Abschlagszahlungen. 16.1. Der Kunde leistet, außer bei monatlicher Abrechnung, monatlich gleichbleibende Abschlagszahlungen auf die zu erwartende Verbrauchsrechnung. Die BEW wird dem Kunden die Höhe der Abschlagszahlungen rechtzeitig mitteilen. Dabei wird die BEW die Abschlagszahlungen so gestalten, dass am Ende des Abrechnungszeitraumes eine möglichst geringe Ausgleichszahlung fällig wird. Die Abschlagszahlung wird entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum berechnet. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so wird die BEW dies angemessen berücksichtigen.
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Abschlagszahlungen. 16.1. 13.1 Der Kunde leistet, außer bei monatlicher Abrechnung, monatlich gleichbleibende Abschlagszahlungen auf die zu erwartende VerbrauchsrechnungVerbrauchsabrechnung. Die BEW EVS wird dem Kunden die Höhe der Abschlagszahlungen rechtzeitig mitteilen. Dabei wird die BEW EVS die Abschlagszahlungen so gestalten, dass am Ende des Abrechnungszeitraumes Abrechnungszeitraums eine möglichst geringe Ausgleichszahlung fällig wird. Die Abschlagszahlung wird entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum berechnet. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so wird die BEW EVS dies angemessen berücksichtigen.
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Abschlagszahlungen. 16.1. 13.1 Der Kunde leistet, außer bei monatlicher Abrechnung, monatlich gleichbleibende Abschlagszahlungen auf die zu erwartende Verbrauchsrechnunger- wartende Verbrauchsabrechnung. Die BEW EVS wird dem Kunden die Höhe der Abschlagszahlungen rechtzeitig mitteilen. Dabei wird die BEW EVS die Abschlagszahlungen so gestalten, dass am Ende des Abrechnungszeitraumes Abrechnungszeitraums eine möglichst geringe Ausgleichszahlung fällig wird. Die Abschlagszahlung wird entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten abgerech- neten Zeitraum berechnet. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ge- ringer ist, so wird die BEW EVS dies angemessen berücksichtigen.
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Abschlagszahlungen. 16.1. 14.1 Der Kunde leistet, außer bei monatlicher Abrechnung, monatlich gleichbleibende Abschlagszahlungen auf die zu erwartende Verbrauchsrechnung. Die BEW wird dem Kunden die Höhe der Abschlagszahlungen rechtzeitig mitteilen. Dabei wird die BEW die Abschlagszahlungen so gestalten, dass am Ende des Abrechnungszeitraumes eine möglichst geringe Ausgleichszahlung fällig wird. Die Abschlagszahlung wird entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum berechnet. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so wird die BEW dies angemessen berücksichtigen.
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Abschlagszahlungen. 16.110.1. Der Kunde leistet, außer bei monatlicher Abrechnung, leistet monatlich gleichbleibende gleich hohe Abschlagszahlungen auf die zu erwartende VerbrauchsrechnungJahresverbrauchs- abrechnung. Die BEW EVR wird dem Kunden die Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen rechtzeitig mitteilen. Die Höhe der Abschlagszahlungen bemisst sich nach dem durchschnittlichen Energieverbrauch des Kunden im vergangenen Abrechnungsjahr bzw. bei Neukunden an dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Dabei wird die BEW EVR die monatlichen Abschlagszahlungen so gestalten, dass am Ende des Abrechnungszeitraumes der Abrechnungszeitspanne eine möglichst geringe Ausgleichszahlung fällig wird. Die Abschlagszahlung wird entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum berechnet. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so wird die BEW ist dies von der EVR angemessen zu berücksichtigen.
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