Abgasanlagen Musterklauseln

Abgasanlagen. 5.9. Verwendung von Druckgasen, Flüssiggasen, brennbaren Flüssigkeiten, Brennpasten und anderen Brennstoffen
Abgasanlagen. Brennbare, gesundheitsschädliche oder die Veranstaltungsteilnehmer belästigender Dämpfe und Gase müssen über eine Abgasleitung abgeleitet werden. Die Abzüge dürfen ausschließlich von der Messe München GmbH oder einer von ihr beauftragten Firma montiert werden. Den Bestellungen (Vordruck „Wrasen- und Rauchgasabzüge Hallen“ in den Bestellformularen für Ausstellerservices bzw. auf Anfrage bei der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der Messe München GmbH) ist eine Grundrissskizze beizufügen, aus der die gewünschte Platzierung der Abzüge ersichtlich ist. Die Verwendung von Druckgasen, Flüssiggasen und brennbaren Flüssigkeiten ist grundsätzlich verboten. Eine Ausnahmebewilligung, die mit dem Vordruck „Anmeldung für vorbeugenden Brand- schutz“ zu beantragen ist, kann von der Branddirektion München erteilt werden. Voraussetzung für eine Ausnahmebewilligung der Branddirektion München ist, dass die beantragte Verwendung von Druckgasen, Flüssiggasen oder brennbaren Flüssigkeiten für den Betrieb oder die Vorführung von Exponaten erforderlich sind. Auf die Erteilung der Ausnahmebewilligung besteht kein Anspruch. Leere Behälter, in denen Druckgase, Flüssiggase oder brennbare Flüssigkeiten enthalten waren, dürfen nicht am Stand und in der Halle aufbewahrt oder gelagert werden. Für Geräte und Anlagen, die nicht zur Vorführung betrieben werden, sind nur Leerflaschen zulässig. Diese sind augenschein- lich als solche zu kennzeichnen. Eine Vorratslagerung in der Halle ist grundsätzlich verboten. Auf dem Messestand ist ein amtlich zugelassener Feuerlöscher PG 6 nach DIN 14406 bzw. DIN EN 3 bereitzuhalten.
Abgasanlagen. 5.6.5. Exhaust gas systems
Abgasanlagen. Bei Inbetriebnahme von Grillgeräten, Backöfen etc. und bei der Zuberei- tung von Speisen auf offener Flamme ist die Installation eines Rauch- oder Wrasenabzuges erforderlich. Gesundheitsschädigende oder die Allgemeinheit belästigende Dämpfe oder Gase sind entsprechend den behördlichen Vorschriften ins Freie ab- zuleiten. Abzugshauben und deren Abzugsvorrichtungen sind so zu kon- struieren und zu montieren, dass ein Abführen der Dämpfe und Gase ge- währleistet ist. Alle hierfür erforderlichen Installationen, z. X. Xxxxxx, Rohrleitungen, Ventilatoren sind aus nichtbrennbaren Materialien herzu- stellen und betriebssicher zu befestigen. In der Halle 3, der Galeria, allen Foyers, sowie den Kongressräumlichkeiten sind aufgrund der vorhande- nen Sprinkleranlagen Vorsorgemaßnahmen gegen Überhitzung der Sprinklerköpfe erforderlich. Da die Installationsmöglichkeiten und die Abführung von Rauch- und Wra- senabzügen in den Hallen sehr unterschiedlicher Art sind, ist in jedem Fall die Genehmigung einzuholen. Werden Dämpfe oder Gase in jeglicher Form ungefiltert abgeleitet, behält sich die MESSE ESSEN GmbH vor, entstehende Schäden und Verunreini- gungen dem Verursacher in Rechnung zu stellen.

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