Ableben des Kunden. Der Vermögensverwaltungsvertrag bleibt auch nach dem Ableben des Kunden bestehen. Der oder die Erben haben dem Vermögensverwalter gegenüber ihre Berechtigung durch Vorlage einer Ausfertigung des Erbscheins oder der beglaubigten Abschrift des Protokolls über die Eröffnung der Verfügung(en) von Todes wegen nachzuweisen Sind mehrere Erben vorhanden, so ist der Vermögensverwalter lediglich verpflichtet, die Korrespondenz mit einem gemeinsamen Bevollmächtigten der Erben zu führen. Der Widerruf eines oder mehrerer Erben oder eines Testamentsvollstreckers bringt den Auftrag und die Vollmacht für sämtliche Erben zum Erlöschen. Ist ein Testamentsvollstrecker berufen, so wird der Vermögensverwalter die Korrespondenz mit diesem führen. Der Testamentsvollstrecker hat sich durch Vorlage einer Ausfertigung des Testamentsvollstreckerzeugnisses zu legitimieren.
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Samples: Vermögensverwaltungsvertrag, Vermögensverwaltungsvertrag, Vermögensverwaltungsvertrag
Ableben des Kunden. Der Vermögensverwaltungsvertrag bleibt auch nach dem Ableben des Kunden bestehen. Der oder die Erben haben dem Vermögensverwalter gegenüber ihre Berechtigung durch Vorlage einer Ausfertigung des Erbscheins oder der beglaubigten Abschrift des Protokolls über die Eröffnung der Verfügung(en) von Todes wegen nachzuweisen nachzuweisen. Sind mehrere Erben vorhanden, so ist der Vermögensverwalter Vermögensverwal- ter lediglich verpflichtet, die Korrespondenz mit einem gemeinsamen Bevollmächtigten der Erben zu führen. Der Widerruf eines oder mehrerer Erben oder eines Testamentsvollstreckers Testa- mentsvollstreckers bringt den Auftrag und die Vollmacht für sämtliche Erben zum Erlöschen. Ist ein Testamentsvollstrecker Testaments- vollstrecker berufen, so wird der Vermögensverwalter die Korrespondenz mit diesem führen. Der Testamentsvollstrecker Testamentsvoll- strecker hat sich durch Vorlage einer Ausfertigung des Testamentsvollstreckerzeugnisses zu legitimieren.
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