Common use of Abschlagszahlung Clause in Contracts

Abschlagszahlung. (1) Die SWG verlangt für das nach der letzten Abrechnung bzw. nach Vertragsbeginn verbrauchte Erdgas Abschlagszahlungen. Bei jährlicher Abrechnung werden monatlich gleichbleibende Abschlagszahlungen erhoben. Diese sind anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. (2) Ändern sich die Preise, so können die nach der Preisänderung anfallenden Abschlagszahlungen mit dem Vomhundertsatz der Preisänderung entsprechend angepasst werden. (3) Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so hat die SWG den übersteigenden Betrag unverzüglich zu erstatten, spätestens aber mit der nächsten Abschlagsforderung zu verrechnen. Nach Beendigung des Versorgungsverhältnisses sind zu viel gezahlte Abschläge unverzüglich zu erstatten.

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Samples: Gaslieferungsvertrag, Energy Supply Agreement

Abschlagszahlung. (1) Die SWG verlangt für das die nach der letzten Abrechnung bzw. nach Vertragsbeginn verbrauchte Erdgas Elektrizität Abschlagszahlungen. Bei jährlicher Abrechnung werden monatlich gleichbleibende Abschlagszahlungen erhoben. Diese sind anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. (2) Die Abschlagszahlungen werden zu den von der SWG angegebenen Zeitpunkten fällig oder sofern nicht anders angegeben immer am letzten Werktag des jeweiligen Monats. (3) Ändern sich die Preise, so können die nach der Preisänderung anfallenden Abschlagszahlungen mit dem Vomhundertsatz der Preisänderung entsprechend angepasst werden. (34) Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so hat die SWG den übersteigenden Betrag unverzüglich zu erstatten, spätestens aber mit der nächsten Abschlagsforderung zu verrechnen. Nach Beendigung des Versorgungsverhältnisses sind zu viel gezahlte Abschläge unverzüglich zu erstatten.

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Samples: Energielieferungsvertrag

Abschlagszahlung. (1) Die SWG verlangt für das die nach der letzten Abrechnung bzw. nach Vertragsbeginn verbrauchte Erdgas Elektrizität Abschlagszahlungen. Bei jährlicher Abrechnung werden monatlich gleichbleibende Abschlagszahlungen erhoben. Diese sind anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. (2) Ändern sich die Preise, so können die nach der Preisänderung anfallenden Abschlagszahlungen mit dem Vomhundertsatz der Preisänderung entsprechend angepasst werden. (3) Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so hat die SWG den übersteigenden Betrag unverzüglich zu erstatten, spätestens aber mit der nächsten Abschlagsforderung zu verrechnen. Nach Beendigung des Versorgungsverhältnisses sind zu viel gezahlte Abschläge unverzüglich zu erstatten.

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Samples: Stromlieferungsvertrag