Abschlagszahlung. Ist kein individueller Zahlungsplan vereinbart, kann für Teilleistungen in Höhe des Wertzuwachses eine Abschlagszahlung verlangt werden. Wesentliche Mängel berechtigen nur zu einem angemessenen Einbehalt, in der Regel in Höhe des zweifachen voraussichtlichen Mängelbeseitigungsaufwandes.
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Samples: glas-linke.de, www.bieberbach-bauglaserei.de, hemminger-einrichtung.de
Abschlagszahlung. Ist kein individueller Zahlungsplan vereinbart, kann für Teilleistungen in Höhe des Wertzuwachses eine Abschlagszahlung Abschlagzahlung verlangt werden. Wesentliche Mängel berechtigen nur zu einem angemessenen Einbehalt, in der Regel zum Einbehalt in Höhe des zweifachen voraussichtlichen Mängelbeseitigungsaufwandes.
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Samples: selders-tischlerei.de