenden Schuldverschreibung ausnahmsweise auch auf andere geeignete Weise erbracht werden.
Übertragbarkeit. Solange die Zuordnung der Eigentumsverhältnisse an den BKC- Schuldverschreibungen durch die BKC Token nachgewiesen wird (also keine Änderung des Nachweissystems gemäß Ziff. 2.3 der Schuldverschreibungsbedingungen erfolgt ist), können die BKC-Schuldverschreibungen ausschließlich im Wege der Vertragsübernahme (d.h. unter Einschluss sämtlicher Rechte und Pflichten aus diesen Schuldverschreibungsbedingungen) und nur mit Zustimmung der Emittentin, übertragen werden. Die Emittentin stimmt hiermit vorbehaltlos jeder Vertragsübernahme zu, die zugunsten eines Vertragsübernehmers erfolgt, der eine von der Emittentin zur Verfügung gestellte KYC/AML-Prüfung erfolgreich absolviert hat (jeweils ein „Bestätigter Erwerber“). Die teilweise Übertragung von Ansprüchen aus einer BKC-Schuldverschreibung ist nicht zulässig. Eine Vertragsübernahme ist zudem nur dann wirksam, wenn die technische Übertragung des BKC Token an den jeweiligen Bestätigten Erwerber erfolgt ist und in mindestens zwölf (12) aufeinanderfolgenden Blöcken auf der FinX Blockchain nach dem Block, der erstmals die Übertragung des betreffenden BKC Token ausweist, nachgewiesen werden kann. Zwischen dem Beginn (0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Nachweisstichtages und dem Ende (24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Zinszahlungstages können die BKC Token und die durch diese repräsentierten BKC-Schuldverschreibungen nicht übertragen werden (vgl. Ziff. 4.6 der Schuldverschreibungsbedingungen). Für den Fall einer Ersatzverbriefung erfolgt die Übertragung des Eigentumsrechts an den verbrieften Schuldverschreibungen durch deren Übergabe im rechtlichen Sinne, d.h. durch Besitzanweisung an den Verwahrer der Sammelurkunde. Die Besitzanweisungen treten nach außen durch Depotbuchungen in Erscheinung.
Übertragbarkeit. Der vorliegende VERTRAG wird spezifisch zwischen den Parteien geschlossen. Sofern im vorliegenden VERTRAG nicht anders vereinbart, darf keine Partei ihre Rechte und Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Parteien übertragen oder abtreten oder entsprechende Unterlizenzen vergeben.
Übertragbarkeit. ◼ Sollte sich am Tag des Schadensfalls herausstellen, dass einzelne Versicherungssummen die Beträge überschreiten, die sich aus den vereinbarten Bewertungsmodalitäten ergeben, so wird der Mehrbetrag auf die Beträge für unzureichend versicherte – beschädigte oder unbeschädigte – Güter anteilig zum Fehlbetrag und proportional zu den angewandten Prämiensätzen aufgeteilt. ◼ Die Übertragbarkeit wird nur für Güter gewährt, die zur selben Einheit gehören und sich am selben Ort befinden. In Bezug auf die Garantie „Diebstahl“ gilt die Übertragbarkeit nur für den Inhalt.
Übertragbarkeit. Elavon kann ihre Rechte, Vorteile oder Verpflichtungen aus diesem Vertrag ganz oder teilweise, insbesondere durch Vertragsübernahme, Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen und/oder Rechten, Novation oder eine ähnliche Konstruktion oder Vereinbarung, ohne Zustimmung des Vertragsunternehmens an einen Dritten abtreten oder auf diesen übertragen. Sofern auch Verpflichtungen übertragen werden (z.B. bei einer Vertragsübernahme), können diese Verpflichtungen ohne Zustimmung des Vertragsunternehmens nur an einen Dritten übertragen werden, der in der Lage ist, die übertragenen Dienste zu erbringen, und die hierfür erforderliche Eignung, Solvenz sowie die gegebenenfalls erforderliche aufsichtsrechtliche Erlaubnis (insbesondere als Einlagenkreditinstitut, E-Geld-Institut oder Zahlungsinstitut) besitzt, und wenn Elavon das Vertragsunternehmen mit angemessener Frist unter Angabe von Einzelheiten zu dem Dritten schriftlich über die Übertragung von Verpflichtungen in Kenntnis setzt. Das Vertragsunternehmen unterzeichnet auf Verlangen und auf Kosten von Elavon Dokumente, um die Übertragung zu vereinfachen oder zu dokumentieren.
Übertragbarkeit. Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag gelten nur für den Nutzungsrechtinhaber persönlich. Mit schriftlicher Zustimmung der Gesellschaft kann der Nutzer den Nutzungsvertrag auf Dritte übertragen.
Übertragbarkeit. Die Übertragung von Rechten und/oder Pflichten des Händlers aus den Vertragsverhältnissen mit einem Verkäufer oder der AUTO1 bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung dieses Verkäufers bzw. der AUTO1.
Übertragbarkeit. 16.1 Der Kunde darf die Software Dritten nur überlassen, wenn sich der Dritte ausdrücklich mit der Weitergeltung der AGB der NEVARIS auch ihm gegenüber einverstanden erklärt. 16.2 Die Überlassung ist nur komplett und nicht in Teilen möglich. Das bedeutet insbesondere eine Aufspaltung erworbener Lizenzvolumenpakete ist nicht zulässig. 16.3 Im Falle der Überlassung muss der Kunde dem Dritten sämtliche Softwarekopien einschließlich einer gegebenenfalls vorhandenen Sicherungskopie übergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten und die vollständige Übergabe bzw. Vernichtung NEVARIS auf Anforderung schriftlich bestätigen. Infolge der Überlassung erlischt das Recht des Kunden zur Softwarenutzung. Der Kunde ist verpflichtet, XXXXXXX den Namen und die vollständige Anschrift des Dritten schriftlich mitzuteilen sowie eine schriftliche Übernahmeerklärung des Dritten vorzulegen, nach der der Dritte die bezüglich der Software bestehenden vertraglichen Verpflichtungen und Vereinbarungen (z.B. Lizenzvereinbarungen, Wartungsvereinbarung etc.) mit NEVARIS übernimmt und die gegebenenfalls entstehenden Kosten einer Übertragung des Vertrags auf den Dritten verpflichtet zu tragen. 16.4 Der Kunde darf die Software Dritten nicht entgeltlich auf Zeit überlassen (z.B. Vermietung, Leasing, Unterlizenzierung), insbesondere nicht im Wege des Application Service Providing oder Host Providing sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich durch NEVARIS erlaubt wurde. 16.5 Ebenso darf der Kunde die Software Dritten nicht unentgeltlich auf Zeit überlassen (z.B. Leihe). 16.6 Dem Kunden ist es auch nicht gestattet, Dritten die Nutzung oder Verwaltung der Software (einschließlich Timesharing oder Auslagerung) zu gestatten. 16.7 Der Kunde darf die Software Dritten (einschließlich seiner Mitarbeiter) nicht überlassen, wenn der begründete Verdacht besteht, der Dritte werde die Vertragsbedingungen und/oder Stand: April 2022 diese AGB der NEVARIS verletzen, insbesondere unerlaubte Vervielfältigungen herstellen.