Abschlagszahlungen. 1. Wird die Abwassermenge für mehrere Monate abgerechnet, so setzt der WV für die nach der letzten Abrechnung ermittelte Abwassermenge Abschlagszahlungen fest. Diese werden anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend der Abwassermenge im zuletzt abgerechneten Zeitraum berechnet. Ist eine Berechnung nicht möglich, so bemißt sich die Abschlagszahlung nach der durchschnittlichen Abwassermenge vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, daß seine Abwassermenge erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen.
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Abschlagszahlungen. 1. Wird die Abwassermenge für mehrere Monate abgerechnet, so setzt kann der WV VKWA für die nach der letzten Abrechnung ermittelte Abwassermenge Abschlagszahlungen festverlangen. Diese werden anteilig sind antei- lig für den Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend der Abwassermenge im zuletzt abgerechneten abge- rechneten Zeitraum berechnetzu berechnen. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemißt sich die Abschlagszahlung nach der durchschnittlichen Abwassermenge vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, daß dass seine Abwassermenge erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen.
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Abschlagszahlungen. 1. Wird die Abwassermenge für mehrere Monate abgerechnet, so setzt kann der WV VKWA für die nach der letzten Abrechnung ermittelte Abwassermenge Abschlagszahlungen festverlangen. Diese werden anteilig sind antei- lig für den Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend der Abwassermenge im zuletzt abgerechneten abge- rechneten Zeitraum berechnetzu berechnen. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemißt bemisst sich die Abschlagszahlung nach der durchschnittlichen Abwassermenge vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, daß dass seine Abwassermenge erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen.
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