Abschlagszahlungen. Ist kein individueller Zahlungsplan vereinbart, kann für Teilleistungen in Höhe des Wertzuwachses eine Abschlagszahlung verlangt werden. Dies gilt auch für die Bereitstellung von Materialien, Stoffen oder Bauteilen. Wesentliche Mängel berechtigen den Auftraggeber nur zum Einbehalt in Höhe des zweifachen voraussichtlichen Mängelbeseitigungsaufwandes.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), General Terms and Conditions
Abschlagszahlungen. Ist kein individueller Zahlungsplan vereinbart, kann für Teilleistungen in Höhe des Wertzuwachses eine Abschlagszahlung Abschlagzahlung verlangt werden. Dies gilt auch für die Bereitstellung von MaterialienWesentliche Män- gel berechtigen nur zu einem angemessenen Einbehalt, Stoffen oder Bauteilen. Wesentliche Mängel berechtigen den Auftraggeber nur zum Einbehalt in der Regel in Höhe des zweifachen voraussichtlichen Mängelbeseitigungsaufwandes.
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