Common use of Abschlagszahlungen Clause in Contracts

Abschlagszahlungen. 2.1 Wird der Verbrauch für mehrere Monate abgerechnet, so kann der Versorger auf der Grundlage des nach der letzten Abrechnung verbrauchten Gases für die Zukunft Abschlagszahlungen verlangen. Diese sind anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde in Textform glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies vom Versorger angemessen zu berücksichtigen. 2.2 Macht der Versorger von seinem Recht Gebrauch, vom Kunden Abschlagszahlungen zu verlangen, so hat der Kunde die Abschlagszahlungen in der festgelegten Höhe und zu den vom Versorger hierzu bestimmten Terminen zu bezahlen. 2.3 Ändern sich die Preise für die Versorgung des Kunden durch den Versorger, so können die nach der Preisanpassung anfallenden Abschlagszahlungen mit dem Vomhundertsatz der Preisanpassung vom Versorger entsprechend angepasst werden. 2.4 Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so wird der übersteigende Betrag zeitnah vom Versorger an den Kunden erstattet, spätestens wird er mit der nächsten Abschlagsforderung zugunsten des Kunden verrechnet. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden vom Versorger zu viel gezahlte Abschläge zeitnah an den Kunden erstattet.

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Samples: Vertrag Über Die Lieferung Von Energie, Gas Supply Agreement

Abschlagszahlungen. 2.1 Wird der Verbrauch für mehrere Monate abgerechnet, so kann der Versorger 8.1 Die BEW erhebt Teilbeträge als Abschlagszahlungen auf der Grundlage des nach der letzten Abrechnung verbrauchten Gases für die Zukunft Abschlagszahlungen verlangenden zu erwartenden Abrechnungsbetrag. Diese sind Die Abschlagszahlung wird anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnenberechnet. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde in Textform glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies vom Versorger angemessen zu berücksichtigen. 2.2 Macht der Versorger von seinem Recht Gebrauch, vom Kunden Abschlagszahlungen zu verlangen, so hat der Kunde die Abschlagszahlungen in der festgelegten Höhe und zu den vom Versorger hierzu bestimmten Terminen zu bezahlen. 2.3 8.2 Ändern sich die Preise für die Versorgung des Kunden durch den VersorgerPreise, so können die nach der Preisanpassung Preis- änderung anfallenden Abschlagszahlungen mit dem Vomhundertsatz Vom- hundertsatz der Preisanpassung vom Versorger Preisänderung entsprechend angepasst werden. 2.4 8.3 Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen Abschlags- zahlungen verlangt wurden, so wird ist der übersteigende Betrag zeitnah vom Versorger an den Kunden erstattetunverzüglich zu erstatten, spätestens wird er aber mit der nächsten Abschlagsforderung zugunsten des Kunden verrechnetzu verrechnen. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden vom Versorger Versorgungsverhältnisses sind zu viel gezahlte Abschläge zeitnah an den unverzüglich zu erstatten. 8.4 Eingehende Zahlungen des Kunden, die nicht zur Tilgung sämtlicher rückständiger Forderungen aus diesem Energieliefervertrag genügen, werden von der BEW unter Abbedingung von § 366 Abs. 1 BGB mit diesen in der Reihenfolge gem. § 366 Abs. 2 BGB verrechnet. Bei der Berechnung rückständiger Forderungen bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristgerecht sowie schlüssig beanstandet hat. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwischen der BEW und dem Kunden erstattetnoch nicht fällig sind oder die aus einer noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preiserhöhung der BEW resultieren.

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Samples: Energieliefervertrag, Energieliefervertrag

Abschlagszahlungen. 2.1 Wird der Verbrauch für mehrere Monate abgerechnet, so 10.1. Die evb kann der Versorger auf der Grundlage des nach der letzten Abrechnung verbrauchten Gases für die Zukunft Abschlagszahlungen verbrauchte Gasmenge eine Abschlagszahlung verlangen. Diese sind ist anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung Abschlags- zahlung entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnenbe- rechnen. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung Ab- schlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde in Textform glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies vom Versorger angemessen zu berücksichtigen. 2.2 Macht der Versorger von seinem Recht Gebrauch, vom Kunden Abschlagszahlungen zu verlangen, so hat der Kunde die Abschlagszahlungen in der festgelegten Höhe und zu den vom Versorger hierzu bestimmten Terminen zu bezahlen. 2.3 10.2. Ändern sich die Preise für die Versorgung des Kunden durch den VersorgerPreise, so können die nach der Preisanpassung Preisänderung anfallenden Abschlagszahlungen Ab- schlagszahlungen mit dem Vomhundertsatz der Preisanpassung vom Versorger Preisänderung entsprechend angepasst an- gepasst werden. 2.4 10.3. Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurdenwur- den, so wird der übersteigende hat die evb den übersteigenden Betrag zeitnah vom Versorger an den Kunden erstattetunverzüglich zu erstatten, spätestens wird er spä- testens aber mit der nächsten Abschlagsforderung zugunsten des Kunden verrechnetzu verrechnen. Nach Beendigung Beendi- gung des Vertragsverhältnisses werden vom Versorger Versorgungsverhältnisses sind zu viel gezahlte Abschläge zeitnah an den Kunden erstattetunverzüglich zu erstatten.

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Samples: Erdgasliefervertrag, Erdgasliefervertrag

Abschlagszahlungen. 2.1 2.1. Wird der Verbrauch für mehrere Monate abgerechnet, so kann der Versorger auf der Grundlage des nach der letzten Abrechnung verbrauchten Gases für die Zukunft Abschlagszahlungen verlangen. Diese sind anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung Abschlagszahlungen entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach vorhergehenden Abrechnungszeit- raum oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer KundenKunden zu bemessen. Macht der Kunde in Textform ein Haushaltskunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies vom Versorger angemessen zu berücksichtigen. 2.2 2.2. Macht der Versorger von seinem Recht Gebrauch, vom Kunden Abschlagszahlungen zu verlangen, so hat der Kunde die Abschlagszahlungen in der festgelegten Höhe und zu den vom Versorger hierzu bestimmten Terminen Termi- nen zu bezahlen. 2.3 2.3. Ändern sich die Preise für die Versorgung des Kunden durch den Versorger, so können die nach der Preisanpassung Preisan- passung anfallenden Abschlagszahlungen mit dem Vomhundertsatz der Preisanpassung vom Versorger entsprechend ent- sprechend angepasst werden. 2.4 2.4. Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so wird der übersteigende Betrag zeitnah vom Versorger an den Kunden erstattet, spätestens wird er mit der nächsten Abschlagsforderung zugunsten des Kunden verrechnet. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden vom Versorger zu viel gezahlte Abschläge zeitnah an den Kunden erstattet.

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Samples: Sondervertrag Gasfix, Sondervertrag Gasfix

Abschlagszahlungen. 2.1 Wird der Verbrauch für mehrere Monate abgerechnet, so kann der Versorger auf der Grundlage des nach der letzten Abrechnung verbrauchten Gases für die Zukunft Abschlagszahlungen Ab- schlagszahlungen verlangen. Diese sind anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung Abschlagszahlun- gen entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach vorhergehenden Abrechnungszeitraum oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer KundenKunden zu bemessen. Macht der Kunde in Textform ein Haus- haltskunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies vom Versorger Ver- sorger angemessen zu berücksichtigen. 2.2 Macht der Versorger von seinem Recht Gebrauch, vom Kunden Abschlagszahlungen zu verlangen, so hat der Kunde die Abschlagszahlungen in der festgelegten Höhe und zu den vom Versorger hierzu bestimmten Terminen zu bezahlen. 2.3 Ändern sich die Preise für die Versorgung des Kunden durch den Versorger, so können die nach der Preisanpassung anfallenden Abschlagszahlungen mit dem Vomhundertsatz der Preisanpassung vom Versorger entsprechend angepasst werden. 2.4 Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so wird der übersteigende Betrag zeitnah vom Versorger an den Kunden erstattet, spätestens spätes- tens wird er mit der nächsten Abschlagsforderung zugunsten des Kunden verrechnet. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden vom Versorger zu viel gezahlte Abschläge Ab- schläge zeitnah an den Kunden erstattet.

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Samples: Gasliefervertrag

Abschlagszahlungen. 2.1 Wird der Verbrauch für mehrere Monate abgerechnet, so kann der Versorger auf der Grundlage des nach der letzten Abrechnung verbrauchten Gases Stroms für die Zukunft Abschlagszahlungen verlangen. Diese sind anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde in Textform glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies vom Versorger angemessen zu berücksichtigen. 2.2 Macht der Versorger von seinem Recht Gebrauch, vom Kunden Abschlagszahlungen zu verlangen, so hat der Kunde die Abschlagszahlungen in der festgelegten Höhe und zu den vom Versorger hierzu bestimmten Terminen zu bezahlen. 2.3 Ändern sich die Preise für die Versorgung des Kunden durch den Versorger, so können die nach der Preisanpassung anfallenden Abschlagszahlungen mit dem Vomhundertsatz der Preisanpassung vom Versorger entsprechend angepasst werden. 2.4 Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so wird der übersteigende über- steigende Betrag zeitnah vom Versorger an den Kunden erstattet, spätestens wird er mit der nächsten Abschlagsforderung zugunsten des Kunden verrechnet. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden vom Versorger zu viel gezahlte Abschläge zeitnah an den Kunden erstattet.

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Samples: Allgemeine Stromlieferbedingungen

Abschlagszahlungen. 2.1 Wird der Verbrauch für mehrere Monate abgerechnet, so kann der Versorger auf der Grundlage des nach der letzten Abrechnung verbrauchten Gases Stroms für die Zukunft Abschlagszahlungen verlangen. Diese sind anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung Abschlagszahlungen entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach vorhergehenden Abrechnungszeitraum oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer KundenKunden zu bemessen. Macht der Kunde in Textform ein Haushaltskunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies vom Versorger angemessen zu berücksichtigen. 2.2 Macht der Versorger von seinem Recht Gebrauch, vom Kunden Abschlagszahlungen zu verlangen, so hat der Kunde die Abschlagszahlungen in der festgelegten Höhe und zu den vom Versorger hierzu bestimmten Terminen zu bezahlen. 2.3 Ändern sich die Preise für die Versorgung des Kunden durch den Versorger, so können die nach der Preisanpassung anfallenden Abschlagszahlungen mit dem Vomhundertsatz der Preisanpassung vom Versorger entsprechend angepasst werden. 2.4 Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so wird der übersteigende Betrag zeitnah vom Versorger an den Kunden erstattet, spätestens wird er mit der nächsten Abschlagsforderung zugunsten des Kunden verrechnet. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden vom Versorger zu viel gezahlte Abschläge zeitnah an den Kunden erstattet.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Abschlagszahlungen. 2.1 2.1. Wird der Verbrauch für mehrere Monate abgerechnet, so kann der Versorger auf der Grundlage des nach der letzten Abrechnung verbrauchten Gases Stroms für die Zukunft Abschlagszahlungen verlangen. Diese sind anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung Abschlagszahlungen entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach vorhergehenden Abrechnungszeit- raum oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer KundenKunden zu bemessen. Macht der Kunde in Textform ein Haushaltskunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies vom Versorger angemessen zu berücksichtigen. 2.2 2.2. Macht der Versorger von seinem Recht Gebrauch, vom Kunden Abschlagszahlungen zu verlangen, so hat der Kunde die Abschlagszahlungen in der festgelegten Höhe und zu den vom Versorger hierzu bestimmten Terminen Termi- nen zu bezahlen. 2.3 2.3. Ändern sich die Preise für die Versorgung des Kunden durch den Versorger, so können die nach der Preisanpassung Preisan- passung anfallenden Abschlagszahlungen mit dem Vomhundertsatz der Preisanpassung vom Versorger entsprechend ent- sprechend angepasst werden. 2.4 2.4. Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so wird der übersteigende Betrag zeitnah vom Versorger an den Kunden erstattet, spätestens wird er mit der nächsten Abschlagsforderung zugunsten des Kunden verrechnet. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden vom Versorger zu viel gezahlte Abschläge zeitnah an den Kunden erstattet.

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Samples: Sondervertrag Stromfix

Abschlagszahlungen. 2.1 10.1 Wird der Verbrauch für mehrere Monate Stromverbrauch jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich abgelesen und abgerechnet, so kann erhebt WEV monatliche, gleich bleibende Abschläge auf die zu erwartende Verbrauchsabrechnung. WEV wird dem Kunden die Höhe der Versorger auf der Grundlage des nach der letzten Abrechnung verbrauchten Gases für die Zukunft Abschlagszahlungen verlangenrechtzeitig mitteilen. Diese sind anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so Deren Höhe bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch Stromverbrauch des Kunden im vorangegangenen Abrech- nungsjahr bzw. bei einem neuen Kunden nach dem durchschnittlichen Stromver- brauch vergleichbarer Kunden. Dabei wird WEV die monatlichen Abschlagszah- lungen so gestalten, dass am Ende der Abrechnungszeitspanne eine möglichst geringe Ausgleichszahlung fällig wird. Macht der Kunde in Textform glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist wird WEV dies vom Versorger angemessen zu berücksichtigen. 2.2 Macht der Versorger von seinem Recht Gebrauch, vom Kunden Abschlagszahlungen zu verlangen, so hat der Kunde die Abschlagszahlungen in der festgelegten Höhe und zu den vom Versorger hierzu bestimmten Terminen zu bezahlen. 2.3 Ändern sich die Preise für die Versorgung des Kunden durch den Versorger, so können die nach der Preisanpassung anfallenden Abschlagszahlungen mit dem Vomhundertsatz der Preisanpassung vom Versorger entsprechend angepasst werden. 2.4 10.2 Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurdenwur- den, so wird ist der übersteigende Betrag zeitnah vom Versorger an den Kunden erstattetunverzüglich zu erstatten, spätestens wird er aber mit der nächsten Abschlagsforderung zugunsten des Kunden verrechnetzu verrechnen. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden vom Versorger Lie- ferverhältnisses sind zu viel gezahlte Abschläge zeitnah an den Kunden erstattetunverzüglich zu erstatten. 10.3 Der Kunde ist verpflichtet, wesentliche Änderungen der Nutzung der Verbrauchs- stelle bzw. des Jahresverbrauchs WEV unverzüglich in Textform mitzuteilen, um weiterhin eine verbrauchsgerechte Abrechnung zu gewährleisten. Durch die Nut- zungs-/Verbrauchsänderung wird gegebenenfalls eine Anpassung der monatli- chen Abschlagszahlungen nach Ziffer 10.1 erforderlich.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Den Tarif Warendorfwärmepumpenstrom

Abschlagszahlungen. 2.1 Wird der Verbrauch für mehrere Monate abgerechnet, so kann der Versorger auf der Grundlage des nach der letzten Abrechnung verbrauchten Gases Stroms für die Zukunft Abschlagszahlungen Ab- schlagszahlungen verlangen. Diese sind anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung Abschlagszahlun- gen entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach vorhergehenden Abrechnungszeitraum oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer KundenKunden zu bemessen. Macht der Kunde in Textform ein Haus- haltskunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies vom Versorger Ver- sorger angemessen zu berücksichtigen. 2.2 Macht der Versorger von seinem Recht Gebrauch, vom Kunden Abschlagszahlungen zu verlangen, so hat der Kunde die Abschlagszahlungen in der festgelegten Höhe und zu den vom Versorger hierzu bestimmten Terminen zu bezahlen. 2.3 Ändern sich die Preise für die Versorgung des Kunden durch den Versorger, so können die nach der Preisanpassung anfallenden Abschlagszahlungen mit dem Vomhundertsatz der Preisanpassung vom Versorger entsprechend angepasst werden. 2.4 Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so wird der übersteigende Betrag zeitnah vom Versorger an den Kunden erstattet, spätestens spätes- tens wird er mit der nächsten Abschlagsforderung zugunsten des Kunden verrechnet. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden vom Versorger zu viel gezahlte Abschläge Ab- schläge zeitnah an den Kunden erstattet.

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Samples: Allgemeine Stromlieferbedingungen

Abschlagszahlungen. 2.1 Wird der Verbrauch für mehrere Monate abgerechnet, so kann der Versorger die infra auf der Grundlage des nach der letzten Abrechnung verbrauchten Gases Stroms bzw. Erdgases für die Zukunft Abschlagszahlungen verlangen. Diese sind anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend Abschlagszahlungen entspre­ chend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach vorhergehenden Abrechnungszeitraum oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer KundenKunden zu bemes­ sen. Macht der Kunde in Textform ein Haushaltskunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich erheb­ lich geringer ist, so ist dies vom Versorger von der infra angemessen zu berücksichtigen. 2.2 berücksichti­ gen. Macht der Versorger die infra von seinem ihrem Recht Gebrauch, vom Kunden Abschlagszahlungen Abschlags­ zahlungen zu verlangen, so hat der Kunde die Abschlagszahlungen in der festgelegten Höhe und zu den vom Versorger von der infra hierzu bestimmten Terminen Ter­ minen zu bezahlen. 2.3 . Ändern sich die Preise für die Versorgung des Kunden durch den Versorgerdie infra, so können die nach der Preisanpassung anfallenden Abschlagszahlungen Abschlagszahlun­ gen mit dem Vomhundertsatz der Preisanpassung vom Versorger entsprechend von der infra ent­ sprechend angepasst werden. 2.4 . Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt ver­ langt wurden, so wird der übersteigende Betrag zeitnah vom Versorger von der infra an den Kunden erstattet, spätestens bzw. wird er mit der nächsten Abschlagsforderung zugunsten des Kunden verrechnet. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden vom Versorger von der infra zu viel gezahlte Abschläge zeitnah an den Kunden erstattet.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Lieferung Von Elektrischer Energie Bzw. Erdgas

Abschlagszahlungen. 2.1 Wird der Verbrauch 10.1 Die TEAG verlangt für mehrere Monate abgerechnet, so kann der Versorger auf der Grundlage des die nach der letzten Abrechnung verbrauchten Gases für die Zukunft bzw. nach Lieferbeginn verbrauchte Elektrizität Abschlagszahlungen. Bei jährlicher Abrechnung werden in der Regel 11 monatlich gleichbleibende Abschlagszahlungen verlangenerhoben. Diese sind anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend dem Verbrauch im zuletzt zu- letzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen. Ist eine solche Berechnung nicht möglichmög- lich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde in Textform glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies vom Versorger angemessen zu berücksichtigen. 2.2 Macht der Versorger von seinem Recht Gebrauch, vom Kunden 10.2 Die Abschlagszahlungen zu verlangen, so hat der Kunde die Abschlagszahlungen in der festgelegten Höhe und werden zu den vom Versorger hierzu bestimmten Terminen zu bezahlenvon der TEAG angegebenen Zeitpunkten fällig und zwar – soweit nicht anders angegeben - immer am letzten Werktag des jeweiligen Monats. 2.3 10.3 Ändern sich die Preise für die Versorgung des Kunden durch den VersorgerPreise, so können die nach der Preisanpassung Preisänderung anfallenden Abschlagszahlungen Ab- schlagszahlungen mit dem Vomhundertsatz der Preisanpassung vom Versorger Preisänderung entsprechend angepasst werden. 2.4 10.4 Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so wird der übersteigende hat die TEAG den übersteigenden Betrag zeitnah vom Versorger an den Kunden erstattetunverzüglich zu erstatten, spätestens wird er aber mit der nächsten Abschlagsforderung zugunsten des Kunden verrechnetzu verrechnen. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden vom Versorger Versorgungsverhältnisses sind zu viel gezahlte Abschläge zeitnah an den Kunden erstattetunverzüglich zu erstatten.

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Samples: Stromliefervertrag

Abschlagszahlungen. 2.1 Wird der Verbrauch für mehrere Monate abgerechnet, so kann der Versorger auf der Grundlage des nach der letzten Abrechnung verbrauchten Gases Stroms für die Zukunft Abschlagszahlungen Abschlags- zahlungen verlangen. Diese sind anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend Abschlagszahlungen entspre- chend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach vorhergehenden Abrechnungszeitraum oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer KundenKunden zu bemessen. Macht der Kunde in Textform ein Haushaltskunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies vom Versorger angemessen zu berücksichtigenberücksichti- gen. 2.2 Macht der Versorger von seinem Recht Gebrauch, vom Kunden Abschlagszahlungen zu verlangen, so hat der Kunde die Abschlagszahlungen in der festgelegten Höhe und zu den vom Versorger hierzu bestimmten Terminen zu bezahlen. 2.3 Ändern sich die Preise für die Versorgung des Kunden durch den Versorger, so können die nach der Preisanpassung anfallenden Abschlagszahlungen mit dem Vomhundertsatz der Preisanpassung vom Versorger entsprechend angepasst werden. 2.4 Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so wird der übersteigende Betrag zeitnah vom Versorger an den Kunden erstattet, spätestens wird er mit der nächsten Abschlagsforderung zugunsten des Kunden verrechnet. Nach Beendigung Been- digung des Vertragsverhältnisses werden vom Versorger zu viel gezahlte Abschläge zeitnah an den Kunden erstattet.

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Samples: Allgemeine Stromlieferbedingungen

Abschlagszahlungen. 2.1 Wird der Verbrauch für mehrere Monate abgerechnet, so kann der Versorger auf der Grundlage des nach der letzten Abrechnung verbrauchten Gases für die Zukunft Abschlagszahlungen verlangen. Diese sind anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung Abschlagszahlungen entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach vorhergehenden Abrechnungs- zeitraum oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer KundenKunden zu bemessen. Macht der Kunde in Textform ein Haushaltskunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies vom Versorger angemessen zu berücksichtigen. 2.2 Macht der Versorger von seinem Recht Gebrauch, vom Kunden Abschlagszahlungen zu verlangen, so hat der Kunde die Abschlagszahlungen Abschlags- zahlungen in der festgelegten Höhe und zu den vom Versorger hierzu bestimmten Terminen zu bezahlen. 2.3 Ändern sich die Preise für die Versorgung des Kunden durch den Versorger, so können die nach der Preisanpassung anfallenden Abschlagszahlungen Ab- schlagszahlungen mit dem Vomhundertsatz der Preisanpassung vom Versorger entsprechend angepasst werden. 2.4 Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so wird der übersteigende Betrag zeitnah vom Versorger an den Kunden erstattet, spätestens wird er mit der nächsten Abschlagsforderung zugunsten des Kunden verrechnet. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden vom Versorger zu viel gezahlte Abschläge zeitnah an den Kunden erstattet.

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Samples: Allgemeine Gaslieferbedingungen

Abschlagszahlungen. 2.1 Wird der Verbrauch für mehrere Monate abgerechnet, so kann der Versorger auf der Grundlage des nach der letzten Abrechnung Abrech- nung verbrauchten Gases Stroms für die Zukunft Abschlagszahlungen verlangen. Diese sind anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung Abschlags- zahlung entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen. Ist eine solche Berechnung nicht möglichmög- lich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen durch- schnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde in Textform glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ge- ringer ist, so ist dies vom Versorger angemessen zu berücksichtigenberücksich- tigen. 2.2 Macht der Versorger von seinem Recht Gebrauch, vom Kunden Abschlagszahlungen zu verlangen, so hat der Kunde die Abschlagszahlungen Ab- schlagszahlungen in der festgelegten Höhe und zu den vom Versorger hierzu bestimmten Terminen zu bezahlen. 2.3 Ändern sich die Preise für die Versorgung des Kunden durch den Versorger, so können die nach der Preisanpassung anfallenden anfal- lenden Abschlagszahlungen mit dem Vomhundertsatz der Preisanpassung vom Versorger entsprechend angepasst werdenwer- den. 2.4 Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen Abschlagszahlun- gen verlangt wurden, so wird der übersteigende Betrag zeitnah vom Versorger an den Kunden erstattet, spätestens wird er mit der nächsten Abschlagsforderung zugunsten des Kunden verrechnetver- rechnet. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden vom Versorger zu viel gezahlte Abschläge zeitnah an den Kunden Kun- den erstattet.

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Samples: Allgemeine Stromlieferbedingungen